{"id":753,"date":"2017-09-04T16:02:55","date_gmt":"2017-09-04T14:02:55","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=753"},"modified":"2017-09-04T16:02:55","modified_gmt":"2017-09-04T14:02:55","slug":"olg-oldenburg-unsachgemaesser-reifentransport-bedenkenloses-oeffnen-des-kofferraums-und-ein-schaden-an-der-garage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2017\/09\/04\/olg-oldenburg-unsachgemaesser-reifentransport-bedenkenloses-oeffnen-des-kofferraums-und-ein-schaden-an-der-garage\/","title":{"rendered":"OLG Oldenburg:  Unsachgem\u00e4\u00dfer Reifentransport, bedenkenloses \u00d6ffnen des Kofferraums und ein Schaden an der Garage"},"content":{"rendered":"<p>\u00dcber einen etwas kuriosen Fall hatte neulich das OLG Oldenburg (Urt. v. 31.5.2017 \u2013 9 U 21\/17) zu befinden: Der Kl\u00e4ger hatte bei der Beklagten seine Autoreifen wechseln lassen. Die aufzuziehenden Reifen hatte der Kl\u00e4ger waagrecht in sein Auto gelegt. Der Monteur der Beklagten klappte nach dem Reifenwechsel die r\u00fcckw\u00e4rtige Sitzbank um, stellte die abgenommenen Reifen jedoch aufrecht (!) hinten in den Wagen. Der Kl\u00e4ger fuhr dann zu Hause r\u00fcckw\u00e4rts in seine absch\u00fcssige Garageneinfahrt. Als er vor dem Garagentor stand, \u00f6ffnete er vom Fahrersitz aus die Heckklappe. Daraufhin rollten die Reifen aus dem Auto heraus verursachten an dem Garagentor einen Schaden in H\u00f6he von 6.000 \u20ac.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger stellte sich auf den Standpunkt, der Monteur der Beklagten habe durch eine solche Verladung der Reifen einer Pflichtverletzung schuldig gemacht, die die Beklagte zum Schadensersatz verpflichte. Wegen der verdunkelten Scheiben seines Autos habe er nicht sehen k\u00f6nnen, dass die Reifen aufrecht gestanden h\u00e4tten. Das OLG Oldenburg vermochte dieser Sicht der Dinge allerdings nicht zu folgen. Es hielt dem Kl\u00e4ger jedenfalls ein \u00fcberwiegendes Mitverschulden vor. Er sei alleine f\u00fcr den Schaden verantwortlich, da er die Heckklappe ohne jegliche Pr\u00fcfung ge\u00f6ffnet habe.<\/p>\n<p>Hier gilt wie bei so vielen Alltagsf\u00e4llen, die man oftmals mit einem gewissen Schmunzeln zur Kenntnis nimmt: So viele Juristen damit befasst sind, so viele L\u00f6sungen werden aufgeworfen werden. Die erfolgte Verladung der Reifen stellte mit Sicherheit eine Pflichtverletzung aus dem Werkvertrag dar. Eine derartige Verladung ist ungew\u00f6hnlich und ersichtlich gef\u00e4hrlich, da sich die Reifen stehend viel leichter bewegen k\u00f6nnen als liegend und damit zu eine Gefahr werden k\u00f6nnen. Die Tatsache, dass der Kl\u00e4ger \u2013 auch noch auf einer absch\u00fcssigen Strecke \u2013 und ohne besondere Kontrolle die Heckklappe ge\u00f6ffnet hat, ist als Mitverschulden ber\u00fccksichtigungsf\u00e4hig. Dieser Sichtweise w\u00fcrden sicher die meisten Juristen (und auch Nichtjuristen) zustimmen.<\/p>\n<p><span style=\"color: #ff0000\">Hinweis:<\/span> Aber \u00fcberwiegt hier der Haftungsanteil des Kl\u00e4gers so stark, dass die Pflichtverletzung der Beklagten wirklich unber\u00fccksichtigt bleiben darf? Schon vor einigen Jahren hatte das\u00a0AG M\u00fcnchen zwar entschieden, dass derjenige, der eine Heckklappe ohne Pr\u00fcfung \u00f6ffnet, regelm\u00e4\u00dfig alleine haftet (Urt. v. 9.11.2011 &#8211; 262 C 20120\/11). Allerdings gilt ansonsten der Grundsatz, dass der Schaden zu teilen ist, wenn beide Parteien (grob) fahrl\u00e4ssig gehandelt haben. Aber vielleicht ist die Entscheidung des OLG Oldenburg doch ein erster Schritt in die Richtung \u201eMehr Eigenverantwortung bei beiderseitigen Pflichtverletzungen\u201c. Nicht immer ist es tats\u00e4chlich angemessen, eine andere Person f\u00fcr einen eingetretenen Schaden verantwortlich zu machen, den man selbst ohne weiteres durch ein wenig Achtsamkeit h\u00e4tte verhindern k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcber einen etwas kuriosen Fall hatte neulich das OLG Oldenburg (Urt. v. 31.5.2017 \u2013 9 U 21\/17) zu befinden: Der Kl\u00e4ger hatte bei der Beklagten seine Autoreifen wechseln lassen. Die aufzuziehenden Reifen hatte der Kl\u00e4ger waagrecht in sein Auto gelegt. 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