{"id":160,"date":"2018-12-14T14:16:52","date_gmt":"2018-12-14T13:16:52","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/?p=160"},"modified":"2018-12-14T14:16:52","modified_gmt":"2018-12-14T13:16:52","slug":"erkenntnis-aus-der-gueterichterstatistik-2017-die-verweisungsquote-muss-steigen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/2018\/12\/14\/erkenntnis-aus-der-gueterichterstatistik-2017-die-verweisungsquote-muss-steigen\/","title":{"rendered":"Erkenntnis aus der G\u00fcterichterstatistik 2017: Die Verweisungsquote muss steigen!"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Bedingt durch das Gesetz zur F\u00f6rderung der Mediation und anderer Verfahren der au\u00dfergerichtlichen Konfliktl\u00f6sung vom 21.8.2012 (MediationsG) werden seit dem 1.1.2014 die Verfahren vor dem G\u00fcterichter in den j\u00e4hrlichen Rechtspflegestatistiken ver\u00f6ffentlicht (www.destatis.de unter Rechtspflege, Fachserie 10). Die letzte G\u00fcterichterstatistik datiert vom 23. 7.2018 und betrifft das Jahr 2017. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Die Daten f\u00fcr das Jahr 2017 legen zum einen offen, dass das G\u00fcterichterverfahren bundesweit uneinheitlich zur Anwendung kommt. Die Streubreite der Verweisungen an den G\u00fcterichter an den Landgerichten 1. Instanz liegt zwischen 13,56\u00a0% (Mecklenburg-Vorpommern) und 0,05\u00a0% (Rheinland-Pfalz). Auf die Bundesl\u00e4nder mit weniger als 1\u00a0% G\u00fcterichterverweisungen entfallen immerhin 53\u00a0% der bundesweit bei den Landgerichten 1. Instanz erledigten Verfahren.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Des Weiteren zeigt die G\u00fcterichterstatistik 2017, dass die Fallzahlen der von den G\u00fcterichtern erledigten Verfahren im Verh\u00e4ltnis zu den von den Streitrichtern erledigten Verfahren, wie auch schon in den Vorjahren, niedrig sind. So wurden bei den Landgerichten 1. Instanz bundesweit von 308.026 insgesamt erledigten Verfahren 6.730 Verfahren (2,18\u00a0%) zum G\u00fcterichter verwiesen mit einer Erledigungsquote von 46,3\u00a0%; bei den Amtsgerichten fanden nur 7.655 (0.8\u00a0%) der im Jahr 2017 bundesweit erledigten 952.413 Verfahren ihren Weg zum G\u00fcterichter bei einer Erledigungsquote von 50,6\u00a0%.<br \/>\nInsgesamt l\u00e4sst sich aus den Zahlen kein positiver Trend zu mehr G\u00fcterichterverfahren feststellen, denn die Verweisungsquoten sind gegen\u00fcber dem Jahr 2016 sogar leicht zur\u00fcckgegangen, und zwar f\u00fcr die Zivilgerichtsbarkeit von 0,98\u00a0% auf 0,92\u00a0%. Bedingt durch den allgemeinen R\u00fcckgang der Fallzahlen in der Zivilgerichtsbarkeit sprechen die absoluten Zahlen der G\u00fcterichterverfahren (20.889 im Jahr 2016 und 18.038 im Jahr 2017) eine noch deutlichere Sprache.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Was bedeuten diese statistischen Zahlen f\u00fcr das G\u00fcterichterverfahren? Belegen sie, dass sich die gerichtsinterne Mediation auf dem R\u00fcckzug befindet? Dass das, was durch die Verhinderung der Aufnahme des Richtermediators im Rahmen der Gesetzgebung zum Mediationsgesetz im Rechtsausschuss des Bundestages geplant war, n\u00e4mlich das Ende der richterlichen Mediation in anh\u00e4ngigen Gerichtsverfahren, bald erreicht sein wird?<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Mitnichten.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Mit der Einf\u00fchrung des G\u00fcterichterverfahrens erhielt die deutsche Justiz vom Gesetzgeber das Recht und die Pflicht, den B\u00fcrgern und Unternehmen neben der autoritativen Streitentscheidung und dem streitrichterlichen Vergleich die M\u00f6glichkeit einer Beilegung des Rechtsstreits mithilfe alternativer Verfahren der Konfliktl\u00f6sung einschlie\u00dflich der Mediation anzubieten. Das G\u00fcterichterverfahren stellt damit eine bedeutende innovative Erg\u00e4nzung in der Angebotspalette der deutschen Justiz zur Streitbeilegung dar. Mit seinen gut aus- und fortgebildeten G\u00fcterichtern hat dieses Angebot das Potenzial, eine Alternative zu Schiedsgerichten, Schlichtungsstellen u.\u00c4. zu werden. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Was n\u00fctzt allerdings ein gutes Angebot, wenn es nicht angenommen wird? Hier gibt die G\u00fcterichter-Statistik 2017 hilfreiche Hinweise zur Abhilfe. Der Knackpunkt f\u00fcr die zu niedrige Zahl von G\u00fcterichterverfahren sind die zu niedrigen Verweisungsquoten an den G\u00fcterichter. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">F\u00fcr die Verweisungsquoten stehen die Justizministerien einschlie\u00dflich des Bundesjustizministeriums und die Gerichtsleitungen, aber auch jeder Streitrichter, in der Verantwortung, \u00fcber das G\u00fcterichterverfahren zu informieren, es attraktiv zu gestalten und zur Anwendung zu bringen. Warum dieser Verantwortung regional unterschiedlich intensiv nachgekommen wird, wie die G\u00fcterichterstatistik belegt, sollte die Verantwortlichen nicht nur zum Nachdenken sondern zum Handeln bringen. Auch darf es nicht sein, dass sechs Jahre nach der Einf\u00fchrung des G\u00fcterichterverfahrens der Richterschaft, die die Streitverfahren an den G\u00fcterichter verweisen muss, zu einem beachtlichen Teil weder das Verfahren der Mediation noch die anderen, dem G\u00fcterichter offen stehenden M\u00f6glichkeiten der alternativen Streitbeilegung hinreichend bekannt sind. Da ist es kein Wunder, dass die Streitrichter mit einer Verweisung an den G\u00fcterichter z\u00f6gern oder sie gar ablehnen. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Auch von au\u00dfen erfolgt kein Druck, denn die rechtsuchenden B\u00fcrger und Unternehmen kennen zwar mittlerweile immer mehr die Mediation als konfliktl\u00f6sendes Verfahren, k\u00f6nnen aber mit dem Begriff des G\u00fcterichters nichts anfangen. Sie beantragen deshalb kein G\u00fcterichterverfahren, zumal die Beraterschaft die Geeignetheit eines G\u00fcterichterverfahrens augenscheinlich nicht standardm\u00e4\u00dfig pr\u00fcft, geschweige denn empfiehlt. <\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Zwar finden sich auf den Homepages der meisten Gerichte Informationen \u00fcber das G\u00fcterichterverfahren. Dass diese Informationen leicht zu finden und die dortigen Verfahrensschilderungen verst\u00e4ndlich sind, ist allerdings l\u00e4ngst nicht \u00fcberall der Fall.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Was also von wem zu tun ist, um dem G\u00fcterichterverfahren die n\u00f6tigen Wachstumsimpulse zu verschaffen, liegt aufgrund der G\u00fcterichterstatistik 2017 klar auf der Hand. Ziel muss dabei sein, die Verweisungsquote bundesweit gleichm\u00e4\u00dfig zu steigern.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Bedingt durch das Gesetz zur F\u00f6rderung der Mediation und anderer Verfahren der au\u00dfergerichtlichen Konfliktl\u00f6sung vom 21.8.2012 (MediationsG) werden seit dem 1.1.2014 die Verfahren vor dem G\u00fcterichter in den j\u00e4hrlichen Rechtspflegestatistiken ver\u00f6ffentlicht (www.destatis.de unter Rechtspflege, Fachserie 10). Die letzte G\u00fcterichterstatistik datiert vom 23. 7.2018 und betrifft das Jahr 2017. Die Daten f\u00fcr das Jahr 2017 legen [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":82,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[5],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/160"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/wp-json\/wp\/v2\/users\/82"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=160"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/160\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":161,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/160\/revisions\/161"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=160"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=160"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=160"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}