{"id":383,"date":"2016-10-25T15:35:12","date_gmt":"2016-10-25T13:35:12","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=383"},"modified":"2016-10-25T15:35:12","modified_gmt":"2016-10-25T13:35:12","slug":"erneut-tv-uebertragungen-aus-gerichtssaelen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2016\/10\/25\/erneut-tv-uebertragungen-aus-gerichtssaelen\/","title":{"rendered":"Erneut: TV-\u00dcbertragungen aus Gerichtss\u00e4len?"},"content":{"rendered":"<p>Inzwischen hat der <strong>Entwurf des Gesetzes zur Erweiterung der Medien\u00f6ffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen f\u00fcr Menschen mit Sprach- und H\u00f6rbehinderungen (EM\u00f6GG)<\/strong> den Bundesrat erreicht. Der Bundesrat hat dar\u00fcber am 14.10.2016 verhandelt und einige \u00c4nderungsw\u00fcnsche angemeldet, hier die wesentlichen:<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">Nach dem Gesetzesentwurf gibt es keinerlei Voraussetzungen f\u00fcr die Zul\u00e4ssigkeit der \u00dcbertragung einer Gerichtsverhandlung in einen Arbeitsraum. Es hei\u00dft lediglich, dass das Gericht die \u00dcbertragung zulassen kann. Die Vorschrift sollte daher dahingehend erg\u00e4nzt werden, dass eine solche \u00dcbertragung in einen <strong>Arbeitsraum f\u00fcr Medienvertreter<\/strong> nur m\u00f6glich ist, wenn zu erwarten ist, dass die in dem Sitzungszimmer zur Verf\u00fcgung stehenden Pl\u00e4tze nicht ausreichen.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">Des Weiteren bittet der Bundesrat darum zu pr\u00fcfen, ob nicht f\u00fcr den <strong>Zugriff auf hergestellte audiovisuelle Dokumentationen von Gerichtsverfahren<\/strong> eine bundeseinheitliche Regelung getroffen werden kann. Nach dem bisherigen Entwurf ist vorgesehen, dass die nach den Archivgesetzen zust\u00e4ndigen Archive auch f\u00fcr die Verwahrung und die damit zusammenh\u00e4ngenden Fragen zust\u00e4ndig werden. Da diese Gesetze im Bund und in den L\u00e4ndern durchaus unterschiedlich sind, w\u00fcrde dies zu einer Rechtszersplitterung bez\u00fcglich der Sperrfristen f\u00fchren. Insoweit meint der Bundesrat, dass eine Mindestschutzfrist von 30 Jahren nach dem Tode eines Betroffenen geregelt werden sollte.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">Im Rahmen des SGG ist es nicht eindeutig, ob bei einem <strong>reinen Verk\u00fcndungstermin<\/strong> die <strong>ehrenamtlichen Richter mitwirken<\/strong> m\u00fcssen oder nicht. Da eine Anreise nur f\u00fcr einen Verk\u00fcndungstermin mit Medienvertretern f\u00fcr die ehrenamtlichen Richter ein gro\u00dfer Aufwand w\u00e4re, m\u00f6chte der Bundesrat erreichen, dass insoweit eine Anpassung des Gesetzes an die Rechtslage im ArbGG erfolgt. Dort ist eine Anwesenheit der ehrenamtlichen Richter bei einem Verk\u00fcndungstermin ausdr\u00fccklich entbehrlich (\u00a7 60 Abs. 3 S. 1 ArbGG).<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\">Bez\u00fcglich der f\u00fcr <strong>Seh-, H\u00f6r- und Sprachbehinderte<\/strong> heranzuziehenden <strong>\u00dcbersetzer<\/strong> m\u00f6chte der Bundesrat gerne die M\u00f6glichkeit einf\u00fchren, daf\u00fcr <strong>entstehende Kosten<\/strong>, die regelm\u00e4\u00dfig von den betroffenen Personen nicht erhoben werden, von einer anderen Person zu erheben, die die Prozesskosten tragen muss (z. B. weil sie den Prozess verloren hat). Der Bundesrat sieht keinen durchgreifenden Grund, beispielsweise den unterlegenen Prozessgegner in die Kostenprivilegierung f\u00fcr Behinderte aufzunehmen.<\/p>\n<p>Die hier bereits mitgeteilten <a href=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2016\/09\/29\/tv-uebertragungen-aus-gerichtssaelen\/\">Beschl\u00fcsse des Deutschen Juristentages <\/a>hat der Bundesrat offensichtlich nicht ber\u00fccksichtigt. Die \u00c4nderungsw\u00fcnsche des Bundesrates erscheinen sachgerecht. Man darf gespannt sein, ob sie ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Inzwischen hat der Entwurf des Gesetzes zur Erweiterung der Medien\u00f6ffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen f\u00fcr Menschen mit Sprach- und H\u00f6rbehinderungen (EM\u00f6GG) den Bundesrat erreicht. 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