{"id":883,"date":"2017-12-08T11:56:46","date_gmt":"2017-12-08T10:56:46","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=883"},"modified":"2017-12-08T11:56:46","modified_gmt":"2017-12-08T10:56:46","slug":"montagsblog-068","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2017\/12\/08\/montagsblog-068\/","title":{"rendered":"Montagsblog: Neues vom BGH"},"content":{"rendered":"<p><strong>Abstandnahme von Grundst\u00fccksverkauf<\/strong><br \/>\nUrteil vom 13.\u00a0Oktober 2017 \u2013 V\u00a0ZR\u00a011\/17<\/p>\n<p><em>Mit Treuepflichten vor Abschluss eines formbed\u00fcrftigen Vertrags befasst sich der V.\u00a0Zivilsenat.<\/em><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger wollte von der Beklagten eine Eigentumswohnung kaufen. Der f\u00fcr die Beklagte t\u00e4tige Vermittler \u00fcbersandte mehrere Vertragsentw\u00fcrfe und teilte mit, au\u00dfer der Fertigstellungsanzeige f\u00fcr Renovierungsma\u00dfnahmen und der Eintragung im Grundbuch st\u00fcnden einer Abwicklung des Kaufvertrags keine Hindernisse entgegen. Nach Mitteilung des Notartermins schloss der Kl\u00e4ger einen Darlehensvertrag zur Finanzierung des gr\u00f6\u00dften Teils des Kaufpreises. Acht Tage vor dem Notartermin lie\u00df die Beklagte mitteilen, sie sei nicht mehr bereit, die Wohnung zu dem bisher angebotenen Preis von 376.700 Euro zu verkaufen; der neue Kaufpreis betrage 472.400 Euro. Die auf Erstattung der Kosten f\u00fcr die R\u00fcckabwicklung des Darlehensvertrags gerichtete Klage blieb in den beiden ersten Instanzen erfolglos.<\/p>\n<p>Der BGH best\u00e4tigt die Entscheidung der Vorinstanzen. Er nimmt Bezug auf seine Rechtsprechung, wonach die Abstandnahme von einem in Aussicht genommenen formbed\u00fcrftigen Vertrag grunds\u00e4tzlich nur bei einer besonders schwerwiegenden, in der Regel vors\u00e4tzlichen Treupflichtverletzung \u00a0Schadensersatzanspr\u00fcche des anderen Teils ausl\u00f6st. Eine solche Pflichtverletzung k\u00e4me etwa in Betracht, wenn die Beklagte von vornherein nicht bereit gewesen w\u00e4re, zu dem urspr\u00fcnglich genannten Preis zu verkaufen, oder wenn sie dem Beklagten ihren Sinneswandel zun\u00e4chst verschwiegen h\u00e4tte. Diese Voraussetzungen waren nach den vom BGH als rechtsfehlerfrei angesehenen tatrichterlichen Feststellungen der Vorinstanzen im Streitfall nicht erf\u00fcllt. Zu einem allgemeinen Hinweis darauf, dass sie sich eine eventuelle Preiserh\u00f6hung vorbeh\u00e4lt, war die Beklagte nach Auffassung des BGH nicht verpflichtet. Der Kl\u00e4ger handelte deshalb auf eigenes Risiko, wenn er bereits vor der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags verbindliche Vereinbarungen zur Finanzierung schloss.<\/p>\n<p><em><span style=\"color: #ff0000\">Praxistipp:<\/span> Der potentielle K\u00e4ufer kann das Risiko von vergeblichen Finanzierungsaufwendungen nur dadurch ausschlie\u00dfen, dass er sich gegen\u00fcber der Bank eine Annahmefrist oder ein kostenloses L\u00f6serecht bis zum Abschluss des Kaufvertrags einr\u00e4umen l\u00e4sst.<\/em><\/p>\n<p><strong>\u00c4nderung von technischen Normen nach Abschluss eines Werkvertrags<\/strong><br \/>\nUrteil vom 14.\u00a0November 2017 \u2013 VII\u00a0ZR\u00a065\/14<\/p>\n<p><em>Eine grundlegende Entscheidung zur geschuldeten Beschaffenheit eines Werks trifft der VII.\u00a0Zivilsenat.<\/em><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4gerin hatte den Beklagten Anfang 2007 mit der Errichtung von drei Pultdachhallen zum Festpreis beauftragt. \u00a0Nach dem Vertrag war das Dach f\u00fcr eine Schneelast von 80 kg\/m\u00b2 auszulegen. Dies entsprach der bis Ende 2006 geltenden DIN-Vorschrift und der im Jahr 2006 erteilten Baugenehmigung. Nach der ab 2007 geltenden DIN-Vorschrift war eine Schneelast von 139 kg\/m\u00b2 anzusetzen. Nach Errichtung der Halle beanstandete die Beklagte das Dach als mangelhaft. Ihre auf \u00a0Vorschuss der Kosten f\u00fcr eine Neuerrichtung der Dachkonstruktion gerichtete Klage war in erster Instanz vollst\u00e4ndig und in zweiter Instanz zum \u00fcberwiegenden Teil erfolgreich. Das OLG ging davon aus, dass urspr\u00fcnglich nur eine Schneelast von 80\u00a0kg\/m\u00b2 einzuhalten war, und stellte fest, dass das Werk der Beklagten schon dieser Anforderung nicht entspreche. Auf dieser Grundlage sprach es der Kl\u00e4gerin die (deutlich h\u00f6heren) Kosten f\u00fcr eine Neuerrichtung auf der Grundlage von 139 kg\/m\u00b2 zu, weil die Kl\u00e4gerin nunmehr zur Einhaltung der neuen Vorgaben verpflichtet sei und dies eine Folge des Werkmangels sei, f\u00fcr den die Beklagte einzustehen habe.<\/p>\n<p>Der BGH verweist die Sache auf die Berufung der Beklagten an das OLG zur\u00fcck. Er h\u00e4lt die Argumentation des OLG f\u00fcr nicht tragf\u00e4hig, weil die Kl\u00e4gerin danach ein weitaus besseres Werk erhalten w\u00fcrde als dies nach dem Vertrag geschuldet war. Wenn nach dem Vertrag nur eine Schneelast von 80 kg\/m\u00b2 einzuhalten war, h\u00e4tte die Kl\u00e4gerin f\u00fcr Dach, das 139 kg\/m\u00b2 standh\u00e4lt, auch ohne den Mangel deutlich mehr zahlen m\u00fcssen; folgerichtig darf sie dann nur Ersatz derjenigen Kosten verlangen, die zur Einhaltung einer Schneelast von 80 kg\/m\u00b2 erforderlich sind. Dar\u00fcber hinaus h\u00e4lt der BGH allerdings schon die Erw\u00e4gungen des OLG zur urspr\u00fcnglich geschuldeten Beschaffenheit des Werks f\u00fcr fehlerhaft. Auch wenn ein Werk den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden anerkannten Regeln der Technik entspricht, muss der Auftraggeber den Auftragnehmer auf absehbare oder eingetretene \u00c4nderungen dieser Regeln hinweisen. Der Auftragnehmer hat dann zu entscheiden, ob das Werk wie urspr\u00fcnglich vereinbart ausgef\u00fchrt oder an die neuen Regeln angepasst werden soll. Entscheidet er sich f\u00fcr letzteres, muss er daraus resultierende Mehrkosten als Sowiesokosten tragen. Das OLG muss deshalb nach der Zur\u00fcckverweisung kl\u00e4ren, ob und welche Vereinbarungen die Parteien im Streitfall bez\u00fcglich der schon bei Vertragsschluss absehbaren Regel\u00e4nderung getroffen haben.<\/p>\n<p><em><span style=\"color: #ff0000\">Praxistipp:<\/span> Die Darlegungs- und Beweislast daf\u00fcr, dass sich der Auftraggeber trotz Kenntnis der \u00c4nderung mit der Einhaltung der alten Regeln begn\u00fcgt hat, liegt beim Auftragnehmer.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Abstandnahme von Grundst\u00fccksverkauf Urteil vom 13.\u00a0Oktober 2017 \u2013 V\u00a0ZR\u00a011\/17 Mit Treuepflichten vor Abschluss eines formbed\u00fcrftigen Vertrags befasst sich der V.\u00a0Zivilsenat. Der Kl\u00e4ger wollte von der Beklagten eine Eigentumswohnung kaufen. Der f\u00fcr die Beklagte t\u00e4tige Vermittler \u00fcbersandte mehrere Vertragsentw\u00fcrfe und teilte mit, au\u00dfer der Fertigstellungsanzeige f\u00fcr Renovierungsma\u00dfnahmen und der Eintragung im Grundbuch st\u00fcnden einer Abwicklung des [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":27,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[62,61,60],"tags":[937,941,942,936,939,938,935,940,934,130,944,943,945,91],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/883"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/27"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=883"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/883\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":884,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/883\/revisions\/884"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=883"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=883"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=883"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}