{"id":917,"date":"2018-01-25T09:48:51","date_gmt":"2018-01-25T08:48:51","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/?p=917"},"modified":"2018-01-25T09:48:51","modified_gmt":"2018-01-25T08:48:51","slug":"bgh-wertersatz-bei-widerruf-von-dienstleistungsvertraegen-muss-nicht-zeitanteilig-berechnet-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/2018\/01\/25\/bgh-wertersatz-bei-widerruf-von-dienstleistungsvertraegen-muss-nicht-zeitanteilig-berechnet-werden\/","title":{"rendered":"BGH: Wertersatz bei Widerruf von Dienstleistungsvertr\u00e4gen muss nicht zeitanteilig berechnet werden"},"content":{"rendered":"<p>Auch Vertr\u00e4ge, die die Erbringung einer Dienstleistung zum Gegenstand haben, sind (zum Beispiel im Fernsabsatz) widerruflich. \u00a7 357 Abs. 8 BGB gibt vor, wie dann vorzugehen ist:<\/p>\n<blockquote><p>Widerruft der Verbraucher einen Vertrag \u00fcber die Erbringung von Dienstleistungen oder \u00fcber die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen oder \u00fcber die Lieferung von Fernw\u00e4rme, so schuldet der Verbraucher dem Unternehmer Wertersatz f\u00fcr die bis zum Widerruf erbrachte Leistung, wenn der Verbraucher von dem Unternehmer ausdr\u00fccklich verlangt hat, dass dieser mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Der Anspruch aus Satz 1 besteht nur, wenn der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a \u00a7 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 des Einf\u00fchrungsgesetzes zum B\u00fcrgerlichen Gesetzbuche ordnungsgem\u00e4\u00df informiert hat. Bei au\u00dferhalb von Gesch\u00e4ftsr\u00e4umen geschlossenen Vertr\u00e4gen besteht der Anspruch nach Satz 1 nur dann, wenn der Verbraucher sein Verlangen nach Satz 1 auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger \u00fcbermittelt hat. Bei der Berechnung des Wertersatzes ist der vereinbarte Gesamtpreis zu Grunde zu legen. Ist der vereinbarte Gesamtpreis unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hoch, ist der Wertersatz auf der Grundlage des Marktwerts der erbrachten Leistung zu berechnen.<\/p><\/blockquote>\n<p>Im Falle einer Online-Partnervermittlung berechnete diese den Wertersatz, indem Sie pr\u00fcfte, wieviele Kontakte dem Kunden vermittelt wurden, dies mit der Anzahl der versprochenen Kontakte verglich und hiervon einen 25%igen Abzug vornahm. Beispiel:Im Rahmen einer sechsmonatigen Mitgliedschaft zum Preis von 269,40 Euro garantierte der Anbieter dem Kunden f\u00fcnf Kontakte. Da dem Kunden zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits 13 Kontakte vermittelt wurden, sollte nach Ansicht des Anbieters ein Wertersatz in H\u00f6he der 269,40 EUR abzgl. 25% erfolgen.<\/p>\n<p>Gegen dieses Vorgehen wandte sich die Verbraucherzentrale Hamburg, deren Revision gegen die erfolglose Berufung vor dem OLG Hamburg ebenfalls fruchtlos blieb. Das OLG Hamburg hatte die Zul\u00e4ssigkeit dieses Vorgehens damit begr\u00fcndet, dass der Anlaufaufwand bei Dienstleistungen wie hier durch die Erstellung eines Nutzerprofils unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig h\u00f6her ist, als der Aufwand w\u00e4hrend der weiteren Laufzeit. Der BGH erkl\u00e4re:<\/p>\n<blockquote><p>Die Vorschriften des Artikel 14 Absatz 3 der Richtlinie 2011\/83\/EU des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 \u00fcber die Rechte der Verbraucher und des \u00a7 358 Abs. 8 BGB ergeben keinen Anhaltspunkt, dass die von der Kl\u00e4gerin verlangte ausschlie\u00dflich zeitanteilige Abrechnung vorgegeben ist. Vern\u00fcnftige Zweifel an der W\u00fcrdigung durch das Berufungsgericht bestehen nicht.<\/p><\/blockquote>\n<p>F\u00fcr Unternehmer ergibt sich hieraus der Praxistipp, in gleicher Weise vorzugehen, wie diese Online-Partnervermittlung: Niedrigschwellige (Mindest-)Leistungsversprechen, die m\u00f6glichst sehr schnell erf\u00fcllt werden, erh\u00f6hen den erzielbaren Wertersatzanspruch.<\/p>\n<p>BGH, Beschl. v. 30.11.2017, I ZR 47\/17<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Auch Vertr\u00e4ge, die die Erbringung einer Dienstleistung zum Gegenstand haben, sind (zum Beispiel im Fernsabsatz) widerruflich. \u00a7 357 Abs. 8 BGB gibt vor, wie dann vorzugehen ist: Widerruft der Verbraucher einen Vertrag \u00fcber die Erbringung von Dienstleistungen oder \u00fcber die Lieferung von Wasser, Gas oder Strom in nicht bestimmten Mengen oder nicht begrenztem Volumen oder [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":11,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1,60,65],"tags":[5,990,987,989,988,689],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/917"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/users\/11"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=917"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/917\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":918,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/917\/revisions\/918"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=917"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=917"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mdr\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=917"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}