{"id":3811,"date":"2025-10-16T12:51:47","date_gmt":"2025-10-16T10:51:47","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=3811"},"modified":"2025-10-16T12:51:47","modified_gmt":"2025-10-16T10:51:47","slug":"bgh-rechtliches-gehoer-vor-der-verwerfung-eines-rechtsmittels","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2025\/10\/16\/bgh-rechtliches-gehoer-vor-der-verwerfung-eines-rechtsmittels\/","title":{"rendered":"BGH: Rechtliches Geh\u00f6r vor der Verwerfung eines Rechtsmittels"},"content":{"rendered":"<p>Der entschiedene Fall (BGH, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=rs.bgh.20250723.xiizb156\/25\">Beschl. v. 23.7.2025 \u2013 XII ZB 156\/25<\/a>) betraf eine Betreuungssache, die Entscheidung ist jedoch f\u00fcr alle Rechtsgebiete ma\u00dfgeblich. Ein Amtsgericht hatte die Unterbringung eines Betroffenen genehmigt. Das Landgericht hatte die sofortige Beschwerde des Beklagten verworfen. Begr\u00fcndung: Ein Schreiben des Betroffenen k\u00f6nne bereits deswegen nicht als Beschwerde ausgelegt werden, da es vor Erlass des entsprechenden Beschlusses eingegangen sei. Bei einer rechtzeitig nach Erlass des Beschlusses eingegangenen E-Mail mit einer angeh\u00e4ngten Bilddatei habe die Unterschrift des Betroffenen gefehlt. Auf ein weiteres Schreiben des Betroffenen, das sich in der Akte befand, war das Landgericht nicht eingegangen.<\/p>\n<p>Mit seiner Rechtsbeschwerde r\u00fcgte der Betroffene die Verletzung des rechtlichen Geh\u00f6rs. Damit hatte die Rechtsbeschwerde Erfolg! Nach st\u00e4ndiger Rechtsprechung ist dem Rechtsmittelf\u00fchrer n\u00e4mlich vor der Verwerfung des Rechtsmittels rechtliches Geh\u00f6r zu gew\u00e4hren. Dies steht zwar nicht ausdr\u00fccklich in der ZPO, die nur in manchen Spezialf\u00e4llen eine Verpflichtung zum rechtlichen Geh\u00f6r anordnet, z. B. in \u00a7 91a Abs. 2 S. 2 ZPO. Die Verpflichtung hierzu ergibt sich jedoch direkt aus Art. 103 Abs. 1 GG. Da der BGH zur Auffassung gelangt, ein weiteres Schreiben des Betroffenen k\u00f6nne unter Umst\u00e4nden als rechtzeitige Beschwerde angesehen werden, ist es auch \u2013 was ausreichend ist \u2013 m\u00f6glich, dass das Beschwerdegericht bei einer erneuten W\u00fcrdigung aller Umst\u00e4nde zu einer anderen Entscheidung gelangt. Der Verwerfungsbeschluss des Landgerichts wurde daher aufgehoben und die Sache wieder dorthin zur\u00fcckverwiesen.<\/p>\n<p>Wird vor einer Verwerfung eines Rechtsmittels somit kein rechtliches Geh\u00f6r gew\u00e4hrt, kann eine Rechtsbeschwerde gegen den entsprechenden Beschluss mit einer Verfahrensr\u00fcge daher durchaus Erfolg haben! Dementsprechend sollten Gerichte nicht vers\u00e4umen, in derartigen F\u00e4llen stets &#8211; nachweisbar &#8211; rechtliches Geh\u00f6r zu gew\u00e4hren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der entschiedene Fall (BGH, Beschl. v. 23.7.2025 \u2013 XII ZB 156\/25) betraf eine Betreuungssache, die Entscheidung ist jedoch f\u00fcr alle Rechtsgebiete ma\u00dfgeblich. Ein Amtsgericht hatte die Unterbringung eines Betroffenen genehmigt. Das Landgericht hatte die sofortige Beschwerde des Beklagten verworfen. Begr\u00fcndung: Ein Schreiben des Betroffenen k\u00f6nne bereits deswegen nicht als Beschwerde ausgelegt werden, da es vor [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[793,2],"tags":[96,328,3538],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3811"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3811"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3811\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3812,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3811\/revisions\/3812"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3811"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3811"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3811"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}