{"id":3969,"date":"2026-04-10T10:32:41","date_gmt":"2026-04-10T08:32:41","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=3969"},"modified":"2026-04-10T10:34:43","modified_gmt":"2026-04-10T08:34:43","slug":"montagsblog-417","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2026\/04\/10\/montagsblog-417\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es um die Befugnis eines Elternteils zur Anfechtung von Entscheidungen \u00fcber Ma\u00dfnahmen zur Abwendung einer Gef\u00e4hrdung des Kindeswohls.<\/em><\/p>\n<p><strong>Keine Beschwerdebefugnis eines Elternteils gegen Ablehnung von Ma\u00dfnahmen nach \u00a7\u00a01666 BGB<br \/>\n<\/strong>BGH, Beschluss vom 11.\u00a0Februar 2026 \u2013 XII\u00a0ZB\u00a0158\/24<\/p>\n<p><em>Der XII.\u00a0Zivilsenat entscheidet eine bislang umstrittene Frage.<\/em><\/p>\n<p>Das Verfahren betrifft ein im Jahr 2014 geborenes Kind, das seit der Trennung seiner Eltern im Jahr 2015 bei seiner Mutter lebt. Die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern f\u00fchrten seither zahlreiche gerichtliche Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht.<\/p>\n<p>Auf Anregung des Vaters hat das AG ein Verfahren nach \u00a7\u00a01666 BGB eingeleitet. Nach Einholung von Sachverst\u00e4ndigengutachten hat es von gerichtlichen Ma\u00dfnahmen zur Abwendung einer Gefahr f\u00fcr das Kindeswohl abgesehen. Das OLG hat die dagegen gerichtete Beschwerde des Vaters als unzul\u00e4ssig verworfen.<\/p>\n<p>Die Rechtsbeschwerde des Vaters bleibt ohne Erfolg.<\/p>\n<p>Nach \u00a7\u00a059 Abs.\u00a01 FamFG ist beschwerdebefugt, wer durch den angefochtenen Beschluss in seinen Rechten beeintr\u00e4chtigt ist. Dies setzt einen unmittelbaren Eingriff in ein dem Beschwerdef\u00fchrer zustehendes Recht voraus.<\/p>\n<p>Ein solcher Eingriff liegt zum Beispiel vor, wenn die angefochtene Entscheidung das Sorgerecht des Beschwerdef\u00fchrers einschr\u00e4nkt oder sich unmittelbar auf dessen Aus\u00fcbung auswirkt, Nicht ausreichend ist es, wenn sich die angefochtene Entscheidung nicht oder nur mittelbar reflexartig auf das Elternrecht auswirkt oder nur ein rechtliches oder ideelles Interesse ber\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die Ablehnung von Ma\u00dfnahmen gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a01666 BGB begr\u00fcndet danach keine Beschwerdebefugnis. \u00a7\u00a01666 BGB gibt weder den Eltern noch dem Kind ein subjektives Recht auf Einschreiten des Staates. Die Ablehnung solcher Ma\u00dfnahmen greift nicht in das Sorgerecht, das Umgangsrecht oder sonstige Elternrechte ein.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em><\/span> Bei nicht zu \u00fcberwindenden Meinungsverschiedenheiten in schwerwiegenden Belangen kann das Gericht einem Elternteil nach \u00a7\u00a01628 BGB die Entscheidungsbefugnis in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten und nach \u00a7\u00a01671 BGB das Sorgerecht insgesamt \u00fcbertragen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um die Befugnis eines Elternteils zur Anfechtung von Entscheidungen \u00fcber Ma\u00dfnahmen zur Abwendung einer Gef\u00e4hrdung des Kindeswohls. Keine Beschwerdebefugnis eines Elternteils gegen Ablehnung von Ma\u00dfnahmen nach \u00a7\u00a01666 BGB BGH, Beschluss vom 11.\u00a0Februar 2026 \u2013 XII\u00a0ZB\u00a0158\/24 Der XII.\u00a0Zivilsenat entscheidet eine bislang umstrittene Frage. Das Verfahren betrifft ein im Jahr 2014 geborenes Kind, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[793,1305],"tags":[539,3749,3743,3744,3746,3745,3747,3748,3741,3742],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3969"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=3969"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3969\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":3970,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/3969\/revisions\/3970"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=3969"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=3969"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=3969"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}