{"id":642,"date":"2017-04-28T10:29:23","date_gmt":"2017-04-28T08:29:23","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=642"},"modified":"2017-04-28T10:29:53","modified_gmt":"2017-04-28T08:29:53","slug":"lg-ulm-kein-virtuelles-hausrecht-fuer-webshops","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2017\/04\/28\/lg-ulm-kein-virtuelles-hausrecht-fuer-webshops\/","title":{"rendered":"LG Ulm: Kein virtuelles Hausrecht f\u00fcr Webshops"},"content":{"rendered":"<p>Ein Druckereidienstleister erteilte einem Nutzer ein &#8222;virtuelles Hausverbot&#8220;, da es in der Vergangenheit zu einem unerw\u00fcnschten Weiterverkauf von Ware gekommen sei und auch Rechtsverletzungen aufgrund mangelnder Urheberrechte bef\u00fcrchtet wurden.<\/p>\n<p>Als Bestellungen weiter eingingen und eine Abmahnung fruchtlos verlief, klagte der Dienstleister auf Unterlassung.<\/p>\n<p>Das LG Ulm wies die Klage ab. Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrt es aus, dass die Figur des virtuellen Hausverbots in Einzelf\u00e4llen, z.B. bei Internetforen, in denen ein Betreiber f\u00fcr Inhalte verantwortlich gemacht werden k\u00f6nnte, durchaus greifen kann, ein solcher Fall hier aber nicht vorliegt. Dem Dienstleister st\u00fcnde es vielmehr frei, Vertragsangebote nicht anzunehmen oder von bereits geschlossenen Vertr\u00e4gen zur\u00fcckzutreten, wenn die Gefahr von Rechtsverletzungen droht.<\/p>\n<p>Diese Entscheidung ist h\u00f6chst fragw\u00fcrdig: Bereits der Umstand, dass dem Kunden weiterhin das Aufgeben von Bestellung gestattet ist, f\u00fchrt zu dem Risiko, dass eine Bestellung &#8222;durchrutscht&#8220; und nicht vor der Ausf\u00fchrung auf Rechtsverletzungen gesondert gepr\u00fcft wird. Dem Shopbetreiber zu raten, von einer automatischen Vertragsannahme abzusehen (z.B. <a href=\"https:\/\/www.ratgeberrecht.eu\/internetrecht-aktuell\/kein-virtuelles-hausrecht-fuer-webshop-betreiber.html\" target=\"_blank\">hier<\/a>), hilft auch nur begrenzt weiter. So wird vertreten, dass bereits die\u00a0Anforderung einer Zahlung eine konkludente Annahme des Vertragsangebots darstellen soll (AG Dieburg Urteil vom 21.02.2005 Az.: 22 C 425\/04). Der Link z.B. zu Paypal, Sofort\u00dcberweisung oder \u00e4hnlichen Bezahlsystemen im Rahmen der Bestellung w\u00e4re damit bereits problematisch. Gerade aber verbleibende klassische Zahlungsmethoden &#8222;auf Rechnung&#8220;, &#8222;Lastschrift&#8220; oder &#8222;Vorkasse per \u00dcberweisung&#8220; verlieren aufgrund ihrer Nachteile f\u00fcr die Vertragsparteien zunehmen an Bedeutung. Virtuelle Hausverbote d\u00fcrften trotz dieser gegenl\u00e4ufigen Entscheidung des LG Ulm die Methode erster Wahl sein, um unerw\u00fcnschte Vertragsbeziehungen zu vermeiden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>LG Ulm\u00a0Beschluss vom 13.01.2015 Az. <a title=\"LG Ulm, 13.01.2015 - 2 O 8\/15: Kein virtuelles Hausrecht auf Unterlassung von Bestellungen \u00fcber...\" href=\"http:\/\/dejure.org\/dienste\/vernetzung\/rechtsprechung?Text=2%20O%208\/15\">2 O 8\/15<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Druckereidienstleister erteilte einem Nutzer ein &#8222;virtuelles Hausverbot&#8220;, da es in der Vergangenheit zu einem unerw\u00fcnschten Weiterverkauf von Ware gekommen sei und auch Rechtsverletzungen aufgrund mangelnder Urheberrechte bef\u00fcrchtet wurden. Als Bestellungen weiter eingingen und eine Abmahnung fruchtlos verlief, klagte der Dienstleister auf Unterlassung. Das LG Ulm wies die Klage ab. Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrt es aus, [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[60,65],"tags":[657,44,274,267,656],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/642"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=642"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/642\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":644,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/642\/revisions\/644"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=642"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=642"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=642"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}