{"id":476,"date":"2017-01-29T20:09:48","date_gmt":"2017-01-29T19:09:48","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=476"},"modified":"2017-01-29T20:09:48","modified_gmt":"2017-01-29T19:09:48","slug":"vom-zer-entscheiden-von-neuen-gesetzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2017\/01\/29\/vom-zer-entscheiden-von-neuen-gesetzen\/","title":{"rendered":"Vom \u201eZer-entscheiden\u201c von neuen Gesetzen"},"content":{"rendered":"<p>Im Rahmen eines Rechtsstreites wegen Schadensersatzes aufgrund eines angeblich nur vorgeschobenen Eigenbedarfs hat der BGH (Beschl. v. 11.10.2016 \u2013 VIII ZR 300\/15, <a href=\"http:\/\/portal.stbcenter.de\/Default.aspx?hitnr=0&amp;t=636213173153636250&amp;url=rn%3asteubis%5e%5efile%3a%2f%2fR%7c%2fDoc%2fMagazines%2fMDR%2f1211630.xml&amp;ref=hitlist_hl\">MDR 2017, 21<\/a>) \u2013 obwohl im Rahmen dieser Entscheidung eigentlich gar nicht unbedingt veranlasst (!) \u2013 folgende Ausf\u00fchrungen vorgelegt:<\/p>\n<p><em>\u201eFu\u0308r das weitere Berufungsverfahren sieht der Senat Anlass zu folgenden Hinweisen im Hinblick auf die Pru\u0308fungskompetenz des Berufungsgerichts und auf die Darlegungslast des Vermieters bei einem im Anschluss an den Auszug des Mieters nicht verwirklichten Eigenbedarf:<\/em><\/p>\n<ol>\n<li><em>Die bisherigen Ausfu\u0308hrungen des Berufungsgerichts zum Umfang seiner Pru\u0308fungskompetenz lassen besorgen, dass es verkannt hat, dass diese nicht &#8211; wie die revisionsrechtliche Pru\u0308fung &#8211; auf eine reine Rechtskontrolle beschra\u0308nkt ist. Bei der Berufungsinstanz handelt es sich auch nach Inkrafttreten des Zivilprozessreformgesetzes um eine zweite &#8211; wenn auch eingeschra\u0308nkte &#8211; Tatsacheninstanz, deren Aufgabe in der Gewinnung einer &#8222;fehlerfreien und u\u0308berzeugenden&#8220; und damit &#8222;richtigen&#8220; Entscheidung des Einzelfalles besteht (&#8230;). Daher hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche U\u0308berzeugungsbildung nicht nur auf Rechtsfehler zu u\u0308berpru\u0308fen. Vielmehr ko\u0308nnen sich Zweifel an der Richtigkeit oder Vollsta\u0308ndigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen im Sinne von \u00a7 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, anders als das Berufungsgericht offenbar gemeint hat, auch aus der Mo\u0308glichkeit unterschiedlicher Bewertungen der erstinstanzlichen Beweisaufnahme ergeben (&#8230;). Besteht aus der fu\u0308r das Berufungsgericht gebotenen Sicht eine gewisse &#8211; nicht notwendig u\u0308berwiegende &#8211; Wahrscheinlichkeit dafu\u0308r, dass im Fall der Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, ist es somit zu einer erneuten Tatsachenfeststellung verpflichtet (&#8230;). Ha\u0308lt es das Berufungsgericht &#8211; wie hier &#8211; fu\u0308r denkbar, dass die von der Berufung aufgeworfenen Fragen zu einer anderen Wu\u0308rdigung fu\u0308hren ko\u0308nnen, besteht Anlass fu\u0308r die U\u0308berlegung, ob fu\u0308r die andere Wu\u0308rdigung zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht und deshalb Anlass zu einer Wiederholung der Beweisaufnahme besteht.\u201c<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p>Mit diesem Begr\u00fcndungsmuster l\u00e4sst sich praktisch jede Entscheidung eines Berufungsgerichts \u2013 entsprechenden Vortrag durch den Revisionsanwalt unterstellt \u2013 unproblematisch aufheben. Jede Beweisaufnahme ist notwendig immer nur eine Momentaufnahme. Eine gewisse Wahrscheinlichkeit daf\u00fcr, dass bei einer Wiederholung etwas anderes herauskommt, besteht immer. Dies liegt \u2013 wie es so sch\u00f6n hei\u00dft \u2013 in der Natur der Sache.<\/p>\n<p>Diese Sichtweise ist ein gutes Beispiel daf\u00fcr, wie es der h\u00f6chstrichterlichen Rechtsprechung immer wieder gelingt, echte Reformen im Sande verlaufen zu lassen. Mit der einschr\u00e4nkenden Pr\u00fcfungskompetenz durch die Berufungsgerichte wird es in einigen Jahre voraussichtlich genauso ergehen, wie mit der Zur\u00fcckweisung des versp\u00e4teten Vorbringens heute: Der Gesetzgeber hatte diese Vorschriften seinerzeit vor Jahrzehnten mit Bedacht eingef\u00fchrt, um die Prozesse zu beschleunigen. Das Ergebnis nach mehreren Jahren und unz\u00e4hligen Entscheidungen des BGH sowie des BVerfG: Eine Zur\u00fcckweisung versp\u00e4teten Vorbringens ist faktisch nicht mehr m\u00f6glich. Eine Zur\u00fcckweisung findet in der Praxis demgem\u00e4\u00df \u00fcberwiegend auch gar nicht mehr statt. Die Prognose: In sp\u00e4testens zehn Jahren werden die Berufungsgerichte vom BGH, vor allem von dem Mietsenat, dazu verpflichtet werden, alle Beweisaufnahmen erster Instanz zu wiederholen. Man wei\u00df ja schlie\u00dflich nie &#8230;<\/p>\n<p>So werden sinnvolle Reformversuche durch die h\u00f6chstrichterliche Rechtsprechung immer wieder aufs Neue \u201ezer-entschieden\u201c. Der Gesetzgeber kann machen, was er will. Es bleibt im Laufe der Zeit alles beim Alten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Rahmen eines Rechtsstreites wegen Schadensersatzes aufgrund eines angeblich nur vorgeschobenen Eigenbedarfs hat der BGH (Beschl. v. 11.10.2016 \u2013 VIII ZR 300\/15, MDR 2017, 21) \u2013 obwohl im Rahmen dieser Entscheidung eigentlich gar nicht unbedingt veranlasst (!) \u2013 folgende Ausf\u00fchrungen vorgelegt: \u201eFu\u0308r das weitere Berufungsverfahren sieht der Senat Anlass zu folgenden Hinweisen im Hinblick auf [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[483,484,485],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/476"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=476"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/476\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":519,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/476\/revisions\/519"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=476"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=476"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=476"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}