{"id":855,"date":"2017-12-13T17:24:49","date_gmt":"2017-12-13T16:24:49","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=855"},"modified":"2017-12-13T17:24:49","modified_gmt":"2017-12-13T16:24:49","slug":"bgh-zum-wirksamen-beglaubigungsvermerk","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2017\/12\/13\/bgh-zum-wirksamen-beglaubigungsvermerk\/","title":{"rendered":"BGH zum wirksamen Beglaubigungsvermerk"},"content":{"rendered":"<p>Eine Klage wurde am 30.12.2013 eingereicht, der Anspruch w\u00e4re am 31.12.2013 verj\u00e4hrt. Wenig sp\u00e4ter wurde dem Beklagten eine Kopie der Klageschrift zugestellt, die auf der ersten Seite zwischen Briefkopf und \u00dcberschrift den Vermerk \u201eBeglaubigt zwecks Zustellung Beglaubigt {Unterschrift} Rechtsanwalt\u201c enthielt. Das Berufungsgericht ging davon aus, dass die Verj\u00e4hrungsfrist nicht gewahrt worden sei, da der Beglaubigungsvermerk regelm\u00e4\u00dfig auf der letzten Seite oder auf einem gesonderten Deckblatt anzubringen sei. Der BGH (Urt. v. 13.9.2017 \u2013 IV ZR 26\/16) teilt diese Auffassung grunds\u00e4tzlich, kommt aber \u00fcber \u00a7 189 ZPO (Heilung von Zustellungsm\u00e4ngeln) gleichwohl zur Fristwahrung.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Hemmung der Verj\u00e4hrung ist grunds\u00e4tzlich die Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Klageschrift erforderlich. Daneben w\u00e4re nat\u00fcrlich auch die Zustellung einer Urschrift oder einer Ausfertigung ausreichend. Bei der beglaubigten Abschrift muss sich die Beglaubigung auf das gesamte Schriftst\u00fcck erstrecken und mit diesem zu einer Einheit verbunden sein. Dies muss der entsprechende Vermerk entweder ausdr\u00fccklich beinhalten oder er muss am Ende des Schriftst\u00fcckes angebracht sein, dann folgt aus dem Vermerk \u2013 sozusagen \u2013 automatisch, dass er sich auf das gesamte Schriftst\u00fcck bezieht. Letzteres ist allgemein \u00fcblich. Im hier zu beurteilenden Fall war jedoch nicht ersichtlich, in welchem Umfang die Beglaubigung erfolgen sollte, da er sich ohne weitere Erl\u00e4uterung nur auf der ersten Seite befand.<\/p>\n<p>Allerdings hatte das Berufungsgericht die Heilungsvorschrift des \u00a7\u00a0189 ZPO nicht ber\u00fccksichtigt. Der BGH hatte bereits entschieden, dass die Zustellung einer einfachen anstatt einer beglaubigten Abschrift einen Zustellungsmangel darstellt, der nach \u00a7 189 ZPO geheilt werden kann, wenn die einfache mit der beglaubigten Abschrift \u00fcbereinstimmt (was hier der Fall war). Auch bereits durch den BGH entschieden wurde: \u00a7 167 ZPO (Die Zustellung \u2013 wie hier \u2013 demn\u00e4chst) umfasst auch eine Zustellung mit Heilungsfiktion nach \u00a7 189 ZPO.<\/p>\n<p>Letztlich bedeutet dies: Die Verj\u00e4hrungsfrist wurde \u00fcber die \u00a7\u00a7\u00a0204\u00a0Abs. 1 BGB, 167, 189 ZPO noch gewahrt, so dass das Urteil des Berufungsgerichts aufgehoben werden musste, damit dieses die Berechtigung des Anspruchs noch pr\u00fcfen kann.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Klage wurde am 30.12.2013 eingereicht, der Anspruch w\u00e4re am 31.12.2013 verj\u00e4hrt. Wenig sp\u00e4ter wurde dem Beklagten eine Kopie der Klageschrift zugestellt, die auf der ersten Seite zwischen Briefkopf und \u00dcberschrift den Vermerk \u201eBeglaubigt zwecks Zustellung Beglaubigt {Unterschrift} Rechtsanwalt\u201c enthielt. Das Berufungsgericht ging davon aus, dass die Verj\u00e4hrungsfrist nicht gewahrt worden sei, da der Beglaubigungsvermerk [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[2],"tags":[897,898],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/855"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=855"}],"version-history":[{"count":3,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/855\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":885,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/855\/revisions\/885"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=855"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=855"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=855"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}