{"id":358,"date":"2020-07-30T13:11:50","date_gmt":"2020-07-30T11:11:50","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/?p=358"},"modified":"2020-08-03T13:39:14","modified_gmt":"2020-08-03T11:39:14","slug":"mediation-analog-und-kostenlos","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/2020\/07\/30\/mediation-analog-und-kostenlos\/","title":{"rendered":"Mediation: analog \u2013 und kostenlos?"},"content":{"rendered":"<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Im Familienrecht wird derzeit diskutiert, ob auch nach der COVID-19-Pandemie verst\u00e4rkt elektronische Formen wie Videokonferenzen genutzt werden sollen. F\u00fcr Beteiligte an gerichtlichen Verfahren w\u00e4re es eine Erleichterung, wenn diese vollst\u00e4ndig vom Schreibtisch oder aus dem heimischen Wohnzimmer gef\u00fchrt werden k\u00f6nnten.<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Allerdings stellt sich die Frage nach dem Auftrag der Justiz. Handelt es sich bei Gerichten um Dienstleister, die ein niedrigschwelliges Angebot machen, ggf. sogar um dessen Inanspruchnahme werben sollen? Ist Aufgabe der Gerichte bei Streitigkeiten zwischen B\u00fcrgern nicht vielmehr die Herstellung (gesellschaftlichen) Friedens? Und welche Vorteile haben Pr\u00e4senztermine gegen\u00fcber Videokonferenzen im Kontext der Konfliktregulation?<\/span><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Dem Familienrichter f\u00e4llt da einiges ein: Die physische Anwesenheit dient der <strong>Aufkl\u00e4rung des Sachverhalts<\/strong>. Nicht nur, dass die Beteiligten die Hintergr\u00fcnde ihres Verlangens besser kennen als jeder Bevollm\u00e4chtigte (was sich oft im Rahmen von Vergleichsverhandlungen zeigt), auch die <strong>Beweisw\u00fcrdigung lebt vom Gesamteindruck<\/strong>. Denn z.B. die Aussagekonstanz l\u00e4sst sich im Rahmen einer Video\u00fcbertragung schlechter einsch\u00e4tzen als bei einem realen Gegen\u00fcber.<\/span><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Durch verst\u00e4rkte Nutzung der Videotechnologie w\u00fcrde die Inanspruchnahme von Gerichten (abgesehen von Ausnahmekonstellationen) nicht nur bagatellisiert, sondern man darf getrost von einem <strong>Qualit\u00e4tsverlust<\/strong> ausgehen. Das gilt im Hinblick auf die <strong>Entscheidungsqualit\u00e4t<\/strong> ebenso wie hinsichtlich der <strong>M\u00f6glichkeiten g\u00fctlicher Einigung<\/strong>.<\/span><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Diese M\u00f6glichkeiten g\u00fctlicher Einigung m\u00fcssen im Familienrecht umso gewissenhafter genutzt werden, als es nicht selten um die Belange von Kindern geht, die unter der Trennung ihrer Eltern ohnehin zu leiden haben. Das ist auch der Gedanke von \u00a7 156 FamFG, nach dem das Gericht in den meisten Kindschaftssachen in jeder Lage des Verfahrens auf ein Einvernehmen der Beteiligten hinzuwirken hat.<\/span><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Wichtige \u00f6ffentliche Leistungen, mit denen ein solches Einvernehmen erzielt werden kann, enth\u00e4lt das <strong>Recht der Kinder- und Jugendhilfe in \u00a7\u00a7 17 f. SGB VIII<\/strong>. So sind Eltern nach \u00a7 17 Abs. 2 SGB VIII im Fall der Trennung und Scheidung unter angemessener Beteiligung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen bei der Entwicklung eines einvernehmlichen Konzepts f\u00fcr die Wahrnehmung der elterlichen Sorge und der elterlichen Verantwortung zu unterst\u00fctzen. Zu Recht vertritt das OLG Zweibr\u00fccken (NJW-RR 2000, 957) sogar die Auffassung, dass es <strong>Elternpflicht ist, diese Unterst\u00fctzung anzunehmen<\/strong>: \u201eDie Verweigerung der Annahme von Beratung kann als\u00a0kindeswohlfeindliche Unterlassung zu werten sein.\u201c<\/span><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Das Problem an der Sache: Die Jugend\u00e4mter und Allgemeinen Sozialen Dienste (ASD) verf\u00fcgen kaum \u00fcber einschl\u00e4gig ausgebildete Fachkr\u00e4fte. Ein Studium der Sozialen Arbeit schlie\u00dft ebenso wie die klassische Juristenausbildung moderne M\u00f6glichkeiten des Konfliktmanagement kaum ein.<\/span><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Berichte von Beratungsgespr\u00e4chen legen nahe, dass h\u00e4ufig versucht wird, zu schnellen L\u00f6sungen zu kommen. Gelingt das nicht, wird achselzuckend auf die M\u00f6glichkeit gerichtlicher Verfahren verwiesen. Das mag in Anbetracht einer hohen Arbeitsbelastung verst\u00e4ndlich erscheinen, ist in der Sache aber eine Leistungsverk\u00fcrzung. Denn ebenso wie andere Sozialleistungen m\u00fcssen Leistungen des Jugendamtes modern und professionell erbracht werden. Geschuldet sind nicht schnelle und einfache L\u00f6sungen, sondern erfolgreiche. Das schlie\u00dft v.a. die Mediation ein.<\/span><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\"><strong>Dass ein Jugendamt nicht \u00fcber ausgebildete Mediatoren verf\u00fcgt, bedeutet aber nicht, dass Mediation als Leistungsform ausscheidet<\/strong>. Denn Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe m\u00fcssen nicht durch die Jugend\u00e4mter selbst erbracht werden. Vielmehr sind die meisten Leistungserbringer sog. freie Tr\u00e4ger.<\/span><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Leistungen werden erbracht durch Jugend\u00e4mter, aber auch durch Kirchen und Vereine, durch auf Gewinnerzielung angelegte Gesellschaften und durch Einzelpersonen. Die Leistungsberechtigten \u2013 im Fall der Beratung in Fragen von Partnerschaft, Trennung und Scheidung: die Eltern \u2013 haben hinsichtlich des Leistungserbringers und hinsichtlich der Art der Leistungserbringung ein Wunsch- und Wahlrecht.<\/span><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Dieses Wunsch- und Wahlrecht kann so ausge\u00fcbt werden, dass die <strong>Erbringung der Leistung durch einen niedergelassenen Mediator in Form einer Mediation<\/strong> verlangt wird.<\/span><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">Daraus ergibt sich die M\u00f6glichkeit einer <strong>Finanzierung von Mediation aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe<\/strong>, f\u00fcr die es nicht auf Einkommen und Verm\u00f6gen der Medianten ankommt. Denn das Jugendamt kann die Leistungsberechtigten bei Leistungen nach \u00a7\u00a7 17 f. SGB VIII nicht zu Kostenbeitr\u00e4gen heranziehen.<\/span><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">\u00a0<\/span><\/p>\n<p><span style=\"color: #000000;font-family: Calibri\">In der August-Ausgabe der <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=zkm.2020.04.i.0128.01.a\">ZKM\u00a0(4\/2020,128 ff.)<\/a> finden niedergelassene Mediatoren alles, was sie zu einer Finanzierung ihrer Leistungen \u00fcber das Jugendamt brauchen \u2013 einschlie\u00dflich eines Musterantrags.<\/span><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Familienrecht wird derzeit diskutiert, ob auch nach der COVID-19-Pandemie verst\u00e4rkt elektronische Formen wie Videokonferenzen genutzt werden sollen. F\u00fcr Beteiligte an gerichtlichen Verfahren w\u00e4re es eine Erleichterung, wenn diese vollst\u00e4ndig vom Schreibtisch oder aus dem heimischen Wohnzimmer gef\u00fchrt werden k\u00f6nnten. Allerdings stellt sich die Frage nach dem Auftrag der Justiz. Handelt es sich bei Gerichten [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":446,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[67,83,68,82],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/358"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/wp-json\/wp\/v2\/users\/446"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=358"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/358\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":365,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/358\/revisions\/365"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=358"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=358"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=358"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}