{"id":4119,"date":"2026-11-04T18:26:31","date_gmt":"2026-11-04T17:26:31","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=4119"},"modified":"2026-11-04T18:26:31","modified_gmt":"2026-11-04T17:26:31","slug":"bgh-streitverkuendung-gegenueber-schiedsrichtern","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2026\/11\/04\/bgh-streitverkuendung-gegenueber-schiedsrichtern\/","title":{"rendered":"BGH: Streitverk\u00fcndung gegen\u00fcber Schiedsrichtern"},"content":{"rendered":"<p>In einem Verfahren vor dem BayObLG begehrte die Antragstellerin die Aufhebung und die Antragsgegnerin die Vollstreckbarkeitserkl\u00e4rung eines Schiedsspruches. Die Antragstellerin verk\u00fcndete einem der Schiedsrichter den Streit, da er gegen Offenbarungspflichten versto\u00dfen habe. Das BayObLG lehnte eine Zustellung der Streitverk\u00fcndung ab, da \u00a7 72 Abs. 2 S. 1 ZPO auf Schiedsrichter analog anzuwenden sei. Die zugelassene Rechtsbeschwerde war erfolgreich.<\/p>\n<p>Nach Auffassung des BGH (<a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=wm.2026.42.i.1978.01.e\">Beschl. v. 30.7.2026 \u2013 I ZB 6\/26, WM 2026, 1978<\/a>) kommt eine analoge Anwendung des \u00a7 72 Abs. 2 S. 1\u00a0 ZPO auf Schiedsrichter nicht in Betracht. Es fehlt jedenfalls an einer vergleichbaren Interessenlage. Streitverk\u00fcndungen gegen\u00fcber erkennenden Richtern und am Verfahren beteiligten Sachverst\u00e4ndigen k\u00f6nnen ihren Sinn nicht erf\u00fcllen. Diese Personen sind direkt am Verfahren beteiligt und m\u00fcssen dann letztlich aus dem Verfahren ausscheiden. Gegen\u00fcber einem Schiedsrichter kann die Interventionswirkung hingegen erreicht werden, weil diese sich nicht auf den Ausgang des Schiedsverfahrens, sondern auf denjenigen des staatlichen Gerichtsverfahrens bezieht. Probleme k\u00f6nnte es nat\u00fcrlich geben, wenn gem\u00e4\u00df \u00a7 1059 Abs. 4\u00a0 ZPO eine Aufhebung des Schiedsspruchs unter Zur\u00fcckverweisung an das Schiedsgericht erfolgt. Ist der Schiedsrichter, dem der Streit verk\u00fcndet wurde, dem Rechtsstreit beigetreten, wird eine solche Zur\u00fcckverweisung regelm\u00e4\u00dfig zu unterbleiben haben. Dieser Gesichtspunkt allein reicht aber nicht f\u00fcr eine analoge Anwendung des \u00a7 72 Abs. 2 S. 1 ZPO aus, zumal es die Parteien selbst in der Hand haben, durch entsprechende Antr\u00e4ge und Verfahrensweisen die beiden Verfahren zu steuern.<\/p>\n<p>Abschlie\u00dfend weist der BGH noch darauf hin, dass das allgemeine Verbot des Rechtsmissbrauches, das das ganze Recht beherrscht, auch f\u00fcr eine Streitverk\u00fcndung gilt. Die Zustellung einer rechtsmissbr\u00e4uchlichen Streitverk\u00fcndung ist daher abzulehnen. Im konkreten Fall gab es aber keinen Anhaltspunkt f\u00fcr einen Rechtsmissbrauch.<\/p>\n<p><strong>Fazit:<\/strong> Festzuhalten ist daher, dass im Aufhebung- und Vollstreckbarkeitsverfahren bez\u00fcglich Schiedsspr\u00fcchen die Streitverk\u00fcndung gegen einen Schiedsrichter zul\u00e4ssig ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einem Verfahren vor dem BayObLG begehrte die Antragstellerin die Aufhebung und die Antragsgegnerin die Vollstreckbarkeitserkl\u00e4rung eines Schiedsspruches. Die Antragstellerin verk\u00fcndete einem der Schiedsrichter den Streit, da er gegen Offenbarungspflichten versto\u00dfen habe. Das BayObLG lehnte eine Zustellung der Streitverk\u00fcndung ab, da \u00a7 72 Abs. 2 S. 1 ZPO auf Schiedsrichter analog anzuwenden sei. Die zugelassene [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1305,2],"tags":[3934,1148],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4119"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=4119"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4119\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":4120,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/4119\/revisions\/4120"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=4119"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=4119"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=4119"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}