{"id":3963,"date":"2026-04-09T16:23:06","date_gmt":"2026-04-09T14:23:06","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=3963"},"modified":"2026-04-09T16:23:06","modified_gmt":"2026-04-09T14:23:06","slug":"bgh-ordnungsgemaesse-einreichung-eines-elektronischen-dokuments","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2026\/04\/09\/bgh-ordnungsgemaesse-einreichung-eines-elektronischen-dokuments\/","title":{"rendered":"BGH: Ordnungsgem\u00e4\u00dfe Einreichung eines elektronischen Dokuments"},"content":{"rendered":"<p>Einer Entscheidung des BGH (Urt. v. 10.2.2026 &#8211; VI ZR 313\/24, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=mdr.2026.08.i.0531.02.e\">MDR 2026, 531<\/a>) zum Dateiformat einer Berufungsbegr\u00fcndung\u00a0 lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Berufungsbegr\u00fcndung der Beklagten ging rechtzeitig elektronisch ein, jedoch war die Begr\u00fcndung als word-Datei abgefasst worden. Die gegnerische Rechtsanw\u00e4ltin wies darauf hin, dass die Berufung unzul\u00e4ssig sei. Dieser Schriftsatz wurde an die Beklagtenvertreter \u201emit der Bitte um Kenntnisnahme\u201c \u00fcbermittelt. Einige Tage danach reichten die Beklagtenvertreter die Berufungsbegr\u00fcndung nochmals als pdf-Datei ein und schrieben dazu u. a.: \u201eSollten weitere Erkl\u00e4rungen erforderlich sein, wird um richterlichen Hinweis gebeten.\u201c Gut drei Wochen sp\u00e4ter teilte der Vorsitzende Richter mit, dass die Berufung unzul\u00e4ssig sei, da die Identit\u00e4t der Word-Datei mit der PDF-Datei nicht glaubhaft gemacht worden sei. Die Beklagtenvertreter f\u00fchrten dazu aus, dass eine Glaubhaftmachung nicht erforderlich sei. Das Berufungsgericht entschied alsdann \u2013 abweichend von seiner zun\u00e4chst vertretenen Auffassung \u2013 in der Sache, hielt also die Berufung f\u00fcr zul\u00e4ssig. Der BGH hebt jedoch dieses Urteil auf die Revision des Kl\u00e4gers auf und verwirft die Berufung!<\/p>\n<p>Die entscheidende Frage war, ob die Berufungsbegr\u00fcndung rechtzeitig eingegangen war. Gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 130a Abs. 1, Abs. 2 S. 1 ZPO, \u00a7 2 I ERVV w\u00e4re die Begr\u00fcndung im pdf-Format zu \u00fcbermitteln gewesen. Eine Word-Datei im Format docx reicht nicht aus, wenn die Aktenf\u00fchrung \u2013 wie hier \u2013 elektronisch ist. Die Voraussetzungen f\u00fcr eine Heilung nach \u00a7 130a Abs. 6 ZPO liegen nicht vor. Allerdings erfolgte die Nachreichung unverz\u00fcglich nach der \u2013 was ausreichend ist \u2013 Mitteilung des Gerichts. Die vorherige Mitteilung durch den Gegner stellte noch keine Mitteilung des Gerichts dar. Die Beklagtenvertreter haben jedoch nicht glaubhaft gemacht, dass das pdf-Dokument, mit dem zuvor eingereichten word-Dokument inhaltlich \u00fcbereinstimmt. Dieses Erfordernis ist eine unverzichtbare Voraussetzung der Heilungswirkung, die nicht einschr\u00e4nkend ausgelegt werden kann. Die von den Beklagtenvertretern benutzen Worte stellten gerade keine Glaubhaftmachung dar. Hierf\u00fcr w\u00e4re wenigstens einer Versicherung der Richtigkeit unter Bezugnahme auf die anwaltlichen Standespflichten notwendig gewesen. Die Beklagtenvertreter haben vielmehr \u2013 sogar im Gegenteil (!) \u2013 ausgef\u00fchrt, eine Glaubhaftmachung sei nicht erforderlich.<\/p>\n<p>Als letzter \u201eRettungsanker\u201c blieb damit nur noch das Argument, das Gericht h\u00e4tte den Abgleich der beiden Dateien im Hinblick auf ihre K\u00fcrze (3 Seiten) selbst vornehmen k\u00f6nnen. Dies reicht jedoch gerade nicht. Ansonsten w\u00e4re die unbedingt erforderliche Glaubmachung entwertet.<\/p>\n<p><strong>Zu beachten ist daher:<\/strong> Bei der Regelung in \u00a7 2 Abs. 1 S. 1 ERVV, wonach das elektronische Dokument im Dateiformat pdf zu \u00fcbermitteln ist, handelt es sich um zwingendes Recht. Bei f\u00fchrender elektronischer Akte ist eine docx-Datei ein nicht formwirksam eingereichtes Dokument. Vor der Versendung \u00fcber das beA muss daher unbedingt gepr\u00fcft werden, ob das zu \u00fcbermittelnde Dokument wirklich eine pdf-Datei ist! Wird tats\u00e4chlich einmal eine falsche Datei \u00fcbermittelt, darf sp\u00e4ter die Glaubhaftmachung der \u00dcbereinstimmung der Dateien nicht vergessen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einer Entscheidung des BGH (Urt. v. 10.2.2026 &#8211; VI ZR 313\/24, MDR 2026, 531) zum Dateiformat einer Berufungsbegr\u00fcndung\u00a0 lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Berufungsbegr\u00fcndung der Beklagten ging rechtzeitig elektronisch ein, jedoch war die Begr\u00fcndung als word-Datei abgefasst worden. Die gegnerische Rechtsanw\u00e4ltin wies darauf hin, dass die Berufung unzul\u00e4ssig sei. Dieser Schriftsatz wurde an die Beklagtenvertreter [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[3739,3738,2247,3740],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3963"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3963"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3963\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3964,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3963\/revisions\/3964"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3963"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3963"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3963"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}