{"id":185,"date":"2019-05-09T08:46:36","date_gmt":"2019-05-09T06:46:36","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/?p=185"},"modified":"2019-05-09T09:51:59","modified_gmt":"2019-05-09T07:51:59","slug":"empirische-forschung-zur-verbraucherschlichtung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/2019\/05\/09\/empirische-forschung-zur-verbraucherschlichtung\/","title":{"rendered":"Empirische Forschung zur Verbraucherschlichtung"},"content":{"rendered":"<p style=\"padding-left: 57px\">Ko-Autor:<br \/>\nDr. Felix Steffek, LL.M. (Cambridge),<br \/>\nUniversity of Cambridge<\/p>\n<p>In <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=zkm.2019.02.a.01\">Heft 2\/219 der ZKM <\/a>stellen wir erste Ergebnisse unserer empirischen Forschung zur Verbraucherschlichtung vor. Das Forschungsprojekt begleitet die Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle am Zentrum f\u00fcr Schlichtung e.V. in Kehl. Die Studie wurde vom Bundesministerium der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz (BMJV) in Auftrag gegeben. Das empirisch angelegte Forschungsvorhaben hat eine Laufzeit von vier Jahren (2017-2020). Gem\u00e4\u00df \u00a7 43 Abs. 3 Hs. 2 VSBG war dem Bundestag und dem Bundesrat bis zum 31.12.2018 ein Zwischenbericht vorzulegen. Der \u201eZwischenbericht zur Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle\u201c ist hier abrufbar: <a href=\"http:\/\/dipbt.bundestag.de\/doc\/btd\/19\/068\/1906890.pdf\">http:\/\/dipbt.bundestag.de\/doc\/btd\/19\/068\/1906890.pdf<\/a>.<\/p>\n<p>Das Forschungsprojekt soll einen Beitrag zur zuk\u00fcnftigen Ausgestaltung der Verbraucherstreitbeilegung in Deutschland leisten. Die politischen Rahmenbedingungen daf\u00fcr haben sich seit Erlass des VSBG allerdings ge\u00e4ndert. Nach der urspr\u00fcnglichen Konzeption in \u00a7 29 Abs. 2 VSBG k\u00f6nnen die L\u00e4nder von der Einrichtung von Universalschlichtungsstellen auf L\u00e4nderebene absehen, wenn ein ausreichendes Schlichtungsangebot besteht. Ein solches ausreichendes Schlichtungsangebot ist durch die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl zumindest bis zum Auslaufen der F\u00f6rderung durch das BMJV am 31.12.2019 sichergestellt. F\u00fcr die Zeit danach begannen die L\u00e4nder mit der Vorbereitung auf die Einrichtung von Universalschlichtungsstellen gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a029 Abs. 1 VSBG. Im Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien am 12.03.2018 beschlossen, dass die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle dauerhaft zentral vom Bund getragen wird. Vor diesem Hintergrund hat die Regierung am 17.04.2019 den \u201eEntwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung von Vorschriften \u00fcber die au\u00dfergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur \u00c4nderung weiterer Gesetze\u201c ver\u00f6ffentlicht. Dort ist unter anderem die \u00dcbertragung der erg\u00e4nzenden Verbraucherschlichtung auf den Bund vorgesehen.<\/p>\n<p>Das Forschungsvorhaben beruht auf vier Datenquellen: \u00f6ffentlich zug\u00e4nglichen Informationen, von der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle erhobenen Statistiken, von den Parteien des Schlichtungsverfahrens beantworteten Frageb\u00f6gen und erg\u00e4nzend gef\u00fchrten Interviews mit Beteiligten und interessierten Personen. Seit Beginn der T\u00e4tigkeit der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle am 01.04.2016 bis zum Datenstichtag des Zwischenberichts am 31.07.2018 wurden insgesamt 4.117 Verfahren beantragt. Im Rahmen unserer Studie haben wir vom 01.08.2017 bis zum 31.07.2018, 1.300 Verbraucher und 754 Unternehmer gebeten, einen Fragebogen auszuf\u00fcllen. Darauf haben 248 Verbraucher und 23 Unternehmer geantwortet. Soweit nicht anders vermerkt beziehen sich die Angaben in dieser Zusammenfassung daher auf den Jahreszeitraum 01.08.2017 bis 31.07.2018. In diesem Zeitraum stellten 2.217 Verbraucher einen Antrag auf Schlichtung.<\/p>\n<p>Die Verbraucher treten vor allem mit Konflikten aus den Bereichen Waren f\u00fcr Verbraucher, Dienstleistungen im Freizeitbereich, Finanzdienstleistungen, Allgemeine Dienstleistungen, Postdienste und elektronische Kommunikation an die Stelle heran. Als wichtigste Ziele nennen die Antragsteller die L\u00f6sung des Problems (86\u00a0%), eine finanzielle Kompensation (77\u00a0%) und recht zu bekommen ohne dabei Kosten einzugehen (70\u00a0%). Als Wert der Streitigkeit geben die Verbraucher in 78\u00a0% der F\u00e4lle einen Betrag zwischen 0 und 500 Euro an. Einen Konfliktwert zwischen 500 und 1.000 Euro nennen 9\u00a0% der Verbraucher. Es geht also um Konflikte mit einem eher geringeren monet\u00e4ren Streitwert.<\/p>\n<p>Zur Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle finden die Verbraucher im Wesentlichen durch eigene Recherche im Internet (42\u00a0%) oder aufgrund von Informationen in den Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen oder auf der Webseite des Unternehmers (21\u00a0%). Weitere 15\u00a0% der Verbraucher wurden von den Unternehmern auf die Allgemeine Schlichtungsstelle hingewiesen. In zusammengenommen 36\u00a0% der F\u00e4lle kam die relevante Information also von Seiten des Unternehmers. Diese Zahl erm\u00f6glicht eine erste Evaluierung der neu geschaffenen Informationspflichten der Unternehmer in \u00a7\u00a7 36 und 37 VSBG.<\/p>\n<p>Im Zeitraum 01.04.2016 bis 31.12.2016 waren 33\u00a0% aller Antr\u00e4ge unzul\u00e4ssig (11\u00a0% aller Antr\u00e4ge wegen Unzust\u00e4ndigkeit der Stelle). Im Zeitraum 1.1.2017 bis 31.12.2017 sank die Zahl unzul\u00e4ssiger Antr\u00e4ge auf 20\u00a0% (8\u00a0% aller Antr\u00e4ge wegen Unzust\u00e4ndigkeit). Bemerkenswert ist daran erstens die hohe Quote unzul\u00e4ssiger Antr\u00e4ge und zweitens die Abnahme des Anteils unzul\u00e4ssiger Antr\u00e4ge um 13 Prozentpunkte. F\u00fcr die Parteien scheint es in einer erheblichen Zahl von F\u00e4llen nicht leicht zu sein, die richtige Schlichtungsstelle mit den notwendigen Antragsinhalten anzusprechen. Im weiteren Verlauf des Forschungsprojekts wird zu beobachten sein, ob die zunehmende Vertrautheit der Verbraucher mit der Verbraucherschlichtung zu einem weiteren Absinken der Verweisungs- und Ablehnungsquoten f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle bildet mit anderen Schlichtungsstellen ein informelles Netzwerk, in dem die Nutzer auf den richtigen Weg verwiesen werden. Diese Verweisungen erfolgen gegenw\u00e4rtig jedoch ohne ausdr\u00fcckliche Regelung im VSBG. Die Verweisungen beschr\u00e4nken sich zudem auf Verweisungen unter den Schlichtungsstellen. Es handelt sich also nicht um ein Konfliktscreening, in dem die Geeignetheit f\u00fcr andere Verfahrenstypen wie die Mediation oder das Gerichtsverfahren gepr\u00fcft wird.<\/p>\n<p>Das Schlichtungsverfahren ist f\u00fcr die Parteien nicht zwingend. Sie haben die Gelegenheit zur Stellungnahme und k\u00f6nnen der Schlichtungsstelle Dokumente zukommen lassen. Die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle ist neutral. Kern des Verfahrens ist die durch Streitmittler durchgef\u00fchrte Schlichtung, die auch offen f\u00fcr mediative Elemente ist. Technik kommt nur zur Unterst\u00fctzung der T\u00e4tigkeit der Streitmittler zum Einsatz, wird jedoch nicht zur L\u00f6sungsfindung selbst eingesetzt.<\/p>\n<p>Sowohl die Verbraucher (61\u00a0%) als auch die Unternehmer (67\u00a0%) sind mit dem Verfahren klar \u00fcberwiegend zufrieden. Etwa ein Viertel beider Gruppen, n\u00e4mlich 26\u00a0% der Verbraucher und 22\u00a0% der Unternehmer sind mit der Verfahrensf\u00fchrung nicht zufrieden. F\u00fcr den Abschlussbericht ist die statistische Auswertung der Frage vorgesehen, ob die Verfahrenszufriedenheit mit dem Verfahrensergebnis zusammenh\u00e4ngt.<\/p>\n<p>Verbraucher und Unternehmer attestieren der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle durchweg hohe Kompetenzwerte: eine neutrale Stellung sch\u00e4tzen 91\u00a0% der Verbraucher und 78\u00a0% der Unternehmer; 90\u00a0% der Verbraucher und 78\u00a0% der Unternehmer f\u00fchlen sich ernstgenommen; ein zutreffendes Problemverst\u00e4ndnis erfuhren 85\u00a0% der Verbraucher und 67\u00a0% der Unternehmer; 85\u00a0% der Verbraucher und 67\u00a0% der Unternehmer halten die Stelle f\u00fcr kompetent und schlie\u00dflich vertrauen 85\u00a0% der Verbraucher und 78\u00a0% der Unternehmer der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl.<\/p>\n<p>Im Zeitraum 01.08.2017 bis 31.07.2018 wurden 2.210 Antr\u00e4ge formal abgeschlossen. In 1.929 F\u00e4llen (87\u00a0%) kam es weder zu einer vollst\u00e4ndigen Verfahrensdurchf\u00fchrung noch zu einer Einigung au\u00dferhalb des Verfahrens. Bei strikter Betrachtung kam es nur in 19 F\u00e4llen, also rund 1\u00a0% aller Antr\u00e4ge, zu einer vollst\u00e4ndigen Verfahrensdurchf\u00fchrung in dem Sinne, dass wechselseitige Stellungnahmen ausgetauscht wurden und das Verfahren nicht vorzeitig beendet wurde. Zu einem Schlichtungsvorschlag samt Einigung kam es nur in 13 Verfahren.<\/p>\n<p>Formal erfolgreich im Sinne einer Einigung innerhalb oder au\u00dferhalb des Verfahrens waren im relevanten Zeitraum 281 F\u00e4lle (12,7\u00a0%). L\u00e4sst man allerdings die 508 Antr\u00e4ge au\u00dfer Betracht, in denen die Stelle nicht t\u00e4tig werden kann (etwa wegen Unzul\u00e4ssigkeit), ergibt sich eine angepasste Ausgangszahl von 1.702 abgeschlossenen und grunds\u00e4tzlich schlichtungsgeeigneten F\u00e4llen. Auf dieser Grundlage steigt die formale Erfolgsquote auf 16,5\u00a0%.<\/p>\n<p>Bei der bisherigen Berechnung der formalen Erfolgsquote ist die gro\u00dfe Zahl von 1.402 Verfahren, in denen sich der Unternehmer nicht am Verfahren beteiligt, zu Lasten der Quote mitber\u00fccksichtigt. Die Unternehmerbeteiligung ist insbesondere deshalb niedrig, weil es sich um ein freiwilliges, aber f\u00fcr Unternehmer kostenpflichtiges Verfahren handelt. L\u00e4sst man diese 1.402 F\u00e4lle mangelnder Unternehmerbeteiligung zudem au\u00dfer Betracht, ergibt sich eine qualifiziert angepasste Ausgangszahl von 300 Verfahren. Auf dieser Grundlage ergibt sich bei 281 formal erfolgreichen Verfahren eine Erfolgsquote von 93,7\u00a0%.<\/p>\n<p>Die bisher vorliegenden Daten deuten darauf hin, dass sich die Verbraucherschlichtung in der Praxis bew\u00e4hrt und einen niedrigschwelligen Zugang zur Konfliktl\u00f6sung erm\u00f6glicht. Die geringe Teilnahmebereitschaft auf Seiten der Unternehmer wirft die Frage auf, warum diese oft ein Verfahren ablehnen, dessen Kompetenz und Vertrauensw\u00fcrdigkeit die klare Unternehmermehrheit sch\u00e4tzt und das im Vergleich zum Gerichtsverfahren als einfacher, schneller und kosteng\u00fcnstiger gesch\u00e4tzt wird.<\/p>\n<p>Das Forschungsvorhaben wird w\u00e4hrend seiner Laufzeit nach gegenw\u00e4rtigem Stand des Regierungsentwurfs zur Reform der au\u00dfergerichtlichen Streitbeilegung in Verbrauchersachen den \u00dcbergang der erg\u00e4nzenden Verbraucherschlichtung auf den Bund und den Beginn der T\u00e4tigkeit einer bundesweiten Universalschlichtungsstelle ab 1. Januar 2020 mitverfolgen. Allein dieser Umbruch bietet die Chance auf neue empirische Einsichten. Dar\u00fcber hinaus werden die bis zum Abschluss der Forschung zum 31. Dezember 2020 erhobenen weiteren Daten neue Erkenntnisse erm\u00f6glichen. Insbesondere ist geplant, mit statistischen Korrelationsverfahren ein besseres Verst\u00e4ndnis der Verbraucherschlichtung dadurch zu gewinnen, dass bisher unverbundene Datengruppen miteinander in Beziehung gesetzt werden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ko-Autor: Dr. Felix Steffek, LL.M. (Cambridge), University of Cambridge In Heft 2\/219 der ZKM stellen wir erste Ergebnisse unserer empirischen Forschung zur Verbraucherschlichtung vor. Das Forschungsprojekt begleitet die Funktionsweise der Allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle am Zentrum f\u00fcr Schlichtung e.V. in Kehl. Die Studie wurde vom Bundesministerium der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz (BMJV) in Auftrag gegeben. 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