{"id":3746,"date":"2025-07-04T19:14:06","date_gmt":"2025-07-04T17:14:06","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=3746"},"modified":"2025-07-04T19:14:06","modified_gmt":"2025-07-04T17:14:06","slug":"montagsblog-379","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2025\/07\/04\/montagsblog-379\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es um die Statthaftigkeit eines Einspruchs gegen ein Vers\u00e4umnisurteil im schriftlichen Vorverfahren.<\/em><\/p>\n<p><strong>Einspruch gegen Vers\u00e4umnisurteil im schriftlichen Vorverfahren<br \/>\n<\/strong>BGH, Urteil vom 11.\u00a0Juni 2025 \u2013 IV\u00a0ZR\u00a083\/24<\/p>\n<p><em>Der IV.\u00a0Zivilsenat entscheidet eine bislang umstrittene Rechtsfrage. <\/em><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger macht als Insolvenzverwalter gegen die Beklagte aus \u00fcbergegangenem Recht einen Deckungsanspruch aus einer Verm\u00f6gensschadenhaftpflichtversicherung f\u00fcr Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer (D&amp;O-Versicherung) in H\u00f6he von 2 Millionen Euro geltend. Das LG hat das schriftliche Vorverfahren angeordnet und nach Ablauf der Frist f\u00fcr die Anzeige der Verteidigungsbereitschaft ein Vers\u00e4umnisurteil erlassen. Dieses ist dem Kl\u00e4ger am 17. und der Beklagten am 19.\u00a0Februar 2021 zugestellt worden. Am 18.\u00a0Februar 2021 hat die Beklagte Einspruch \u201egegen ein m\u00f6glicherweise bereits ergangenes Vers\u00e4umnisurteil eingelegt. Am 4.\u00a0Mai 2021 hat sie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und erneut Einspruch eingelegt. Das LG hat das Vers\u00e4umnisurteil aufgehoben und die Klage abgewiesen. Das OLG hat die Beklagte antragsgem\u00e4\u00df verurteilt.<\/p>\n<p>Der BGH verweist die Sache an das OLG zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Entgegen der Auffassung des OLG war der am 18.\u00a0Februar 2021 eingelegte Einspruch statthaft. Ein im schriftlichen Verfahren ergangenes Vers\u00e4umnisurteil wird zwar erst dann wirksam, wenn es allen Parteien zugestellt ist. Ein Einspruch gegen ein solches Urteil ist aber jedenfalls vom Zeitpunkt der ersten Zustellung an statthaft. Von diesem Zeitpunkt an kann das Gericht seine Entscheidung nicht mehr ab\u00e4ndern. Sp\u00e4testens dann gibt es keinen zureichenden Grund mehr, einer durch das Urteil beschwerten Partei die Einlegung eines Rechtsmittels zu verwehren.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em><\/span> Trotz der Entscheidung des BGH sollte ein \u201eauf Verdacht\u201c eingelegter Einspruch umgehend wiederholt werden, sobald das Vers\u00e4umnisurteil der Partei zugestellt worden ist \u2013 und die Partei gebeten werden, die Zustellung sofort mitzuteilen. Erg\u00e4nzende Ermittlungen, ob und zu welchem Zeitpunkt das Urteil den anderen Parteien zugestellt wurde, sind hingegen nicht erforderlich.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um die Statthaftigkeit eines Einspruchs gegen ein Vers\u00e4umnisurteil im schriftlichen Vorverfahren. Einspruch gegen Vers\u00e4umnisurteil im schriftlichen Vorverfahren BGH, Urteil vom 11.\u00a0Juni 2025 \u2013 IV\u00a0ZR\u00a083\/24 Der IV.\u00a0Zivilsenat entscheidet eine bislang umstrittene Rechtsfrage. Der Kl\u00e4ger macht als Insolvenzverwalter gegen die Beklagte aus \u00fcbergegangenem Recht einen Deckungsanspruch aus einer Verm\u00f6gensschadenhaftpflichtversicherung f\u00fcr Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer (D&amp;O-Versicherung) in [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[15,2],"tags":[3443,3440,1628,129,2609,82,3441,3442],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3746"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3746"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3746\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3747,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3746\/revisions\/3747"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3746"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3746"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3746"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}