{"id":455,"date":"2016-12-16T15:10:22","date_gmt":"2016-12-16T14:10:22","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=455"},"modified":"2016-12-16T15:10:22","modified_gmt":"2016-12-16T14:10:22","slug":"montagsblog-26","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2016\/12\/16\/montagsblog-26\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00dcberpr\u00fcfung des Telefaxger\u00e4ts<br \/>\n<\/strong>Beschluss vom 16.\u00a0November 2016 \u2013 VII\u00a0ZB\u00a035\/14<\/p>\n<p><em>Mit den Folgen einer missgl\u00fcckten Telefax\u00fcbermittlung befasst sich der VII. Zivilsenat.<\/em><\/p>\n<p>Der Prozessbevollm\u00e4chtigte der Kl\u00e4gerin wollte eine Berufungsbegr\u00fcndung am letzten Tag der Frist gegen 23:30 Uhr per Telefax an das Gericht \u00fcbermitteln. Das f\u00fcr den Versand vorgesehene Faxger\u00e4t war eine Woche zuvor installiert worden und hatte beim letzten Sendevorgang \u2013 vier Tage vor dem gescheiterten Sendeversuch \u2013 einwandfrei funktioniert. Das Berufungsgericht wies das Wiedereinsetzungsgesuch der Kl\u00e4gerin zur\u00fcck, weil der Prozessbevollm\u00e4chtigte die Funktionsf\u00e4higkeit des Ger\u00e4ts am Tag des beabsichtigten Versands nicht rechtzeitig \u00fcberpr\u00fcft habe.<\/p>\n<p>Der BGH verweist die Sache an das OLG zur\u00fcck. Er bekr\u00e4ftigt seine st\u00e4ndige Rechtsprechung, nach der ein Rechtsanwalt, der einen fristgebundenen Schriftsatz am letzten Tag der Frist per Telefax \u00fcbermitteln will, erh\u00f6hte Sorgfalt aufzuwenden hat, um die Einhaltung der Frist sicherzustellen. Die Sorgfaltspflicht geht aber nicht so weit, das zum Versand vorgesehene Faxger\u00e4t t\u00e4glich einer Funktionspr\u00fcfung zu unterwerfen.<\/p>\n<p><em><span style=\"color: #ff0000\">Praxistipp:<\/span> Das nach der Rechtsprechung erforderliche erh\u00f6hte Ma\u00df an Sorgfalt umfasst unter anderem die Pflicht, einen ausreichenden Zeitpuffer f\u00fcr den Fall einzuplanen, dass der Telefaxanschluss des Gerichts durch andere Sendungen vor\u00fcbergehend belegt ist.<\/em><\/p>\n<p><strong>Eigenes Gebot des Anbieters bei eBay-Versteigerung<br \/>\n<\/strong>Urteil vom 24.\u00a0August 2016 \u2013 VIII\u00a0ZR\u00a0100\/15<\/p>\n<p><em>Mit grundlegenden Voraussetzungen des Vertragsschlusses bei einer Versteigerung auf eBay befasst sich VIII.\u00a0Zivilsenat.<\/em><\/p>\n<p>Der Beklagte bot auf eBay einen gebrauchten VW Golf f\u00fcr einen Startpreis von 1 Euro zum Verkauf an. Zugleich beteiligte er sich unter einer anderen Benutzerkennung an der Versteigerung. Die einzigen Gebote von dritter Seite gab der Kl\u00e4ger ab, und zwar ausgehend von einem Startpreis von 1,50 Euro bis zu einem letzten Gebot in H\u00f6he von 17.000 Euro. Er wurde jeweils vom Beklagten \u00fcberboten, dem letztendlich auch der Zuschlag erteilt wurde. In einer kurz darauf ebenfalls vom Beklagten initiierten zweiten Auktion bot ein Dritter einen Kaufpreis von 16.500 Euro. Diesen Betrag verlangte der Kl\u00e4ger vom Beklagten als Schadensersatz. Sein Begehren hatte in erster Instanz Erfolg. Das OLG wies die Klage ab.<\/p>\n<p>Der BGH stellt das erstinstanzliche Urteil wieder her. Er kn\u00fcpft an seine Rechtsprechung an, wonach die Er\u00f6ffnung einer Auktion auf eBay ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags darstellt und der Vertrag mit demjenigen Bieter zustande kommt, der innerhalb der Auktionsfrist das h\u00f6chste wirksame Gebot abgibt. Mit dem OLG ist der BGH der Auffassung, dass die vom Beklagten unter einer anderen Benutzerkennung abgegebenen Gebote unwirksam waren, weil eine Willenserkl\u00e4rung gegen\u00fcber einer anderen Person abgegeben werden muss. Deshalb ist ein Kaufvertrag mit dem Kl\u00e4ger zustande gekommen, der als einziger wirksame Gebote abgegeben hat. Abweichend vom OLG h\u00e4lt der BGH nicht das letzte Gebot des Kl\u00e4gers (\u00fcber einen Kaufpreis von 17.000 Euro) f\u00fcr ma\u00dfgeblich, sondern das erste (\u00fcber einen Kaufpreis von 1,50 Euro). Ein Kaufvertrag mit diesem Inhalt ist unter den gegebenen Umst\u00e4nden nicht als sittenwidrig anzusehen und die Geltendmachung von Rechten daraus nicht als treuwidrig. Im Hinblick auf das Ergebnis der zweiten Auktion billigt der BGH auch die vom LG angestellte Sch\u00e4tzung, wonach der Wert des Fahrzeugs mindestens 16.501,50 Euro betragen hat.<\/p>\n<p><em><span style=\"color: #ff0000\">Praxistipp:<\/span> Damit ein Bieter von der ihm g\u00fcnstigen Rechtsprechung profitieren kann, muss er beweisen, dass hinter dem anderen Bieter in Wahrheit der Verk\u00e4ufer steckt. Unter welchen Voraussetzungen eBay diesbez\u00fcgliche Ausk\u00fcnfte erteilen muss, ist h\u00f6chstrichterlich noch nicht gekl\u00e4rt.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcberpr\u00fcfung des Telefaxger\u00e4ts Beschluss vom 16.\u00a0November 2016 \u2013 VII\u00a0ZB\u00a035\/14 Mit den Folgen einer missgl\u00fcckten Telefax\u00fcbermittlung befasst sich der VII. Zivilsenat. Der Prozessbevollm\u00e4chtigte der Kl\u00e4gerin wollte eine Berufungsbegr\u00fcndung am letzten Tag der Frist gegen 23:30 Uhr per Telefax an das Gericht \u00fcbermitteln. 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