{"id":467,"date":"2021-08-23T09:32:09","date_gmt":"2021-08-23T07:32:09","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/?p=467"},"modified":"2021-08-23T09:32:09","modified_gmt":"2021-08-23T07:32:09","slug":"die-weiterentwicklung-der-zivilprozessordnung-zu-einer-zivilkonfliktloesungsordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/2021\/08\/23\/die-weiterentwicklung-der-zivilprozessordnung-zu-einer-zivilkonfliktloesungsordnung\/","title":{"rendered":"Die Weiterentwicklung der Zivilprozessordnung zu einer Zivilkonfliktl\u00f6sungsordnung"},"content":{"rendered":"<p>Die Reformen und Neuerungen des Rechts der Konfliktl\u00f6sung in den letzten 10 Jahren spiegeln den <strong>gesellschaftlichen und technischen Wandel<\/strong> wider. Das Mediationsgesetz und das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sind Antworten des Gesetzgebers auf das Verlangen nach einer differenzierten Konfliktbew\u00e4ltigung. Zugang zum Recht (access to justice) bedeutet im 21. Jahrhundert nicht mehr Zugang zum Gericht, sondern Zugang zu einer Vielzahl gerichtlicher und au\u00dfergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren, die den Konfliktl\u00f6sungsinteressen der Parteien gerecht werden. Die Online-Streitbeilegungsverordnung auf europ\u00e4ischer Ebene und das Gesetz zur Einf\u00fchrung der elektronischen Akte in der Justiz in Deutschland sind Beispiele f\u00fcr die Digitalisierung der Konfliktl\u00f6sung. Trotz dieser wichtigen Fortschritte ist die Regelung der Konfliktl\u00f6sungsverfahren in Deutschland allerdings weiterhin <strong>l\u00fcckenhaft, inkonsistent und zu stark auf das Gerichtsverfahren hin ausgerichtet<\/strong>.<\/p>\n<p>Die Integration der alternativen Konfliktl\u00f6sung in die Zivilprozessordnung und deren Weiterentwicklung hin zu einer <strong>Zivilkonfliktl\u00f6sungsordnung<\/strong> w\u00fcrden die Streitbeilegung in Deutschland fundamental verbessern. In einem j\u00fcngst in der Zeitschrift f\u00fcr Konfliktmanagement erschienenen Beitrag lege ich dar, wie eine Zivilkonfliktl\u00f6sungsordnung ausgestaltet sein k\u00f6nnte und welche Schritte daf\u00fcr zu gehen w\u00e4ren (<a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=zkm.2021.04.i.0142.01.a\"><em>Steffek<\/em>, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/suche?q=%5B%7B%22txt%22:%22pubyear:2021%22%7D,%7B%22txt%22:%22source_page:142%22%7D,%7B%22txt%22:%22all_source_2:zkm%22%7D%20%5D\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">ZKM 2021, 142<\/a> ff.<\/a>). Ich nenne au\u00dferdem die Gr\u00fcnde daf\u00fcr, warum eine integrierte Zivilkonfliktl\u00f6sungsordnung besser geeignet w\u00e4re, den Herausforderungen der gesellschaftlichen und technischen Ver\u00e4nderungen gerecht zu werden. Im Kern geht es um die Vorteile einer Kodifizierung in einem formalen Gesetzestext im Gegensatz zur aktuellen zersplitterten Regelung in verschiedenen Gesetzen.<\/p>\n<p>Was w\u00e4ren die <strong>Eckpfeiler<\/strong> einer Zivilkonfliktl\u00f6sungsordnung? Die Zivilkonfliktl\u00f6sungsordnung \u2013 abgek\u00fcrzt ZKLO \u2013 w\u00fcrde die Zivilprozessordnung, das Mediationsgesetz und das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ersetzen und in sich aufnehmen. Zus\u00e4tzlich w\u00fcrde die Zivilkonfliktl\u00f6sungsordnung weitere Verfahren regeln, zum Beispiel die Moderation, das Expertenvotum, die neutrale Konfliktbewertung (Early Neutral Evaluation, Mini-Trial), die Schlichtung, das Schiedsgutachten und die Adjudikation. Geregelt w\u00fcrden aber nicht nur die Verfahren selbst, sondern auch die Beziehungen zwischen den Verfahren. Dabei geht es zum einen um die Auswirkungen eines Verfahrens auf ein anderes (etwa betreffend die Vertraulichkeit oder die Kosten) und zum anderen um den Wechsel von einem Verfahren hin zu einem anderen. Die Regeln der Zwangsvollstreckung blieben in dem neuen Gesetz enthalten, bez\u00f6gen sich nun aber \u2013 soweit angezeigt \u2013 auch auf die neu aufgenommenen Konfliktl\u00f6sungsverfahren.<\/p>\n<p>Um Missverst\u00e4ndnissen vorzubeugen sei betont, dass das Pl\u00e4doyer f\u00fcr eine Zivilkonfliktl\u00f6sungsordnung <strong>kein Aufruf zu einer \u00fcberbordenden Regulierung<\/strong> der Konfliktl\u00f6sungsverfahren ist. Vielmehr ist f\u00fcr jede einzelne Regelungsfrage zu pr\u00fcfen, ob, und falls ja, welche Regelung am besten geeignet w\u00e4re. Die Integration aller Konfliktl\u00f6sungsverfahren in ein Gesetz b\u00f6te jedoch neue Chancen f\u00fcr bessere Regelungen und Vereinfachungen. Zum Beispiel g\u00e4be es die M\u00f6glichkeit, dem neuen Gesetz \u2013 \u00e4hnlich wie im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch \u2013 einen Allgemeinen Teil mit verfahrens\u00fcbergreifenden Grunds\u00e4tzen voranzustellen. Ein Beispiel f\u00fcr eine Vereinfachung w\u00e4re die Errichtung einer zentralen, bundesweiten Eingangsstelle f\u00fcr die Verbraucherschlichtung. Gegenw\u00e4rtig scheitern viele Verbraucher an den un\u00fcbersichtlichen Zust\u00e4ndigkeiten der Verbraucherschlichtungsstellen und stellen ihren Antrag bei der falschen Stelle (dazu empirisch <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=zkm.2021.02.i.0065.01.a\"><em>Creutzfeldt\/Steffek<\/em>, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/suche?q=%5B%7B%22txt%22:%22pubyear:2021%22%7D,%7B%22txt%22:%22source_page:65%22%7D,%7B%22txt%22:%22all_source_2:zkm%22%7D%20%5D\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">ZKM 2021, 65<\/a> ff.<\/a>).<\/p>\n<p>Welche <strong>Vorteile<\/strong> h\u00e4tte eine Zivilkonfliktl\u00f6sungsordnung? In dem oben angesprochenen Beitrag behandle ich die folgenden 10 Vorteile:<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Verbesserung der Verfahrenswahl: <\/strong>Ein integriertes Gesetz w\u00fcrde die Parteien bei der Auswahl des richtigen Verfahrens unterst\u00fctzen, indem es eine umfassende, koh\u00e4rente und rechtssichere Auswahl erm\u00f6glichen w\u00fcrde.<\/li>\n<li><strong>Weiterentwicklung des Vorverfahrens:<\/strong> Die Zivilkonfliktl\u00f6sungsordnung b\u00f6te den geeigneten Rahmen zur Etablierung eines Vorverfahrens, das den Konfliktstoff kl\u00e4rt und den Parteien eine selbstbestimmte Konfliktl\u00f6sung erlaubt.<\/li>\n<li><strong>Verbesserung der Verfahrensdurchf\u00fchrung:<\/strong> Die Kodifizierung aller Verfahren in einem Gesetz w\u00fcrde Regelungsumfeld f\u00fcr eine differenzierte Verfahrensleitung schaffen, die an den individuellen Konfliktl\u00f6sungsinteressen der Parteien orientiert w\u00e4re.<\/li>\n<li><strong>Schlie\u00dfung von L\u00fccken:<\/strong> Ein umfassendes Gesetz w\u00fcrde L\u00fccken im bestehenden System der Konfliktl\u00f6sungsverfahren aufzeigen und b\u00f6te einen geeigneten Rahmen zu deren Behebung. Gegenw\u00e4rtig sind zahlreiche praktisch bedeutsame Verfahren nicht ausreichend geregelt, darunter das Expertenvotum, die neutrale Konfliktbewertung, das Schiedsgutachten, die Adjudikation und die Schlichtung zwischen Unternehmen.<\/li>\n<li><strong>Kl\u00e4rung der Wirkungen zwischen den Verfahren:<\/strong> Die aktuell zersplitterte Regelungsstruktur f\u00fchrt dazu, dass Wirkungen zwischen einzelnen Verfahren im Dunkeln bleiben, etwa betreffend die Vertraulichkeit und die Kosten. Eine umfassende Zivilkonfliktl\u00f6sungsordnung k\u00f6nnte dies \u00e4ndern.<\/li>\n<li><strong>Erleichterung von Verfahrenswechseln:<\/strong> Die Regelung aller Verfahren in einem formalen Gesetz k\u00f6nnte den Parteien Wege er\u00f6ffnen, eine urspr\u00fcnglich falsche Verfahrenswahl durch den Wechsel in ein anderes Verfahren zu korrigieren. Zurzeit sind solche Verfahrenswechsel h\u00e4ufig nicht geregelt und f\u00fcr die Parteien daher mit Unsicherheiten behaftet.<\/li>\n<li><strong>Verbesserte Durchsetzung von Verfahrensergebnissen:<\/strong> Die Zivilprozessordnung nimmt insbesondere die Durchsetzung von gerichtsbezogenen Verfahrensergebnissen in den Blick. Ein umfassendes und koh\u00e4rentes System f\u00fcr die Durchsetzung auch au\u00dfergerichtlicher Verfahrensergebnisse fehlt jedoch. Eine Zivilkonfliktl\u00f6sungsordnung k\u00f6nnte dies \u2013 sofern f\u00fcr spezifische Verfahren angezeigt \u2013 erg\u00e4nzen.<\/li>\n<li><strong>Vereinfachung und Zugangserleichterung:<\/strong> Ein integriertes Verfahrensgesetz k\u00f6nnte den Zugang zu und die Durchf\u00fchrung von Verfahren an vielen Stellen erleichtern, etwa durch die Schaffung der oben genannten zentralen Eingangsstelle f\u00fcr Verbraucherschlichtungen.<\/li>\n<li><strong>Vorteile f\u00fcr den Einsatz von Technologie: <\/strong>Eine Zivilkonfliktl\u00f6sungsordnung w\u00fcrde die Schaffung von umfassenden und widerspruchsfreien Datenprotokollen und Plattformen erleichtern, die ihrerseits die Datensicherheit, den Datenschutz und vor allem die Qualit\u00e4t der Konfliktl\u00f6sungsverfahren verbessern w\u00fcrden.<\/li>\n<li><strong>Kl\u00e4rung des Verh\u00e4ltnisses zwischen staatlicher und privater Konfliktl\u00f6sung:<\/strong> Schlie\u00dflich b\u00f6te der Erlass einer Zivilkonfliktl\u00f6sungsordnung die Gelegenheit zu kl\u00e4ren, wer die Kompetenz und die Verantwortung f\u00fcr die Regelsetzung, den Betrieb und die Finanzierung bestimmter Konfliktl\u00f6sungsstellen hat.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00c4hnlich wie bei der gro\u00dfen Reform des B\u00fcrgerlichen Gesetzbuchs vor rund 20 Jahren, bei der zahlreiche Nebengesetze, insbesondere betreffend den Verbraucherschutz, in das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch integriert wurden, ist die <strong>Zeit nun reif<\/strong> f\u00fcr eine grundlegende Reform der Zivilprozessordnung. Sowohl das Mediationsgesetz als auch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz hatten Zeit heranzureifen und wurden mehrfach evaluiert. Nicht \u00fcbersehen werden sollte auch der Umstand, dass die hier angesprochenen Regelungsfragen sich in jedem Fall stellen. Im Kontext einer Zivilkonfliktl\u00f6sungsordnung k\u00f6nnen sie aber besser gel\u00f6st werden. Dabei kann der Gesetzgeber auch auf zahlreiche Vorarbeiten von Wissenschaft, Praxis und internationalen Organisationen zur\u00fcckgreifen. Ein erster Schritt w\u00e4re die Entwicklung von Definitionen und Regelungsprinzipien, die dann in einem zweiten Schritt zur Grundlage detaillierter Regelungen w\u00fcrden. Bei der konkreten Ausgestaltung der Zivilkonfliktl\u00f6sungsordnung sollte der Ausgangspunkt ihrer Idee stets im Blick behalten werden: die Bereitstellung eines Konfliktl\u00f6sungssystems, das den <strong>Interessen der Parteien<\/strong> gerecht wird.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Hinweis der Redaktion<\/strong>: Sie haben die ZKM nicht abonniert? Der Beitrag &#8222;<strong>Die Zivilkonfliktl\u00f6sungsordnung (ZKLO)<\/strong>&#8220; von <em>Dr. Felix Steffek, LL.M.<\/em> steht <a href=\"https:\/\/www.centrale-fuer-mediation.de\/downloads.htm\">hier<\/a> als <strong>kostenloses Download<\/strong> zur Verf\u00fcgung. Oder Sie testen die ZKM im <a href=\"https:\/\/www.otto-schmidt.de\/zeitschrift-fur-konfliktmanagement-zkm-probeabo-14392127\">kostenlosen Probeabo<\/a>!<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Reformen und Neuerungen des Rechts der Konfliktl\u00f6sung in den letzten 10 Jahren spiegeln den gesellschaftlichen und technischen Wandel wider. Das Mediationsgesetz und das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sind Antworten des Gesetzgebers auf das Verlangen nach einer differenzierten Konfliktbew\u00e4ltigung. Zugang zum Recht (access to justice) bedeutet im 21. 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