{"id":400,"date":"2016-11-03T20:35:33","date_gmt":"2016-11-03T19:35:33","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=400"},"modified":"2016-11-03T20:36:25","modified_gmt":"2016-11-03T19:36:25","slug":"novelle-zum-pauschalreiserecht-beschlossen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2016\/11\/03\/novelle-zum-pauschalreiserecht-beschlossen\/","title":{"rendered":"Novelle zum Pauschalreiserecht beschlossen"},"content":{"rendered":"<p>Am 1.11.2016 hat das Bundeskabinett den <strong>Regierungsentwurf eines 3. Gesetzes zur \u00c4nderung reiserechtlicher Vorschriften<\/strong> zur Umsetzung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie beschlossen. Wahrlich kein Kabinettst\u00fcck was Berlin und Br\u00fcssel sich mit dieser Novelle leisten. Trotz der heftigen Kritik durch alle Verb\u00e4nde an dem Referentenentwurf ist weiterhin festzustellen, dass das\u00a0Abstraktionsniveau des Regierungsentwurfes immer noch zu hoch ist. Viele Regelungen sind weder f\u00fcr Nichtjuristen, noch f\u00fcr Juristen klar und verst\u00e4ndlich. Auch wenn das BGB grunds\u00e4tzlich die Vertragstypen abstrahierend regelt, k\u00f6nnte der umzusetzende Text der Richtlinie mit Erkl\u00e4rungen und Beispielen anwenderfreundlicher gestaltet werden. Die Verst\u00e4ndlichkeit des Textes w\u00fcrde auch durch eine sinnvolle Untergliederung der \u00a7\u00a7 651a bis z BGB-E erh\u00f6ht.<\/p>\n<p>Wegen des vollharmonisierenden Ansatzes der Richtlinie ist der\u00a0<strong>rechtliche Spielraum f\u00fcr Berlin gering. <\/strong>Nur sechs kleine Bereiche \u00fcberl\u00e4sst die Richtlinie dem Berliner Gesetzgeber, den dieser auch zu Recht nutzt. Dazu geh\u00f6ren\u00a0die Ausnahmen f\u00fcr nichtgewerbliche Gelegenheitsreisen, Tagesreisen ohne Betragsbeschr\u00e4nkung, Gesch\u00e4ftsreisen ohne Rahmenvertrag mit einem Firmenreiseb\u00fcro und die Anwendung der Pauschalreise auf Gastschulaufenthalte.\u00a0Da die Richtlinie die Ausgestaltung des Insolvenzschutzes dem Mitgliedstaat \u00fcberl\u00e4sst, ist die Beibehaltung des in der Praxis bew\u00e4hrten Sicherungsscheins ebenfalls zu begr\u00fc\u00dfen. Beim Beratungsgespr\u00e4ch zur Buchung einer Reise laufen station\u00e4re Reiseb\u00fcros nicht Gefahr, in die Veranstalterhaftung zu geraten. Insoweit ist der Regierungsentwurf pr\u00e4ziser als der Referentenentwurf. Ob sich der neue Begriff Pauschalreise praxisgerecht von dem neuen Reisetyp der verbundenen Reiseleistung besser abgrenzen l\u00e4sst, habe ich Bedenken. Dazu ist die zwingende Vorgabe der Richtlinie zu schwammig.<\/p>\n<p>Verwundert ist jeder Jurist, dass mit der geplanten Novelle\u00a0Eckpfeiler deutschen<strong> Reiserechts abgebaut <\/strong>werden, auch wenn festzustellen ist, dass viele Regelungen des vorbildlichen deutschen Reiserechts \u00fcbernommen wurden. So berechtigen<strong> Preiserh\u00f6hungen<\/strong> zum R\u00fccktritt vom Vertrag erst ab 8 %, bisher ab 5 %. Bisher ist eine Erh\u00f6hung des Reisepreises durch AGB nicht m\u00f6glich, wenn zwischen Vertragsschluss und Reisebeginn weniger als 4 Monate. Unverst\u00e4ndlich ist, dass diese <em>4-Monatsgrenze<\/em> durch eine Richtlinie, die den Verbraucher sch\u00fctzen will, zum Opfer f\u00e4llt, da die Richtlinie keine abweichende AGB mehr zul\u00e4sst. Gerade diese Grenze hat bisher in Deutschland dazu gef\u00fchrt, dass Preiserh\u00f6hungen in der Praxis keine Rolle spielten. Das wird sich \u00e4ndern, wenn nun bis 20 Tage vor Reisebeginn ein Preiserh\u00f6hungsverlangen \u00fcber z.B. 7,5 % m\u00f6glich ist. Auch der Wegfall der einmonatigen <strong>Ausschlussfrist <\/strong>zur Anmeldung von Gew\u00e4hrleistungsrechten ist zu beklagen, so dass k\u00fcnftig Reisende bis zu zwei Jahre nach dem Reisende Anspr\u00fcche geltend machen k\u00f6nnen. Ferner wird eine Verk\u00fcrzung der zweij\u00e4hrigen <strong>Verj\u00e4hrungsfrist<\/strong> durch AGB nicht mehr m\u00f6glich sein. Auch der <strong>Wegfall des Vertretenm\u00fcssens<\/strong> beim Schadensersatz widerspricht fundamental dem deutschen Schuldrecht, so dass sich der Reiseveranstalter nicht mehr wegen fehlender eigener Fahrl\u00e4ssigkeit nach \u00a7\u00a7 276 II, 280 BGB entlasten kann. Der Veranstalter muss Schadensersatz leisten, selbst wenn er nachweist, dass weder ihn noch einen seiner Erf\u00fcllungsgehilfen und deren Leute bei der Information, sorgf\u00e4ltigen Reisevorbereitung und Reisedurchf\u00fchrung ein Verschulden an den aus seinem Gefahrenbereich stammenden sch\u00e4digenden Umst\u00e4nden trifft. Letztlich keinen Dienst am Verbraucher erweist das Verbraucherschutzministerium, wenn es &#8211; im Gegensatz zum Referentenentwurf &#8211; die\u00a0<strong>analoge Anwendung des Pauschalreiserechts<\/strong> auf veranstaltergleich angebotene Ferienunterk\u00fcnfte fallen l\u00e4sst und dem Druck der Branche nachgibt. Warum hat Berlin in Br\u00fcssel denn gerade um diese Verankerung der Analogie gek\u00e4mpft? Es ist zu hoffen, dass der Bundesrat im Gesetzgebungsverfahren diesen Vorschlag wieder in die Novelle aufnimmt, um\u00a0die bisherige \u00fcber 30-j\u00e4hrige Rechtsprechung des BGH durchzusetzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 1.11.2016 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines 3. Gesetzes zur \u00c4nderung reiserechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie beschlossen. Wahrlich kein Kabinettst\u00fcck was Berlin und Br\u00fcssel sich mit dieser Novelle leisten. Trotz der heftigen Kritik durch alle Verb\u00e4nde an dem Referentenentwurf ist weiterhin festzustellen, dass das\u00a0Abstraktionsniveau des Regierungsentwurfes immer noch zu hoch ist. Viele [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":14,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[69],"tags":[391],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/400"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/14"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=400"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/400\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":402,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/400\/revisions\/402"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=400"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=400"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=400"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}