{"id":685,"date":"2023-03-14T10:18:44","date_gmt":"2023-03-14T09:18:44","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/?p=685"},"modified":"2023-03-28T09:16:26","modified_gmt":"2023-03-28T07:16:26","slug":"singapur-uebereinkommen-und-ifg-anfrage-update-zur-internationalen-anerkennung-und-vollstreckung-von-mediationsergebnissen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/2023\/03\/14\/singapur-uebereinkommen-und-ifg-anfrage-update-zur-internationalen-anerkennung-und-vollstreckung-von-mediationsergebnissen\/","title":{"rendered":"Singapur-\u00dcbereinkommen und IFG-Anfrage: Update zur internationalen Anerkennung und Vollstreckung von Mediationsergebnissen"},"content":{"rendered":"<p>Schon vor \u00fcber zwei Jahren trat das Singapur-\u00dcbereinkommen in Singapur, Fidschi und Katar erstmalig in Kraft und erm\u00f6glicht dort seitdem die Anerkennung und Vollstreckung von Mediationsergebnissen in internationalen Handelssachen. Mittlerweile haben insgesamt 55 Staaten das Singapur-\u00dcbereinkommen unterzeichnet, aber weder Deutschland noch ein anderer EU-Staat sind beteiligt. Nach entsprechenden Ratifikationen ist eine Anerkennung und Vollstreckung von Mediationsergebnissen nunmehr in zehn Staaten m\u00f6glich (Belarus, Ecuador, Fidschi, Katar, Saudi-Arabien, Singapur, Georgien, Honduras, T\u00fcrkei, Kasachstan).<\/p>\n<p>Der Standpunkt der Bundesregierung zu einem etwaigen deutschen oder europ\u00e4ischen Beitritt zum Singapur-\u00dcbereinkommen ist \u00f6ffentlich nicht bekannt und auch mittels einer IFG-Anfrage nicht in Erfahrung zu bringen. So bat der Verfasser das Bundesministerium der Justiz (BMJ) um Informationen und Unterlagen zum Stand der Pr\u00fcfung, ob die Kompetenz zur Unterzeichnung und Ratifizierung des Singapur-\u00dcbereinkommens bei den Mitgliedsstaaten oder der EU liege, und welcher Zeitplan f\u00fcr ein solches Vorgehen angedacht sei.<\/p>\n<p>Das BMJ teilte mit, die erbetenen Informationen seien in zwei Aktenb\u00e4nden enthalten. F\u00fcr die Zusammenstellung und Pr\u00fcfung der begehrten Informationen entstehe nach erster Sch\u00e4tzung ein Arbeitsaufwand von etwa drei Stunden eines Besch\u00e4ftigten des gehobenen Dienstes. Der f\u00fcr eine einfache und damit geb\u00fchrenfreie Auskunft aufzubringende Verwaltungsaufwand werde damit \u00fcbertroffen und es k\u00f6nnten <a href=\"https:\/\/fragdenstaat.de\/anfrage\/singapur-uebereinkommen\/#nachricht-736927-guidance\">Geb\u00fchren<\/a> bis zu 500 EUR entstehen, deren \u00dcbernahme zu erkl\u00e4ren sei.<\/p>\n<p>Nach der erkl\u00e4rten Geb\u00fchren\u00fcbernahmebereitschaft kam eine E-Mail aus dem BMJ, die gleich doppelt \u00fcberraschte. Zum einen enthielt die Mail falsche Informationen: Das Singapur-\u00dcbereinkommen sei von 52 Staaten gezeichnet worden (richtig: 55 Staaten). Das Singapur-\u00dcbereinkommen sei am 12.09.2020 in Saudi-Arabien in Kraft getreten (richtig: 05.11.2020). Zum anderen \u2013 und deutlich gravierender \u2013 war von der urspr\u00fcnglich angek\u00fcndigten \u00dcbersendung von \u201ein zwei Aktenb\u00e4nden enthaltenen Informationen\u201c keine Rede mehr. Das BMJ teilte nunmehr mit, dass es einen Streit hinsichtlich der Frage der Zust\u00e4ndigkeit zur Zeichnung (und Ratifikation) des Singapur-\u00dcbereinkommens gebe. Da sich aber bislang eine \u2013 vom BMJ nicht n\u00e4her benannte \u2013 Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten \u00fcberwiegend kritisch bis ablehnend zum Singapur-\u00dcbereinkommen ge\u00e4u\u00dfert habe, sehe die EU-Kommission derzeit keine Notwendigkeit f\u00fcr eine abschlie\u00dfende Kl\u00e4rung der vorbenannten Kompetenzfrage. Vor diesem Hintergrund habe sich die Bundesrepublik noch nicht abschlie\u00dfend zum Singapur-\u00dcbereinkommen positioniert.<\/p>\n<p>Nach erneuertem Informationsverlangen des Verfassers erfolgte sodann ein Bescheid des BMJ, in dem dieses auf seine bisherigen Ausk\u00fcnfte Bezug nahm und die \u00dcbersendung der beantragten Unterlagen und weiterer Ausk\u00fcnfte verweigerte. Denn ein solcher Anspruch auf Informationszugang bestehe nach \u00a7 3 Nr. 1 a) IFG nicht, wenn das Bekanntwerden der Informationen nachteilige Auswirkungen auf internationale Beziehungen haben kann. Diese Voraussetzung sei im vorliegenden Fall erf\u00fcllt, da die anderen EU-Mitgliedstaaten darauf vertrauten, dass ihre innerhalb des gesch\u00fctzten Raumes der Experten der Ratsarbeitsgruppe ge\u00e4u\u00dferten Positionen nicht nach au\u00dfen dringenden. Genau aus diesem Grund seien vorliegend entsprechende Drahtberichte als Verschlusssache eingestuft worden. Der gebotene Schutz der internationalen Beziehungen wiege im vorliegenden Fall umso schwerer, als die Verhandlungen auf europ\u00e4ischer Ebene noch nicht abgeschlossen seien. Ebenfalls sei der Informationszugang nach \u00a7 3 Nr. 3 a) IFG zu verweigern, da die Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen beeintr\u00e4chtigt w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Auch vor diesem Hintergrund bleibt zu hoffen, dass sich in Deutschland und der EU ein (rechtswissenschaftlicher) Diskurs zu dem Singapur-\u00dcbereinkommen entfaltet. Ein ausf\u00fchrliches Update zum Singapur-\u00dcbereinkommens findet sich im Aprilheft der ZKM\u00a0(<em>Heetkamp<\/em>, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/suche?q=%5B%7B%22txt%22:%22pubyear:2023%22%7D,%7B%22txt%22:%22source_page:49%22%7D,%7B%22txt%22:%22all_source_2:zkm%22%7D%20%5D\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">ZKM 2023, 49<\/a> ff. &#8211; im Erscheinen).<\/p>\n<p><strong>Hinweis der Redaktion<\/strong>: Zum Thema s. a. &#8222;Singapur-\u00dcbereinkommen in Kraft getreten&#8220;, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=zkm.2020.05.i.0168.01.a\">Heetkamp, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/suche?q=%5B%7B%22txt%22:%22pubyear:2020%22%7D,%7B%22txt%22:%22source_page:168%22%7D,%7B%22txt%22:%22all_source_2:zkm%22%7D%20%5D\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">ZKM 2020, 168<\/a> ff.<\/a>, sowie &#8222;UN-\u00dcberenkommen zur internationalen Durchsetzung von Mediationsvergleichen&#8220;, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=zkm.2019.05.a.01\"><em>Alexander<\/em>, <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/suche?q=%5B%7B%22txt%22:%22pubyear:2019%22%7D,%7B%22txt%22:%22source_page:160%22%7D,%7B%22txt%22:%22all_source_2:zkm%22%7D%20%5D\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">ZKM 2019, 160<\/a> ff<\/a>.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schon vor \u00fcber zwei Jahren trat das Singapur-\u00dcbereinkommen in Singapur, Fidschi und Katar erstmalig in Kraft und erm\u00f6glicht dort seitdem die Anerkennung und Vollstreckung von Mediationsergebnissen in internationalen Handelssachen. 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