{"id":721,"date":"2023-07-07T09:07:35","date_gmt":"2023-07-07T07:07:35","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/?p=721"},"modified":"2023-07-10T09:42:31","modified_gmt":"2023-07-10T07:42:31","slug":"erfolgsmodell-versicherungsombudsmann","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/2023\/07\/07\/erfolgsmodell-versicherungsombudsmann\/","title":{"rendered":"Erfolgsmodell Versicherungsombudsmann"},"content":{"rendered":"<p>Der Versicherungsombudsmann ist \u2013 wie die vom Bundesamt der Justiz gef\u00fchrte Liste verr\u00e4t \u2013 eine von insgesamt 28 Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland (abrufbar auf der Website des <a href=\"https:\/\/www.bundesjustizamt.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Verbraucherschutz\/Liste_Verbraucherschlichtungsstellen.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=10\">Bundesamts der Justiz<\/a>). Gegr\u00fcndet 2001 ist der Versicherungsombudsmann gegenw\u00e4rtig die zweitgr\u00f6\u00dfte Schlichtungsstelle in Deutschland. In dem im Mai vorgestellten <a href=\"https:\/\/www.versicherungsombudsmann.de\/wp-content\/uploads\/Jahresbericht_2022.pdf\">Jahresbericht f\u00fcr 2022<\/a> werden f\u00fcr den Berichtszeitraum insgesamt 15.907 eingehende Beschwerden gez\u00e4hlt. Dabei bietet der Versicherungsombudsmann zwei Verfahren mit jeweils eigener Verfahrensordnung an: Zum einen ein Beschwerdeverfahren gegen Versicherungsunternehmen, zum anderen ein Beschwerdeverfahren gegen Versicherungsvermittler.<\/p>\n<p>Die stattliche Anzahl von Beschwerden steht einem R\u00fcckgang um \u00fcber 2.000 Beschwerden im Vergleich zum Jahr 2021 gegen\u00fcber, der \u2013 nach den Ausf\u00fchrungen im Bericht \u2013 wohl auch bei anderen Verbraucherstreitbeilegungsstellen zu verzeichnen war und f\u00fcr den Versicherungsombudsmann auch dadurch zu erkl\u00e4ren war, dass keine \u201ezahlenstarken Sondereffekte\u201c, also Sachverhaltskomplexe mit hohen Beschwerdezahlen, auftraten.<\/p>\n<p>Dabei ist auch anzumerken, dass r\u00fcckl\u00e4ufige Zahlen nicht nur au\u00dfergerichtliche Streitbeilegungsmechanismen, sondern auch die Ziviljustiz treffen. So wird in dem entsprechenden Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben \u201e<a href=\"https:\/\/www.bmj.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Fachinformationen\/Abschlussbericht_Eingangszahlen_Zivilgerichte.pdf;jsessionid=7D63C7340747D76FFBF45431704780BA.1_cid289?__blob=publicationFile&amp;v=3\">Erforschung der Ursachen des R\u00fcckgangs der Eingangszahlen bei den Zivilgerichten<\/a>\u201c, der Ende April 2023 vorgestellt wurde, gemutma\u00dft, dass zum einen immer mehr Streitigkeiten au\u00dfergerichtlich von Anw\u00e4ltinnen und Anw\u00e4lten erledigt werden (S. 7), aber auch teilweise \u201eAbwanderungsprozesse\u201c zu alternativen L\u00f6sungswegen stattf\u00e4nden (S. 130 ff.). Siehe hierzu auch den Beitrag von <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=zkm.2023.00.o.s002.01.a&amp;q=Meller-Hannich\"><em>Meller-Hannich\/N\u00f6hre\/H\u00f6land<\/em><\/a>: \u201eWeniger Klagen, mehr Konfliktmanagement?\u201c in der August-Ausgabe der ZKM, soeben &#8222;online first&#8220; in <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=zkm.2023.00.o.s002.01.a&amp;q=Meller-Hannich\">Otto Schmidt online ZKM0057057<\/a> erschienen. Der Versicherungsombudsmann in Person von Herrn Dr. Schluckebier trug zum vorgenannten Abschlussbericht in Form eines Interviews bei (S. 266 f.). Dabei betont er auch den \u201eBefriedungseffekt durch Erkl\u00e4rung\u201c, der durch Anh\u00f6rung und Antwort in verst\u00e4ndlicher Sprache gegen\u00fcber von versicherungsrechtlichen Problemen betroffenen Verbrauchern eintrete. Dies l\u00e4sst sich lebensnah nachvollziehen und stellt schon ein Verdienst an sich dar.<\/p>\n<p>Der mit 146 Seiten umfangreich ausfallende Jahresbericht des Versicherungsombudsmanns bietet aber nicht nur rein statistische Informationen \u00fcber dessen T\u00e4tigkeit (etwa auch zur Verfahrensdauer von nur 70 Tagen bei zul\u00e4ssigen Beschwerden), sondern erm\u00f6glicht einen spannenden Einblick in die Lebenswirklichkeit der Versicherungsbranche. So stellt der Bericht dar, dass die Benzinklausel auch \u00fcber 18 Jahre nach einer richtungsweisenden Entscheidung des BGH noch Gespr\u00e4chs- und Streitstoff bietet (S. 20) und die Einstufung in die Schadensfreiheitsklassen der Kfz-Versicherung weiterhin ein \u201eDauerbrenner\u201c sind (S. 19). Zugleich ist der Bericht ein Spiegel der Gesellschaft bzw. der gesellschaftsrelevanten Ereignisse wie die Nennung der streitigen Versicherungsf\u00e4lle zur Starkregenkatastrophe im Juli 2021 im Ahrtal zeigt (S. 21).<\/p>\n<p>Auch aus Digitalisierungsperspektive ist der Versicherungsombudsmann zu loben. Ganz selbstverst\u00e4ndlich k\u00f6nnen Beschwerden online eingereicht werden. Zudem bietet ein Online-Check die M\u00f6glichkeit, mit nur f\u00fcnf Klicks zu testen, ob der Versicherungsombudsmann f\u00fcr das eigene Anliegen zust\u00e4ndig ist!<\/p>\n<p>Nach alledem bleibt zu hoffen, dass der \u201eFixstern im Universum des alternativen Rechtsschutzes\u201c (so Frau Prof. Pohlmann im Gru\u00dfwort zum Jahresbericht) noch lange hell strahlen wird.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Versicherungsombudsmann ist \u2013 wie die vom Bundesamt der Justiz gef\u00fchrte Liste verr\u00e4t \u2013 eine von insgesamt 28 Verbraucherschlichtungsstellen in Deutschland (abrufbar auf der Website des Bundesamts der Justiz). Gegr\u00fcndet 2001 ist der Versicherungsombudsmann gegenw\u00e4rtig die zweitgr\u00f6\u00dfte Schlichtungsstelle in Deutschland. 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