{"id":379,"date":"2020-09-29T11:56:39","date_gmt":"2020-09-29T09:56:39","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/?p=379"},"modified":"2020-09-29T13:19:42","modified_gmt":"2020-09-29T11:19:42","slug":"alternativer-streitbeilegung-bei-menschenrechtsverletzungen-web-konferenz-am-14-9-2020","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/2020\/09\/29\/alternativer-streitbeilegung-bei-menschenrechtsverletzungen-web-konferenz-am-14-9-2020\/","title":{"rendered":"Alternativer Streitbeilegung bei Menschenrechtsverletzungen \u2013 Web-Konferenz am 14.9.2020"},"content":{"rendered":"<p style=\"color: #000000; font-family: Calibri; padding-left: 57px\">Ko-Autorin:<br \/>\nHelene Bond<br \/>\nStud. Mitarbeiterin, Europa Universit\u00e4t Viadrina Frankfurt (Oder)<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wie k\u00f6nnen au\u00dfergerichtliche Streitbeilegungsverfahren (ADR) bei Menschenrechtsverletzungen in globalen Lieferketten eingesetzt werden \u2013 und welche Vorteile k\u00f6nnten darin liegen? Diese Frage stellte die k\u00fcrzlich vom Bundeministerium f\u00fcr Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) gemeinsam mit einem Forschungsteam der Europa-Universit\u00e4t Viadrina ausgerichtete digitale Konferenz zum <strong>Potential von ADR f\u00fcr Beschwerdemechanismen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte<\/strong>.<\/p>\n<p>Zur Sorgfaltspflicht von Unternehmen nach den von den Vereinten Nationen herausgegebenen Leitprinzipien f\u00fcr Wirtschaft und Menschenrechte geh\u00f6rt die Etablierung eines effektiven Beschwerdemechanismus f\u00fcr Betroffene von Menschenrechtsverletzungen entlang globaler Lieferketten. Dies betonte die Staatssekret\u00e4rin Dr. Margaretha Sudhof in ihrem Gru\u00dfwort zum Konferenzauftakt. Die Konferenz stand mit einem Publikum aus diversen Fachrichtungen \u2013 von Unternehmensvertretern \u00fcber Wissenschaft bis Zivilgesellschaft \u2013 im Zeichen des Austausches \u00fcber ein aktuell vielseitig diskutiertes Thema.<\/p>\n<p>Dr. Nicola Wenzel und Dr. Jenny Dorn vom Menschenrechtsreferat des BMJV beschrieben die Notwendigkeit von effektiven, klaren Abhilfeverfahren und das Anliegen, hier einen Transfer aus der ADR-Welt zu ziehen. Durch den Einsatz alternativer Streitbeilegung k\u00f6nne im Einzelfall besser auf die vielf\u00e4ltigen Interessen der Beteiligten eingegangen werden. Die M\u00f6glichkeit der Beteiligung unterschiedlichster Stakeholder am Verfahren, die Freiheit, mehr als nur monet\u00e4ren Schadensersatz zu verordnen, und zukunftsorientierte Vereinbarungen zu treffen, seien nur einige der St\u00e4rken von ADR. Dabei d\u00fcrfe alternative Streitbeilegung aber immer nur eine Erg\u00e4nzung f\u00fcr den gerichtlichen Rechtsschutz darstellen.<\/p>\n<p>Diese Vorteile von ADR waren der Ansatzpunkt f\u00fcr das BMJV gewesen, Prof. Dr. Ulla Gl\u00e4\u00dfer mit ihrem Team zu beauftragen, bis zum Fr\u00fchjahr 2021 das Potential von ADR und Transferm\u00f6glichkeiten aus der Verbraucherschlichtung in Deutschland f\u00fcr Beschwerdemechanismen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte systematisch zu erkunden. Die Konferenz sollte das Forschungsprojekt als \u201ework in progress\u201c vorstellen und einen Dialog mit den verschiedenen Stakeholdergruppen initiieren.<\/p>\n<p>Dementsprechend wurden unterschiedliche Perspektiven auf das Themenfeld diskutiert: Beitr\u00e4ge des Forschungsteams beleuchteten die Grundlagen von ADR und die \u00fcbertragbaren Erfahrungen aus der Verbraucherschlichtung. Unternehmensvertreter*innen, zum Beispiel von Adidas, und Repr\u00e4sentant*innen von Handelsverb\u00e4nden wie dem HDE und dem Mulit-Akteurs-Zusammenschluss Textilb\u00fcndnis schilderten die aktuellen Herausforderungen und Fortschritte der letzten Jahre. Diese Fragen wurden auch von zivilgesellschaftlicher und gewerkschaftlicher Seite kritisch beleuchtet. Einen Blick auf existierende Beschwerdestellen richteten Vertreter der deutschen Nationalen Kontaktstelle bzw. des schweizerischen Nationalen Kontaktpunkts der OECD mit einer Verfahrensbeschreibung. Am Nachmittag konnten die Teilnehmenden in sechs Workshops ihre Interessen vertiefen.<\/p>\n<p>Professorin Gl\u00e4\u00dfer zog ein Zwischenfazit: Es brauche klar strukturierte, transparente und interessenorientierte ADR-Verfahren in Beschwerdemechanismen, die v.a. die Bed\u00fcrfnisse vulnerabler Personen ber\u00fccksichtigen. Um den Rahmenbedingungen der globalen Lieferketten zu begegnen, muss ein Machtausgleich gew\u00e4hrleistet werden. Die Beschwerdemechanismen sollten unter Einbeziehung der sp\u00e4teren Beschwerdef\u00fchrer*innen entwickelt werden und als lernende Systeme ausgestaltet sein \u2013 als lernendes Verfahren sowie als lernende Institution. Des Weiteren ist eine unternehmens\u00fcbergreifende Ausgestaltung gegen\u00fcber einem unternehmensinternen Mechanismus ein vorzugsw\u00fcrdiger Ansatz zur Sicherstellung der Unabh\u00e4ngigkeit.<\/p>\n<p>Das Forschungsteam wird als n\u00e4chstes Stakeholder Interviews f\u00fchren, um aus den gesammelten Erkenntnissen die benannten Leitlinien zu entwickeln. Der Forschungsbericht wird voraussichtlich im Fr\u00fchjahr 2021 ver\u00f6ffentlicht werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ko-Autorin: Helene Bond Stud. 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