{"id":4029,"date":"2026-06-26T12:07:28","date_gmt":"2026-06-26T10:07:28","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=4029"},"modified":"2026-06-26T12:07:28","modified_gmt":"2026-06-26T10:07:28","slug":"montagsblog-428","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2026\/06\/26\/montagsblog-428\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es um die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Entscheidungen zur rechtlichen Elternschaft eines von einer Leihmutter geborenen Kindes.<\/em><\/p>\n<p><strong>Leihmutterschaft ohne genetische Verwandtschaft zwischen Kind und Wunscheltern<br \/>\n<\/strong>BGH, Beschluss vom 13.\u00a0Mai 2026 \u2013 XII\u00a0ZB\u00a0220\/25<\/p>\n<p><em>Der XII.\u00a0Zivilsenat differenziert zwischen F\u00e4llen, in denen das Kind mit zumindest einem Wunschelternteil genetisch verwandt ist, und F\u00e4llen, in denen es an einer solchen Beziehung fehlt.<\/em><\/p>\n<p>Die Beteiligte zu\u00a02 (nachfolgend: Wunschmutter) ist deutsche Staatsangeh\u00f6rige und nicht verheiratet. Im September 2021 hat sie bei einem deutschen Standesamt die Nachbeurkundung der im November 2020 in Mexiko-Stadt erfolgten Geburt der Beteiligten zu\u00a01 (nachfolgend: Kind) beantragt. Sie hat hierbei eine mexikanische Geburtsurkunde vorgelegt, die sie als Mutter des Kindes ausweist. Ein Vater ist nicht eingetragen. Das Standesamt hat die Geburt wie beantragt im Geburtenregister beurkundet.<\/p>\n<p>Sp\u00e4ter informierte eine andere Beh\u00f6rde das Standesamt dar\u00fcber, dass das Kind durch eine mexikanische Leihmutter geboren wurde. Die Wunschmutter berief sich daraufhin auf eine mexikanische Gerichtsentscheidung, in der sie zur legitimen Mutter des unter Verwendung anonym gespendeter Ei- und Samenzellen in vitro gezeugten und von der Leihmutter ausgetragenen Kindes erkl\u00e4rt worden sei.<\/p>\n<p>Das Standesamt hat die Sache im Januar 2022 dem AG vorgelegt. Dieses hat das Standesamt angewiesen, die Leihmutter als Mutter des Kindes in das Geburtenregister einzutragen. Das OLG hat hingegen entschieden, dass es bei der Eintragung der Wunschmutter verbleibe. Dagegen wendet sich die Standesamtsaufsicht mit der Rechtsbeschwerde.<\/p>\n<p>Der BGH stellt die Entscheidung des AG wieder her.<\/p>\n<p>Die mexikanische Entscheidung, die der Wunschmutter die rechtliche Elternstellung zuweist, ist mit dem ordre public nicht vereinbar.<\/p>\n<p>Der BGH hat bereits entschieden, dass eine Entscheidung dieses Inhalts f\u00fcr sich genommen keinen Versto\u00df gegen den ordre public begr\u00fcndet, wenn ein Wunschelternteil \u2013 im Unterschied zur Leihmutter \u2013 mit dem Kind genetisch verwandt ist (BGH, Beschluss vom 10.\u00a0Dezember 2014 \u2013 XII\u00a0ZB\u00a0463\/13, MDR 2015, 93 Rn. 34\u00a0ff.; Beschluss vom Januar 2022 \u2013 XII\u00a0ZB\u00a0142\/20, MDR 2022, 502 Rn.\u00a012).<\/p>\n<p>Nunmehr entscheidet der BGH, dass etwas anderes gilt, wenn das Kind mit den Wunscheltern nicht genetisch verwandt ist.<\/p>\n<p>Fehlt eine solche Verwandtschaft, stellt sich der Abschluss einer Leihmutterschaftsvereinbarung aus Sicht des Senats faktisch als \u201eBestellung\u201c eines Kindes und damit als eine von der Rechtsordnung zu missbilligende Form von Menschenhandel dar. Deshalb m\u00fcssen die Wunscheltern den Weg einer Adoption beschreiten.<\/p>\n<p>Die Rechtsprechung des EGMR steht dem nicht entgegen. Nach ihr muss das innerstaatliche Recht eine effektive und rasche M\u00f6glichkeit zur Begr\u00fcndung eines rechtlichen Eltern-Kind-Verh\u00e4ltnisses vorsehen. Dieser Anforderung gen\u00fcgt das deutsche Recht, weil es die M\u00f6glichkeit einer Adoption vorsieht.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em><\/span> Das Verfahren zur Berichtigung eines abgeschlossenen Eintrags in einem Personenstandsregister ist in \u00a7\u00a7\u00a048\u00a0ff. PStG geregelt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um die Anerkennung ausl\u00e4ndischer Entscheidungen zur rechtlichen Elternschaft eines von einer Leihmutter geborenen Kindes. 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