{"id":350,"date":"2020-06-22T15:50:52","date_gmt":"2020-06-22T13:50:52","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/?p=350"},"modified":"2020-06-22T15:50:52","modified_gmt":"2020-06-22T13:50:52","slug":"warum-nutzen-unternehmen-in-deutschland-bislang-kaum-die-wirtschaftsmediation","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/2020\/06\/22\/warum-nutzen-unternehmen-in-deutschland-bislang-kaum-die-wirtschaftsmediation\/","title":{"rendered":"Warum nutzen Unternehmen in Deutschland bislang kaum die Wirtschaftsmediation?"},"content":{"rendered":"<p>F\u00fcr diese Woche hatte das Bundesministerium der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz eine Fachkonferenz geplant, um \u2013 laut eigener Pressemitteilung \u2013 \u201eacht Jahre nach dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes eine umfassende Bestandsaufnahme vorzunehmen.\u201c Die Konferenz wurde zwischenzeitlich \u2013 mit unver\u00e4nderter Ank\u00fcndigung &#8211; aufs Fr\u00fchjahr 2021 verschoben. Anlass genug, die Mediationsentwicklungen einmal aus Nutzerperspektive zu beleuchten, wozu ich in der aktuellen Ausgabe der <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=zkm.2020.03.i.0107.01.a\">ZKM (3\/2020, 107 ff.)<\/a> eingeladen war.<\/p>\n<p>Beginnen wir mit einer statistischen Bestandsaufnahme: Im Jahr 2018 wurden mehr als 338.000 Zivilklagen zu den Landgerichten erhoben. Die Deutsche Institution f\u00fcr Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) verzeichnete im selben Jahr 116 DIS-Schiedsverfahren und zwei Mediationsverfahren. Das ist die Realit\u00e4t der Streitkultur in der deutschen Wirtschaft. Es gibt in Deutschland tausende von ausgebildeten Mediatoren. Aber kaum ein Unternehmen nutzt die Mediation. Warum ist das so?<\/p>\n<p>Zuerst die simple Antwort: \u201eWas der Bauer nicht kennt, frisst er nicht\u201c, sagt der deutsche Volksmund. \u201eWas ich nicht kenne, empfehle ich meinem Mandanten nicht\u201c, w\u00fcrde wohl die \u00fcberwiegende Mehrzahl der in Deutschland zugelassenen (Syndikus-)Rechtsanw\u00e4lte und Rechtsanw\u00e4ltinnen sagen, die prim\u00e4r Unternehmen beraten. Nur wenige Unternehmerinnen und Unternehmer kennen das Mediationsgesetz. Noch weniger nutzen die Mediation zur Beilegung ihrer Streitigkeiten.<\/p>\n<p>So simpel ist es nat\u00fcrlich nicht. Die Einflussfaktoren f\u00fcr das Nicht-Stattfinden von Wirtschaftsmediation in deutschen Unternehmen sind vielschichtiger:<\/p>\n<ol>\n<li>Unternehmen und die sie beratenden Unternehmensjuristen und Rechtsanw\u00e4lte verkennen, dass Wirtschaftskonflikte keine Entscheidungs-, sondern Gestaltungsgegenst\u00e4nde sind. Streitigkeiten zwischen Unternehmen brauchen selten gerichtliche Entscheidungen. Sie brauchen L\u00f6sungen. L\u00f6sungen lassen sich auf unterschiedliche Art und Weise gestalten. Unternehmen k\u00f6nnen und sollten Rechtsstreitigkeiten deshalb als Gestaltungsgegenst\u00e4nde betrachten und behandeln.<\/li>\n<li>Unternehmen und die sie beratenden Unternehmensjuristen und Rechtsanw\u00e4lte ignorieren, dass Schieds- und Gerichtsverfahren h\u00e4ufig un\u00f6konomisch sind. Eine Mediation und andere Verfahren der au\u00dfergerichtlichen Streitbeilegung kosten vergleichsweise nur einen Bruchteil. Ein Mediationsverfahren dauert \u2013 je nach Art und Umfang der kl\u00e4rungsbed\u00fcrftigen Streitfragen \u2013 einen bis mehrere Monate. Ein Gerichts- oder Schiedsverfahren dauert ein bis mehrere Jahre. Es sei jedem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer oder Vorst\u00e4ndin deshalb dringend geraten, auf eine fundierte Prozessrisikoanalyse und eine pr\u00e4zise Kostenprogose zu bestehen, bevor das Unternehmen entscheidet, welches Streitbeilegungsverfahren im konkreten Streitfall au\u00dfergerichtlich oder gerichtlich durchgef\u00fchrt wird.<\/li>\n<li>Mediation hat bislang fast nur der Justiz, Anwaltschaft und Mediationsverb\u00e4nden genutzt statt Unternehmen. Nicht erst seit dem Gesetzgebungsverfahren des Mediationsgesetzes wurden Anwaltschaft und Mediationsverb\u00e4nde mehr geh\u00f6rt als Unternehmen und Verbraucher. Die Nutzerperspektive der Parteien ist sehenden Auges vernachl\u00e4ssigt worden. Das Produkt \u201eMediation\u201c wurde an der Zielgruppe vorbei von Politik und Verb\u00e4nden entwickelt und vermarktet. Wenn ernsthaft und aufrichtig das politische Interesse besteht, die Streitkultur von Unternehmen zu ver\u00e4ndern, dann sollten zwei Dinge geschehen: Erstens muss die Rechtspolitik die gesetzgeberischen und sonstigen politischen Ma\u00dfnahmen in anderen L\u00e4ndern evaluieren, die nachweislich Anreize geschaffen haben, Rechtsstreitigkeiten zuvorderst au\u00dfergerichtlich beizulegen, damit die (schieds-)gerichtliche Streitentscheidung nicht nur theoretisch, sondern praktisch die Ultima Ratio ist. Zweitens m\u00fcssen die Ergebnisse dieser l\u00e4ndervergleichenden Evaluierung aus der Perspektive der Streitparteien bewertet werden. Der Fokus sollte dabei auf der praktischen Anwendungsh\u00e4ufigkeit von Mediation in kleinen und mittleren Unternehmen liegen. Denn sie machen die breite Masse der 3,5 Millionen Unternehmen in Deutschland aus.<\/li>\n<li>Die Politik hat die Wirtschaftsmediation bislang nur mit Worten statt mit Taten gef\u00f6rdert. Die Bundesrepublik sollte mit gutem Beispiel vorangehen und die Wirtschaftsmediation in das Standard-Repertoire der eigenen Streitbeilegung aufnehmen. Der Bund ist n\u00e4mlich an mehr als 100 Wirtschaftsunternehmen unmittelbar beteiligt. \u00dcbertr\u00e4gt man diese Signalwirkung und Vorreiterrolle auf die Bundesl\u00e4nder und Kommunen, dann sprechen wir \u00fcber tausende von Unternehmen, die Gerichtsstands- oder Schiedsklauseln in ihren Vertr\u00e4gen durch mehrstufige Streitbeilegungsklauseln ersetzen k\u00f6nnen.<\/li>\n<li>Nicht Mediations-, sondern Wirtschaftsverb\u00e4nde \u00fcbernehmen das Heft des Handelns, wenn es um Mediation und Streitbeilegung in der Wirtschaft geht. Bestimmte Branchenverb\u00e4nde sind geradezu pr\u00e4destiniert, im Interesse ihrer Mitgliedsunternehmen die Art und Weise der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen auf Endkunden-, Hersteller-, Zuliefer- und Dienstleisterseite konsensual zu gestalten und dabei auch, aber nicht nur auf die Wirtschaftsmediation zu setzen. Denken Sie nur an den Bundesverband der Deutschen Industrie, den Verband der deutschen Automobilindustrie, den Verband der deutschen Bahnindustrie oder an Bitkom, den Digitalverband Deutschlands.<\/li>\n<li>Anw\u00e4lte haben es in den vergangenen Jahren h\u00e4ufig unterlassen, Unternehmen \u00fcber Mediation und ADR-Verfahren aufzukl\u00e4ren. Anw\u00e4lte sollten berufsrechtlich verpflichtet werden, ihre Mandanten umfassend \u00fcber Mediation und andere au\u00dfergerichtliche Verfahren der Streitbeilegung zu informieren, \u00fcber ihre jeweiligen Vor- und Nachteile im konkreten Fall aufzukl\u00e4ren und sie verfahrenskompetent bei der Auswahl und Durchf\u00fchrung dieser au\u00dfergerichtlichen Verfahren zu beraten und zu vertreten. Mit einer diesbez\u00fcglichen berufsrechtlichen Regelung w\u00fcrde auch der Streit entfallen, ob eine anwaltliche Pflicht zur Beratung \u00fcber Verfahrensalternativen bereits aufgrund des \u00a7 1 Abs. 3 BORA besteht oder nicht. \u00a7 253 Abs. 3 Nr. 1 ZPO ist jedenfalls ein \u201ezahnloser Tiger\u201c, der nur ein sanktionsloses Erkl\u00e4rungsgebot des Rechtsanwalts enth\u00e4lt.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Ausf\u00fchrlich setze ich mich mit der Problematik in der aktuellen Ausgabe der ZKM auseinander, nachzulesen in <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=zkm.2020.03.i.0107.01.a\"><a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/suche?q=%5B%7B%22txt%22:%22pubyear:2020%22%7D,%7B%22txt%22:%22source_page:107%22%7D,%7B%22txt%22:%22all_source_2:zkm%22%7D%20%5D\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">ZKM 2020, 107<\/a> ff.<\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr diese Woche hatte das Bundesministerium der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz eine Fachkonferenz geplant, um \u2013 laut eigener Pressemitteilung \u2013 \u201eacht Jahre nach dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes eine umfassende Bestandsaufnahme vorzunehmen.\u201c Die Konferenz wurde zwischenzeitlich \u2013 mit unver\u00e4nderter Ank\u00fcndigung &#8211; aufs Fr\u00fchjahr 2021 verschoben. 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