{"id":4113,"date":"2026-10-23T12:43:06","date_gmt":"2026-10-23T10:43:06","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=4113"},"modified":"2026-10-23T12:43:06","modified_gmt":"2026-10-23T10:43:06","slug":"montagsblog-445","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2026\/10\/23\/montagsblog-445\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><em>Diese Woche geht es um das Verh\u00e4ltnis zwischen einem Streithelfer und der unterst\u00fctzten Partei im Berufungsverfahren.<\/em><\/p>\n<p><strong>R\u00fccknahme der von einem einfachen Streithelfer eingelegten Berufung<br \/>\n<\/strong>BGH, Beschluss vom 24.\u00a0September 2026 \u2013 V\u00a0ZB\u00a045\/25<\/p>\n<p><em>Der V.\u00a0Zivilsenat befasst sich mit den Wirkungen von \u00a7\u00a067 Satz\u00a01 ZPO.<\/em><\/p>\n<p>Die klagende Insolvenzverwalterin begehrt von der Beklagten die L\u00f6schung einer Vormerkung zur Sicherung eines Anspruchs auf Auflassung eines dem Insolvenzschuldner geh\u00f6renden Grundst\u00fccks. Die Amtsnachfolgerin der Notarin, die den zugrunde liegenden Mietkaufvertrag zwischen dem Schuldner und der Beklagten beurkundet hat, ist dem Rechtsstreit als Streithelferin auf Seiten der Beklagten beigetreten.<\/p>\n<p>Das LG hat die Beklagte antragsgem\u00e4\u00df verurteilt. Dagegen hat die Streithelferin form- und fristgerecht Berufung eingelegt und begr\u00fcndet. In der Folgezeit haben die Parteien einen au\u00dfergerichtlichen Vergleich geschlossen. Die Beklagte hat daraufhin der Berufung widersprochen und sie zur\u00fcckgenommen. Das OLG hat der Streithelferin die Kosten des Berufungsverfahrens auferlegt.<\/p>\n<p>Die Rechtsbeschwerde der Streithelferin bleibt ohne Erfolg.<\/p>\n<p>Ein einfacher Streithelfer, der ein Rechtsmittel einlegt, wird hierdurch nicht zur Partei. Das Rechtsmittel ist ein solches der unterst\u00fctzten Hauptpartei. Aus dem in \u00a7\u00a067 Satz\u00a01 Halbsatz\u00a02 ZPO normierten Grundsatz, dass Erkl\u00e4rungen und Handlungen des Streithelfers mit Erkl\u00e4rungen und Handlungen der Hauptpartei nicht in Widerspruch stehen d\u00fcrfen, folgt, dass die Hauptpartei dar\u00fcber entscheiden darf, ob das Rechtsmittel durchgef\u00fchrt werden soll. Dies umfasst das Recht, das Rechtsmittel zur\u00fccknehmen.<\/p>\n<p>Zutreffend hat das OLG angenommen, dass ein einfacher Streithelfer die Kosten einer von ihm eingelegten und von der Hauptpartei zur\u00fcckgenommenen Berufung gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a0516 Abs.\u00a03 ZPO zu tragen hat.<\/p>\n<p>Wenn sich die Hauptpartei an dem Verfahren \u00fcber ein von einem einfachen Streithelfer eingelegtes Rechtsmittel inhaltlich nicht beteiligt, treffen negative Kostenfolgen allein den Streithelfer. Die R\u00fccknahme eines solchen Rechtsmittels stellt keine inhaltliche Beteiligung dar, die zu einer abweichenden Kostenfolge f\u00fchren.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\"><em>Praxistipp:<\/em><\/span> Eine streitgen\u00f6ssische Nebenintervention im Sinne von \u00a7\u00a069 ZPO, die den Streithelfer berechtigt, Erkl\u00e4rungen und Handlungen trotz Widerspruchs der Hauptpartei vorzunehmen, liegt zum Beispiel vor, wenn ein Kfz-Haftpflichtversicherer dem beklagten Versicherten beitritt (BGH, Urteil vom 23.\u00a0Juli 2019 \u2013 VI\u00a0ZR\u00a0337\/18, MDR 2019, 1188 Rn.\u00a016).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Diese Woche geht es um das Verh\u00e4ltnis zwischen einem Streithelfer und der unterst\u00fctzten Partei im Berufungsverfahren. R\u00fccknahme der von einem einfachen Streithelfer eingelegten Berufung BGH, Beschluss vom 24.\u00a0September 2026 \u2013 V\u00a0ZB\u00a045\/25 Der V.\u00a0Zivilsenat befasst sich mit den Wirkungen von \u00a7\u00a067 Satz\u00a01 ZPO. Die klagende Insolvenzverwalterin begehrt von der Beklagten die L\u00f6schung einer Vormerkung zur Sicherung [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[73,3927,328,1225,1200,330,3929,3928],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4113"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4113"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4113\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4114,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4113\/revisions\/4114"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4113"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4113"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4113"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}