{"id":464,"date":"2021-08-09T14:07:44","date_gmt":"2021-08-09T12:07:44","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/?p=464"},"modified":"2021-08-09T14:07:44","modified_gmt":"2021-08-09T12:07:44","slug":"reputation-der-mediation-steigerung-durch-regulierung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/2021\/08\/09\/reputation-der-mediation-steigerung-durch-regulierung\/","title":{"rendered":"Reputation der Mediation \u2013 Steigerung durch Regulierung?"},"content":{"rendered":"<p>Jedenfalls einige Professionen genie\u00dfen hohes Ansehen in der \u00d6ffentlichkeit und werden in einem Umfang nachgefragt, welcher die Berufstr\u00e4gerinnen und -tr\u00e4ger ausk\u00f6mmlich leben l\u00e4sst. In bestimmten pers\u00f6nlichen Krisen ist es unabweisbar, ihren Rat und Beistand einzuholen, wenn man etwa an die \u00c4rzte- und die Rechtsanwaltschaft denkt. Als Berufsstand weisen sie das besondere Merkmal des (Zwangs-)Zusammenschlusses in einer K\u00f6rperschaft (Kammer) aus, welche repr\u00e4sentiert, aber auch Regulierungs- und Kontrollfunktionen wahrnimmt. Es besteht also eine berufliche Selbstverwaltung unterhalb der Staatsebene mit festen Strukturen und Aufgaben. Denkt man \u00fcber die F\u00f6rderung der Mediation (und damit der berufsm\u00e4\u00dfigen Mediatorinnen und Mediatoren) nach, kann man schon auf den Gedanken kommen, dass eine Teilhabe an diesem Nimbus hilfreich sein k\u00f6nnte. So schl\u00e4gt denn auch die <strong>Deutsche Stiftung Mediation<\/strong> die <strong>Verkammerung der Mediatorenschaft<\/strong> vor. Die in der Bundesrechtsanwaltsordnung detailliert geregelte Rechtsanwaltskammer dient als Blaupause (Positionspapier von <em>Bauckmann<\/em>). Ein Diskussionsansto\u00df ist immer gut, und er ist zielgerichteter als manches, was jedenfalls den Chat bei der vom <strong>BMJV am 28.5.2021<\/strong> veranstalteten <strong>Video-Konferenz<\/strong> <strong>\u201eSt\u00e4rkung der Mediation: Qualit\u00e4ts- und Reputations\u00adsteigerung durch mehr staatliche Regulierung?<\/strong>\u201c durchlief. Eine Abstimmung dort lie\u00df den Vorschlag jedoch durchfallen (56 : 29 % bei 15 % Unentschiedenen), fand aber sozusagen ohne Aussprache statt. Argumente sind also noch gefragt, und die ZKM hat wichtigen Themen der Konferenz ein eigenes Heft (ZKM 4\/2021) gewidmet, auf welches hier Bezug genommen wird.<\/p>\n<p>Allerdings scheint mir die von der Stiftung ebenfalls ver\u00f6ffentlichte gutachterliche Stellung\u00adnahme von <em>Kluth <\/em>den Kern des Problems eines solchen Vorgehens zu treffen. Die Verkam\u00admerung ist auf die \u201eumfassende Inklusion des Berufsstandes\u201c gerichtet. Das setzt eine \u201eIden\u00adtifikation der potentiellen Pflichtmitglieder\u201c im Wege zwingender \u201eberufsspezifischer Anpas\u00adsungen\u201c voraus. M\u00f6glicherweise entsteht hier ein Nadel\u00f6hr durch das nicht alle passen, etwa diejenigen nicht, welche zwar eine Mediationsausbildung absolviert haben, aber nur gelegentlich Mediation betreiben, sich jedoch beim gegenw\u00e4rtigen liberalen gesetzlichen Rahmen zur Mediatorenschaft z\u00e4hlen k\u00f6nnen. Dies w\u00fcrde wohl viele Rechtsanw\u00e4ltinnen und -anw\u00e4lte betreffen, eine wichtige Berufsgruppe, von der die Weichen f\u00fcr die Konflikt\u00adbearbeitung gestellt werden und die ohnehin verkammert ist. Soll man bzw. wie soll man die sehr unterschiedlich aufgestellte und ausgerichtete Mediatorenschaft \u201esortieren\u201c? Und ist ihr eine derartige Veranstaltlichung angemessen oder steckt man sie damit ins Prokrustes\u00adbett?<\/p>\n<p>\u00dcber Anpassungen des <strong>berufsrechtlichen Rahmens<\/strong> nachzudenken lenkt den Blick jedenfalls auf n\u00e4herliegende und diskussions\u00adbed\u00fcrftige Fragen, welche die Ausbildung (gerade im Hinblick auf praktische Anforderungen) und damit letztlich die bereits so genannte, aber vom Wortsinn her h\u00f6chst fragw\u00fcrdige <strong>Zertifizierung<\/strong> betreffen (\u00a7\u00a7 5 ff. MediationsG). \u201eSelbstzertifizierung\u201c, ein Begriff, welcher hier zur Kennzeichnung des Ist-Zustands dient, deutet auf einen Widerspruch in sich hin. Zu den genannten grundlegenden Fragen gibt es nach wie vor kontroverse \u00dcberlegungen (siehe die Beitr\u00e4ge von <em>v.Schlieffen, Plassmann<\/em> und <em>Lenz, <\/em>s\u00e4mtlich in ZKM 4\/2021), weshalb weiter an einem konsensf\u00e4higen Modell zu arbeiten w\u00e4re. Sicherlich wird man bei dem damit zu liefernden Kompetenznachweis auch den \u201eVerbraucher\u201c bzw. potentiellen Nachfrager nach Mediation im Auge haben m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Die N\u00f6te der konsensualen Streitbeilegung erfordern andere Remedien als eine Ver\u00adkammerung der Mediation (ausf\u00fchrlich <em><a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=zkm.2021.04.i.0132.01.a\">Jost <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/suche?q=%5B%7B%22txt%22:%22pubyear:2021%22%7D,%7B%22txt%22:%22source_page:132%22%7D,%7B%22txt%22:%22all_source_2:zkm%22%7D%20%5D\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">ZKM 2021, 132<\/a> ff<\/a><\/em>.). Bekannt ist sie inzwischen schon, wie man etwa im Roland-Rechtsreport nachlesen kann, aber vielfach wohl nur in schlagwortartiger Hinsicht. Auch wer sie kennt, scheint sich aus verschiedenen Gr\u00fcnden gehindert zu sehen, von ihr im Konfliktfall Gebrauch zu machen. Dazu geh\u00f6ren \u201estrukturelle\u201c Gr\u00fcnde, wie etwa das \u201eUmwegsproblem\u201c gegen\u00fcber einer eingespielten Arbeitsteilung zwischen Anwaltschaft und Gericht. Wenn Anspruchsschreiben nicht weiterhelfen, wird eben die Klage \u201eschl\u00fcssig gemacht\u201c: Das Gericht wird\u2019s schon richten. Ein Prozess hat (fast) immer ein Ergebnis, wie dies auch aussehen mag; bei der Mediation scheint dies ungewiss, und bei einem vergeblichen Versuch drohen unproduktiver Aufwand und Kosten. Um alter\u00adnative Streitbeilegung zu f\u00f6rdern w\u00e4re eine noch st\u00e4rkere Integration in bzw. Verzahnung mit dem Justizsystem w\u00fcnschenswert, was die Sichtbarkeit von Verfahrensoptionen und ihre Wahl verbessern k\u00f6nnte (<em><a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=zkm.2021.04.i.0147.01.a\">Greger <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/suche?q=%5B%7B%22txt%22:%22pubyear:2021%22%7D,%7B%22txt%22:%22source_page:147%22%7D,%7B%22txt%22:%22all_source_2:zkm%22%7D%20%5D\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">ZKM 2021, 147<\/a> ff<\/a><\/em>.; <em><a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=zkm.2021.04.i.0142.01.a\">Steffek <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/suche?q=%5B%7B%22txt%22:%22pubyear:2021%22%7D,%7B%22txt%22:%22source_page:142%22%7D,%7B%22txt%22:%22all_source_2:zkm%22%7D%20%5D\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">ZKM 2021, 142<\/a> ff<\/a><\/em>.). Es sind also verschiedene Stellschrauben, die man auffinden und justieren muss.<\/p>\n<p><strong>Hinweis der Redaktion: <\/strong>Sie wollen mehr erfahren? Die komplette Schwerpunkt-Ausgabe \u201e<strong>St\u00e4rkung der Mediation durch (mehr) Regulierung?<\/strong>\u201c erhalten Sie derzeit im Rahmen eines kostenlosen <a href=\"https:\/\/www.otto-schmidt.de\/zeitschrift-fur-konfliktmanagement-zkm-probeabo-14392127\">ZKM-Probeabos<\/a>.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jedenfalls einige Professionen genie\u00dfen hohes Ansehen in der \u00d6ffentlichkeit und werden in einem Umfang nachgefragt, welcher die Berufstr\u00e4gerinnen und -tr\u00e4ger ausk\u00f6mmlich leben l\u00e4sst. In bestimmten pers\u00f6nlichen Krisen ist es unabweisbar, ihren Rat und Beistand einzuholen, wenn man etwa an die \u00c4rzte- und die Rechtsanwaltschaft denkt. 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