{"id":1120,"date":"2026-09-07T16:41:20","date_gmt":"2026-09-07T14:41:20","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/?p=1120"},"modified":"2026-09-07T16:41:20","modified_gmt":"2026-09-07T14:41:20","slug":"verzahnung-statt-wettbewerb-warum-die-zpo-reform-adr-instrumente-staerker-mitdenken-sollte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/2026\/09\/07\/verzahnung-statt-wettbewerb-warum-die-zpo-reform-adr-instrumente-staerker-mitdenken-sollte\/","title":{"rendered":"Verzahnung statt Wettbewerb: Warum die ZPO-Reform ADR-Instrumente st\u00e4rker mitdenken sollte"},"content":{"rendered":"<p>Die Reform des Zivilprozesses ist f\u00fcr die Beteiligten eine Mammutaufgabe. Wer den Zugang zum Recht st\u00e4rken will, sollte daher gerichtliche und au\u00dfergerichtliche Streitbeilegung als zusammenh\u00e4ngendes System denken.<\/p>\n<p>Die Debatte \u00fcber die Zukunft der ZPO zeigt deutlich: Die Justiz steht vor einer immensen Herausforderung. Sinkende Verfahrenszahlen, die Verlagerung attraktiver Unternehmensstreitigkeiten in die Schiedsgerichtsbarkeit und eine dynamische Legal Tech-Branche zeigen, dass eine digitale und strukturelle Neujustierung der Verfahrensordnung notwendig ist. Die \u201eReformkommission Zivilprozess der Zukunft\u201c hat darauf mit einer beachtlichen Vielzahl von Reformvorschl\u00e4gen reagiert.<\/p>\n<p>Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere digitale Herausforderungen. Eine Zivilkonfliktl\u00f6sungsordnung (ZKLO), die auch ADR-Instrumente konsequent mitdenkt, bleibt bislang allerdings eher eine Vision. Gerade deshalb lohnt sich der Blick nach vorn: 150 Jahre nach Inkrafttreten der ZPO sollten gerichtliche und au\u00dfergerichtliche Streitbeilegung nicht l\u00e4nger getrennt gedacht werden, sondern als Teile eines integrierten Systems.<\/p>\n<p>Die \u00dcberlegungen habe ich in meinem Beitrag \u201e<strong>Verzahnung statt Wettbewerb<\/strong>\u201c im Festheft der <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=zkm.2026.04.i.0158.01.a\"><strong>ZKM 4\/2026, 158 ff<\/strong><\/a><strong>.<\/strong> zu Ehren von <em>Reinhard Greger<\/em> vertieft. Darin entwickle ich einen die Reform\u00fcberlegungen erg\u00e4nzenden \u201e<strong>5-Punkte-Plan f\u00fcr ein wirksames Zusammenspiel von gerichtlicher und au\u00dfergerichtlicher Streitbeilegung<\/strong>\u201c. Die Grundidee: ADR-Verfahren sollten nicht als Randerscheinung, \u201eoutlaw\u201c, behandelt werden, sondern als fester Bestandteil einer modernen Verfahrensordnung.<\/p>\n<p>Auch die Reformkommission betont, dass der \u201eZugang zur au\u00dfergerichtlichen Streitbeilegung den Rechtsschutz komplettiert und Teil eines effektiven Rechtsschutzes ist\u201c. Genau hier setzt der \u201a5-Punkte-Plan\u2018 an: Er zeigt auf, wie die Verzahnung im bestehenden System durch gezielte gesetzliche Feinjustierungen und ein ambitioniertes Zusammenwirken aller Stakeholder gelingen k\u00f6nnte.<\/p>\n<p>Dabei geht es nicht nur um das Potenzial von ADR-Verfahren. Es geht auch um die St\u00e4rkung des Rechtsstaats. Ein differenziertes Konfliktmanagement, das alle Verfahrensoptionen einbezieht und digitale Instrumente sinnvoll nutzt, kann mehr leisten als blo\u00dfe Entlastung. Wenn Anwaltschaft und Justiz gerichtliche und au\u00dfergerichtliche Streitbeilegung nicht als Wettbewerb, sondern als prozessuales Zusammenspiel verstehen, entsteht ein echter Mehrwert: Mehr Verfahrensgenauigkeit, gesteigertes Vertrauen in den Rechtsstaat und eine St\u00e4rkung des Streitbeilegungs- und Wirtschaftsstandortes Deutschland.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Reform des Zivilprozesses ist f\u00fcr die Beteiligten eine Mammutaufgabe. Wer den Zugang zum Recht st\u00e4rken will, sollte daher gerichtliche und au\u00dfergerichtliche Streitbeilegung als zusammenh\u00e4ngendes System denken. Die Debatte \u00fcber die Zukunft der ZPO zeigt deutlich: Die Justiz steht vor einer immensen Herausforderung. 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