{"id":4098,"date":"2026-09-26T09:47:59","date_gmt":"2026-09-26T07:47:59","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=4098"},"modified":"2026-09-26T09:50:38","modified_gmt":"2026-09-26T07:50:38","slug":"montagsblog-441","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2026\/09\/26\/montagsblog-441\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um die Anforderungen an die Darlegung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung bei der Erstellung eines Betriebsplans f\u00fcr ein landwirtschaftliches Unternehmen.<\/p>\n<p><strong>Betriebsplanung zur Bewilligung von Bankkrediten<\/strong><br \/>\nBGH, Urteil vom 3.\u00a0September 2026 \u2013 III\u00a0ZR\u00a095\/24<\/p>\n<p>Der III.\u00a0Zivilsenat verweist eine Klage, die in den beiden ersten Instanzen erfolglos geblieben ist, an einen anderen Senat des Oberlandesgerichts zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger ist Landwirt. Im Jahr 2012 erwog er eine Erweiterung seines Milchviehbetriebs mit einem Boxenlaufstall. Er betraute den Beklagten, einen Verein, der seinen Mitgliedern landwirtschaftliche Unternehmensberatung anbietet, mit der Erstellung eines Investitionskonzepts, das der finanzierenden Bank vorgelegt wurde. Der Kl\u00e4ger erhielt in der Folgezeit mehrere Kredite. Im August 2022 wurde eine Umschuldung durchgef\u00fchrt, weil der Kl\u00e4ger die Kredite nicht mehr bedienen konnte.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger macht geltend, der Boxenlaufstall habe sich als schwerwiegende Fehlinvestition herausgestellt. Bei pflichtgem\u00e4\u00dfer Betriebsplanung h\u00e4tte er von der Investition abgesehen und den Kredit nicht aufgenommen.<\/p>\n<p>Das LG hat die auf Zahlung der laufenden und k\u00fcnftigen Zins- und Tilgungsraten gerichtete Klage abgewiesen. Die Berufung des Kl\u00e4gers ist erfolglos geblieben.<\/p>\n<p>Der BGH verweist die Sache an einen anderen Senat des OLG zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Entgegen der Auffassung des OLG kann eine Pflichtverletzung des Beklagten nicht schon deshalb verneint werden, weil der Kl\u00e4ger aufgrund der erstellten Betriebsplanung Kredite erhalten hat.<\/p>\n<p>Nach dem Vorbringen des Kl\u00e4gers hat dieser den Beklagten um Beratung hinsichtlich der Frage gebeten, ob sich die beabsichtigte Investition rentiere. Die vom Beklagten erstellte Betriebsplanung habe f\u00e4lschlicherweise einen positiven cashflow von rund 26.000 Euro ausgewiesen. Der Beklagte habe auf dieser Grundlage erkl\u00e4rt, unter dem Aspekt der Betriebsplanung best\u00fcnden keine Bedenken gegen die Investition. Daraufhin habe sich der Kl\u00e4ger zu deren Umsetzung entschlossen.<\/p>\n<p>Dieses Vorbringen reicht aus, um einen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Beratung darzulegen. Selbst wenn der Beklagte nicht mit einer Risikoanalyse betraut gewesen ist, h\u00e4tte er mit der behaupteten und nach dem Vorbringen des Kl\u00e4gers unzutreffenden \u00c4u\u00dferung jedenfalls eine vertragliche Nebenpflicht verletzt. Diese Pflichtverletzung ist f\u00fcr den geltend gemachten Schaden urs\u00e4chlich, wenn der Kl\u00e4ger die auf das Ergebnis der Betriebsplanung gest\u00fctzten m\u00fcndlichen \u00c4u\u00dferungen des Beklagten zur Grundlage f\u00fcr seine Investitionsentscheidung gemacht hat. Dass er die Planung selbst nicht eingesehen hat, steht dem nicht entgegen.<\/p>\n<p>Vorteile, die der Kl\u00e4ger aufgrund der Investitionsentscheidung erlangt hat, sind nach den Grunds\u00e4tzen der Vorteilsausgleichung anzurechnen. Die Darlegungs- und Beweislast daf\u00fcr tr\u00e4gt der Beklagte.<\/p>\n<p>Hinsichtlich der zuk\u00fcnftig f\u00e4llig werdenden Zins- und Tilgungsleistungen steht dem Kl\u00e4ger gegebenenfalls ein Anspruch auf Freistellung zu. Ein darauf gerichteter Klageantrag ist, wie der Kl\u00e4ger schon in den Vorinstanzen klargestellt hat, als minus in dem gestellten Zahlungsantrag enthalten.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\">Praxistipp:<\/span> Wenn die \u00dcbernahme von k\u00fcnftig f\u00e4llig werdenden Zahlungsverpflichtungen begehrt wird, sollte zumindest hilfsweise ausdr\u00fccklich ein Antrag auf Freistellung gestellt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um die Anforderungen an die Darlegung eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung bei der Erstellung eines Betriebsplans f\u00fcr ein landwirtschaftliches Unternehmen. Betriebsplanung zur Bewilligung von Bankkrediten BGH, Urteil vom 3.\u00a0September 2026 \u2013 III\u00a0ZR\u00a095\/24 Der III.\u00a0Zivilsenat verweist eine Klage, die in den beiden ersten Instanzen erfolglos geblieben ist, an einen anderen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[15,1305,60],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4098"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4098"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4098\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4100,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4098\/revisions\/4100"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4098"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4098"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4098"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}