{"id":168,"date":"2019-02-05T16:37:46","date_gmt":"2019-02-05T15:37:46","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/?p=168"},"modified":"2019-02-10T12:04:08","modified_gmt":"2019-02-10T11:04:08","slug":"der-deutsche-konfliktmanagementkodex-dkmk","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/2019\/02\/05\/der-deutsche-konfliktmanagementkodex-dkmk\/","title":{"rendered":"Der Deutsche Konfliktmanagementkodex (DKMK)"},"content":{"rendered":"<p>In der Februar-Ausgabe der <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=zkm.2019.01.a.01\">ZKM (Heft 1\/2019)<\/a> werbe ich f\u00fcr den Erlass eines Deutschen Konfliktmanagementkodex (DKMK). Der Beitrag ist au\u00dferdem als <a href=\"https:\/\/www.centrale-fuer-mediation.de\/downloads.htm\">kostenloser Download <\/a>auf der Website der ZKM verf\u00fcgbar. Der Deutsche Konfliktmanagementkodex k\u00f6nnte die Best Practice guter Konfliktl\u00f6sung aus Sicht der Unternehmen vermitteln. Thematisch w\u00fcrde der Kodex sowohl die interne als auch die externe Konfliktbehandlung erfassen. Zudem k\u00f6nnten die Empfehlungen allgemeine Grundlagen der Unternehmensorganisation betreffen, also zum Beispiel die unternehmensinternen Anreizstrukturen der Konfliktbehandlung. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnten Entscheidungsprinzipien der Konfliktl\u00f6sung empfohlen werden, etwa betreffend die Auswahl von Konfliktl\u00f6sungsmechanismen. Dabei liegt es nahe, s\u00e4mtliche Konfliktl\u00f6sungsverfahren abzudecken, angefangen bei der Verhandlung \u00fcber die Mediation, die Schlichtung, das Schiedsgutachten, das Schiedsgerichtsverfahren bis hin zum Gerichtsverfahren. Der Konfliktmanagementkodex ginge in Inhalt und Umfang also weit \u00fcber Selbstverpflichtungen der Unternehmen zur Vorgehensweise bei Konflikten (sog. Dispute Resolution Pledges oder Corporate Pledges) hinaus.<\/p>\n<p>Der Kodex sollte von einer unabh\u00e4ngigen und st\u00e4ndigen Regierungskommission erlassen werden, deren Zusammensetzung das Gremium klar als Vertretung der Unternehmerschaft ausweist. Neben einer Mehrheit an Unternehmensvertretern k\u00f6nnten dem Gremium auch Wissenschaftler und einzelne Vertreter anderer Stakeholdergruppen angeh\u00f6ren. Mitglieder der Regierung oder der Politik sollten der Kommission jedoch nicht angeh\u00f6ren. Andernfalls k\u00f6nnte der Eindruck staatlicher Beeinflussung entstehen. Die Kommission k\u00f6nnte vom Bundesministerium der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem\/der Kommissionsvorsitzenden bestellt werden. Der Kodex sollte keinerlei unmittelbare rechtliche Pflichten oder Rechte schaffen. Er sollte allerdings im amtlichen Teil des Bundesanzeigers und auf der Website der Kommission ver\u00f6ffentlicht werden.<\/p>\n<p>Die Idee eines Deutschen Konfliktmanagementkodex wird von zwei Gedanken getragen: erstens den fortbestehenden Defiziten guter Konfliktl\u00f6sung auf Seiten der Unternehmen und zweitens dem Versuch, diesen Defiziten nicht durch Rechtsregeln, sondern durch eine Aktivierung des Eigeninteresses der Unternehmen zu begegnen. Die hier angesprochenen Defizite unternehmerischer Konfliktl\u00f6sung sind keine M\u00e4ngel, die sich aus der fehlenden Ber\u00fccksichtigung der Interessen anderer Betroffener ergeben. Vielmehr handeln die Unternehmen \u2013 wie der Beitrag in der ZKM unter Verweis auf empirische Untersuchungen zeigt \u2013 systematisch gegen ihre eigenen Pr\u00e4ferenzen. Macht man sich klar, dass der Ertrag und die Kosten der Konfliktbehandlung unmittelbar und mittelbar in das Unternehmensergebnis eingehen, bedeutet das, dass die Unternehmen Potentiale des Unternehmenserfolgs systematisch nicht aussch\u00f6pfen. Die im Beitrag in Bezug genommene empirische Forschung belegt das Handeln der Unternehmen gegen die eigenen Erfolgsinteressen f\u00fcr einen Zeitraum von mehr als zehn Jahren. Auch wenn Unternehmen im Vergleich zu Verbrauchern eher rational handeln, zeigen Seitenblicke auf die empirische Forschung zu anderen Aspekten unternehmerischen Handelns \u2013 etwa zur Unternehmensfinanzierung oder zur Unternehmensleitung \u2013, dass auch Unternehmen f\u00fcr systematische Entscheidungsdefizite anf\u00e4llig sein k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Der Ansatz des Deutschen Konfliktmanagementkodex ist, das Interesse der Unternehmen am eigenen Erfolg auch f\u00fcr den Bereich der Konfliktl\u00f6sung zu wecken. Wie k\u00f6nnte das geschehen? Erstens dadurch, dass die Kommission Deutscher Konfliktmanagementkodex als Vertretung unternehmerischer Interessen wahrgenommen wird, und zweitens dadurch, dass der Kodex die Best Practice der Konfliktl\u00f6sung zusammenfasst. Die Befolgung der Kodexempfehlungen w\u00e4re dann ein Zeichen daf\u00fcr, dass das befolgende Unternehmen seinen Erfolg auch durch eine optimierte Konfliktl\u00f6sung erreicht. Aus Sicht der Investoren w\u00e4re dies ein Signal daf\u00fcr, dass die Ertr\u00e4ge des Unternehmens h\u00f6her sind als die Ertr\u00e4ge von Unternehmen, deren Konfliktmanagement dem Kodex nicht entspricht. Aus Sicht des Unternehmens w\u00fcrden sich infolgedessen die Finanzierungskosten verringern.<\/p>\n<p>Aus dieser Logik ergeben sich weitere Anreize, die dem Grundgedanken des Kodex entsprechend nicht auf gesetzlichem Zwang, sondern auf unternehmerischer Freiheit beruhen. Investoren, also Gesellschafter und Eigent\u00fcmer, w\u00fcrden die Frage an das Management, also Vorst\u00e4nde und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer, richten, ob eine Befolgung der Kodexempfehlungen dem Unternehmensertrag zugutek\u00e4me. In der Voraussicht dieses Investoreninteresses w\u00fcrde das Management von sich aus nach bisher unentdeckten Erfolgspotentialen besserer Konfliktl\u00f6sung suchen. Im n\u00e4chsten Schritt w\u00fcrden die Manager ihre Berater auffordern, die Kodexempfehlungen zu ber\u00fccksichtigen und Abweichungen davon zu erkl\u00e4ren. Unternehmensintern w\u00fcrde der Kodex Mitarbeiter legitimieren, die \u00fcberholte Strukturen der Konfliktbehandlung ansprechen und verbessern wollen. Da der Kodex kein Gesetz ist, k\u00f6nnten Unternehmen in begr\u00fcndeten F\u00e4llen von den Kodexempfehlungen selbstverst\u00e4ndlich abweichen und dies \u2013 falls erforderlich \u2013 auch erkl\u00e4ren (beispielsweise gegen\u00fcber Investoren). In der Gesamtschau k\u00f6nnte der Kodex so frischen Wind in die Konfliktl\u00f6sungspraxis der Unternehmen bringen.<\/p>\n<p>Ein \u00e4hnliches Vorgehen hat sich auf dem Gebiet der Unternehmensleitung (Corporate Governance) bew\u00e4hrt. Eine Regierungskommission hat im Jahr 2002 den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK; dazu &lt;<a href=\"https:\/\/www.dcgk.de\/de\/\">www.dcgk.de<\/a>&gt;) vorgelegt, um verfestigte M\u00e4ngel der Leitung deutscher Unternehmen zu beheben. Der Corporate Governance Kodex hat sich besonders deshalb bew\u00e4hrt, weil er als untergesetzliche Norm die Unternehmen dazu anregt, die eigene Unternehmensf\u00fchrung an der im Kodex zusammengefassten Best Practice zu messen. F\u00fcr den Erfolg des Kodex ist entscheidend, dass die erlassende Kommission zweifellos im Interesse der Wirtschaft agiert und die Kommissionsmitglieder in der \u00f6ffentlichen Wahrnehmung f\u00fcr eine moderne und erfolgreiche Unternehmenspraxis stehen.<\/p>\n<p>Im Fall des Corporate Governance Kodex ging der Gesetzgeber noch einen Schritt weiter. Gem\u00e4\u00df \u00a7 161 AktG muss die Leitung b\u00f6rsennotierter Gesellschaften j\u00e4hrlich erkl\u00e4ren, ob den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. F\u00fcr den Deutschen Konfliktmanagementkodex wird dieser Ansatz des Comply or Explain (Befolge oder Erkl\u00e4re) zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt nicht empfohlen. W\u00e4hrend der Corporate Governance Kodex auf in- und ausl\u00e4ndische Vorl\u00e4ufer aufbauen konnte, gibt es f\u00fcr den Konfliktmanagementkodex kaum Vorbilder. Im Vordergrund sollte hier zun\u00e4chst die Ernennung einer \u00fcberzeugenden Kommission sowie die Diskussion und Konsolidierung der Kodexempfehlungen stehen. Wenn sich der Konfliktmanagementkodex bew\u00e4hrt hat, kann zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt freilich \u00fcber weitere Ma\u00dfnahmen nachgedacht werden, darunter auch eine Regelung im Sinne des Befolge oder Erkl\u00e4re.<\/p>\n<p>Hier geht&#8217;s zum <a href=\"https:\/\/www.centrale-fuer-mediation.de\/downloads.htm\">kostenlosen Download<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In der Februar-Ausgabe der ZKM (Heft 1\/2019) werbe ich f\u00fcr den Erlass eines Deutschen Konfliktmanagementkodex (DKMK). Der Beitrag ist au\u00dferdem als kostenloser Download auf der Website der ZKM verf\u00fcgbar. 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