{"id":469,"date":"2017-01-10T10:10:23","date_gmt":"2017-01-10T09:10:23","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=469"},"modified":"2017-01-10T10:10:23","modified_gmt":"2017-01-10T09:10:23","slug":"keine-gebuehrenermaessigung-fuer-vergleich-bei-gerichtlich-vorbehaltener-kostenentscheidung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2017\/01\/10\/keine-gebuehrenermaessigung-fuer-vergleich-bei-gerichtlich-vorbehaltener-kostenentscheidung\/","title":{"rendered":"Keine Geb\u00fchrenerm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Vergleich bei gerichtlich vorbehaltener Kostenentscheidung"},"content":{"rendered":"<p>Die Beklagten schlossen in der Berufungsinstanz einen Vergleich, konnten sich aber offenbar \u00fcber die Kostenverteilung nicht einig werden. Sie \u00fcberlie\u00dfen daher die Kostenentscheidung dem Gericht, verzichteten aber auf eine Begr\u00fcndung der zu treffenden Entscheidung. Das Gericht erlie\u00df demgem\u00e4\u00df einen entsprechenden Kostenbeschluss.<\/p>\n<p>Nach Abschluss der Instanz wurden vom Kostenbeamten alle vorgesehenen Geb\u00fchren (in der Berufungsinstanz vier) in Rechnung gestellt. Der Kostenschuldner wollte aber nur zwei Geb\u00fchren zahlen. Bekanntlich erm\u00e4\u00dfigen sich die vier Geb\u00fchren auf zwei wenn ein Vergleich geschlossen wird, der allerdings das gesamte Verfahren erledigen muss. Dies war hier nicht der Fall, da die Kostenregelung offen blieb. Gem\u00e4\u00df Nr. 1223 KV GKG fallen allerdings nur drei Geb\u00fchren an, wenn das gesamte Verfahren durch ein Urteil beendet wird, das wegen eines Verzichtes der Parteien nach \u00a7\u00a0313a\u00a0Abs. 1 S. 1\u00a0ZPO keine schriftliche Begr\u00fcndung enth\u00e4lt. Die Voraussetzungen des Wortlautes dieser Vorschrift waren hier ersichtlich nicht erf\u00fcllt, da kein Urteil, sondern ein Beschluss ergangen war. Der entt\u00e4uschte Kostenschuldner warf aber im Erinnerungsverfahren nach \u00a7 66 GKG die Frage auf, ob nicht eine analoge Anwendung dieser Vorschrift auf den vorliegenden Sachverhalt geboten sei.<\/p>\n<p>Das OLG D\u00fcsseldorf (<a href=\"http:\/\/portal.ovszr.de\/Default.aspx?hitnr=0&amp;t=636186362745192500&amp;url=rn%3aanwalt%5e%5efile%3a%2f%2fR%7c%2fDoc%2fRechtsprechung%2fOLGDuesseldorf%2f2016%2f549657.xml&amp;ref=hitlist_hl\">Beschl. v. 16.8.2016 \u2013 I-10 W 229\/16<\/a>) greift diese Frage auf, verneint sie aber. Es fehlt an der f\u00fcr eine Analogie erforderlichen planwidrigen Regelungsl\u00fccke. Im Gesetzgebungsverfahren wurden verschiedene Fallkonstellationen von Geb\u00fchrenerm\u00e4\u00dfigungen er\u00f6rtert. Alsdann wurde ausdr\u00fccklich von einer Erm\u00e4\u00dfigung nur ausgegangen, wenn das gesamte Verfahren durch den Erm\u00e4\u00dfigungstatbestand erledigt wird. In der hier vorliegenden Konstellation war das gesamte Verfahren gerade nicht durch den Vergleich erledigt worden. F\u00fcr derartige F\u00e4lle wollte der Gesetzgeber eben keine Erm\u00e4\u00dfigung anerkennen.<\/p>\n<p>Das OLG Celle (<a href=\"http:\/\/portal.ovszr.de\/Default.aspx?hitnr=0&amp;t=636186363702380000&amp;url=rn%3aanwalt%5e%5efile%3a%2f%2fR%7c%2fDoc%2fRechtsprechung%2fOLGCelle%2f2011%2f263685.xml&amp;ref=hitlist_hl\">Beschl. v. 19.4.2011 \u2013 2 W 89\/11<\/a>) hatte dies \u00fcbrigens noch anders gesehen und eine analoge Anwendung bef\u00fcrwortet! Dem OLG D\u00fcsseldorf war vor kurzer Zeit das OLG Braunschweig gefolgt (<a href=\"http:\/\/portal.ovszr.de\/Default.aspx?hitnr=1&amp;t=636186363702380000&amp;url=rn%3aanwalt%5e%5efile%3a%2f%2fR%7c%2fDoc%2fRechtsprechung%2fOLGBraunschweig%2f2015%2f513299.xml&amp;ref=hitlist_hl\">Beschl. v. 2.6.2015 \u2013 2 W 19\/15<\/a>). Interessant ist, dass das OLG D\u00fcsseldorf beide Entscheidungen gar nicht erw\u00e4hnt.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\">Praxistipp:<\/span> Damit bleibt hier die Erinnerung des Kostenschuldners erfolglos. Wer auf eine Geb\u00fchrenerm\u00e4\u00dfigung wert legt, sollte daher auf eine Gesamterledigung des Verfahrens durch einen Vergleich oder ein Urteil nach \u00a7\u00a0313a\u00a0Abs. 1 S. 1\u00a0ZPO achten und sich damit erst gar nicht auf diese Kontroverse einlassen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\">Erw\u00e4hnenswert ist noch ein kleiner Nebenaspekt der Entscheidung:<\/span> Da sich der Kostenschuldner auch noch \u00fcber in Rechnung gestellte Sachverst\u00e4ndigenkosten beschwert hatte, sah sich das OLG D\u00fcsseldorf zu folgenden Anmerkungen veranlasst:<em> \u201eSoweit die Einwendungen des Kostenschuldners sich auf die Qualit\u00e4t der Sachverst\u00e4ndigenleistung beziehen, hat diese auf die H\u00f6he der zu gew\u00e4hrenden Verg\u00fctung keinen Einfluss. Der vom Gericht bestellte Sachverst\u00e4ndige handelt nicht im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags. Seine Verg\u00fctung bezieht sich nicht auf das Werk des Sachverst\u00e4ndigen, sondern auf seine T\u00e4tigkeit als Gehilfe des Gerichts, die er in Erf\u00fcllung einer staatsb\u00fcrgerlichen Pflicht erbringt (&#8230;). Deshalb sind sachliche Richtigkeit und \u00dcberzeugungskraft eines Sachverst\u00e4ndigengutachtens kein Ma\u00dfstab f\u00fcr die H\u00f6he der dem Sachverst\u00e4ndigen zu gew\u00e4hrenden Verg\u00fctung; es kommt lediglich darauf an, dass diese Leistung \u00fcberhaupt erbracht wurde, nicht etwa auch darauf, wie das Gericht oder die Parteien das Gutachten inhaltlich beurteilen (&#8230;).<\/em>\u201c Kann man das sch\u00f6ner sagen?<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Beklagten schlossen in der Berufungsinstanz einen Vergleich, konnten sich aber offenbar \u00fcber die Kostenverteilung nicht einig werden. Sie \u00fcberlie\u00dfen daher die Kostenentscheidung dem Gericht, verzichteten aber auf eine Begr\u00fcndung der zu treffenden Entscheidung. Das Gericht erlie\u00df demgem\u00e4\u00df einen entsprechenden Kostenbeschluss. Nach Abschluss der Instanz wurden vom Kostenbeamten alle vorgesehenen Geb\u00fchren (in der Berufungsinstanz vier) [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[481,476,482],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/469"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=469"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/469\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":472,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/469\/revisions\/472"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=469"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=469"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=469"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}