{"id":752,"date":"2023-11-25T09:45:02","date_gmt":"2023-11-25T08:45:02","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/?p=752"},"modified":"2023-11-25T09:45:02","modified_gmt":"2023-11-25T08:45:02","slug":"massive-foerderung-der-einvernehmlichen-streitbeilegung-im-zivilprozess-in-frankreich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mediation\/2023\/11\/25\/massive-foerderung-der-einvernehmlichen-streitbeilegung-im-zivilprozess-in-frankreich\/","title":{"rendered":"Massive F\u00f6rderung der einvernehmlichen Streitbeilegung im Zivilprozess in Frankreich"},"content":{"rendered":"<p>In so genannten <a href=\"https:\/\/www.justice.gouv.fr\/rapport-etats-generaux-justice\"><em>Etats G\u00e9n\u00e9raux<\/em> (Generalst\u00e4nden)<\/a> wurde in Frankreich in den Jahren 2021 und 2022 intensiv \u00fcber die Zukunftsf\u00e4higkeit der Justiz diskutiert. Fast 50.000 B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie Akteure und Partner der Justiz brachten ihre Vorschl\u00e4ge ein. Daraus ist die Forderung nach einer \u201eproaktiven, nationalen Politik der einvernehmlichen Streitbeilegung im Zivilprozess\u201c hervorgegangen, die jetzt Eingang in den <a href=\"https:\/\/www.justice.gouv.fr\/plan-daction-justice\">Aktionsplan<\/a> des franz\u00f6sischen Justizministers zur Umsetzung der Ergebnisse der <em>Etats G\u00e9n\u00e9raux de la Justice<\/em> gefunden hat. \u00dcber die bereits vorhandenen Einzelma\u00dfnahmen hinaus soll die einvernehmliche Streitbeilegung k\u00fcnftig in das koh\u00e4rente Gesamtkonzept einer zukunftsf\u00e4higen Ziviljustiz eingebettet sein.<\/p>\n<p>Seit Fr\u00fchjahr 2023 wurden mehrere gesetzgeberische Ma\u00dfnahmen ergriffen, mit denen die einvernehmliche Streitbeilegung im franz\u00f6sischen Zivilprozess gef\u00f6rdert werden soll. Dazu z\u00e4hlt der Ausbau bereits vorhandener Ma\u00dfnahmen wie der obligatorischen Schlichtung ebenso wie die Zurverf\u00fcgungstellung v\u00f6llig neuer Instrumente der einvernehmlichen Streitbeilegung und, ganz aktuell, die Schaffung von Kostenanreizen f\u00fcr den R\u00fcckgriff auf die einvernehmliche Streitbeilegung im franz\u00f6sischen Zivilprozess.<\/p>\n<ol>\n<li><strong> Beibehaltung der obligatorischen Schlichtung in Zivilsachen<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Schon seit 2016 ist ein Teil der Zivilsachen in Frankreich der obligatorischen Schlichtung unterworfen. Dabei bleibt es auch in der neuen franz\u00f6sischen Politik der einvernehmlichen Streitbeilegung. Nach einer kurzen Phase der Unsicherheit, die durch eine <a href=\"https:\/\/www.martin-zwickel.de\/franzoesisches-recht\/kippt-der-conseil-detat-die-obligatorische-schlichtung-in-frankreich\/\">gerichtliche Annullierung der Schlichtungspflicht \u00a0durch den <em>Conseil d\u00b4Etat<\/em><\/a> ausgel\u00f6st worden war, hat der franz\u00f6sische Gesetzgeber die obligatorische Schlichtung f\u00fcr ab dem 1. Oktober 2023 neu eingeleitete Verfahren wieder eingef\u00fchrt (<a href=\"https:\/\/www.legifrance.gouv.fr\/jorf\/id\/JORFTEXT000047902871\">Dekret vom 11. Mai 2023<\/a>). Bei Streitwerten von bis zu 5.000 \u20ac und in Nachbarschaftsstreitigkeiten ist nach Art. 750-1 <em>Code de proc\u00e9dure civile<\/em> (CPC) zwingend ein vorheriger, obligatorischer Schlichtungsversuch zu unternehmen. Unterbleibt ein solcher Versuch, kann das zust\u00e4ndige Gericht die Klage als unzul\u00e4ssig abweisen. Nur unter bestimmten, abschlie\u00dfend in Art. 750-1 CPC normierten Umst\u00e4nden, entf\u00e4llt die obligatorische Schlichtung. Durchgef\u00fchrt werden kann der Schlichtungsversuch von ehrenamtlichen Schiedspersonen (<em>conciliateurs de justice<\/em>), im Wege einer Mediation oder einer sog. <em>proc\u00e9dure participative<\/em>.<\/p>\n<p>Eine <a href=\"https:\/\/gip-ierdj.fr\/fr\/publications\/mediation-conciliation-proces\/\">deutsch-franz\u00f6sische Evaluation der obligatorischen Schlichtung<\/a> hat ergeben, dass diese, wo sie denn durchgef\u00fchrt wird, sehr gute Ergebnisse erzielt. Probleme bereiten aber die Information der Rechtssuchenden \u00fcber Alternativen zur staatlichen Justiz, die Verzahnung von inner- und au\u00dfergerichtlicher Sph\u00e4re und die im franz\u00f6sischen Bereich fehlende Schlichtungsaktivit\u00e4t der Richterinnen und Richter.<\/p>\n<p><em>Weitere Details sind dem <\/em><a href=\"https:\/\/gip-ierdj.fr\/fr\/publications\/mediation-conciliation-proces\/\"><em>Abschlussbericht zur Studie<\/em><\/a><em> zu entnehmen. <\/em><\/p>\n<ol>\n<li><strong> Neue Instrumente der einvernehmlichen Streitbeilegung im franz\u00f6sischen Zivilprozess <\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Dem letztgenannten Befund hat der franz\u00f6sische Gesetzgeber schon abgeholfen. Mit Wirkung zum 1. November 2023 wurden in Frankreich n\u00e4mlich zwei ganz neue Instrumente der innergerichtlichen einvernehmlichen Streitbeilegung eingef\u00fchrt:<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00fcr den auf Basis von Schrifts\u00e4tzen gef\u00fchrten Prozess (<em>proc\u00e9dure \u00e9crite ordinaire<\/em>) wurde das neue Instrument der <em>audience de r\u00e8glement amiable (ARA) <\/em>entwickelt, das in <a href=\"https:\/\/www.legifrance.gouv.fr\/codes\/article_lc\/LEGIARTI000047905957\"> 774-1 ff. CPC<\/a> geregelt ist. In dieser Verhandlungsphase, die dem Richter als optionales Instrument zur Verf\u00fcgung steht, findet, wie im Rahmen der deutschen G\u00fcterichterverhandlung (\u00a7 278 Abs. 5 ZPO), der Versuch einer einvernehmlichen Streitbeilegung durch einen nicht entscheidungsbefugten Richter statt. Grunds\u00e4tzlich gilt f\u00fcr die ARA der Grundsatz der Vertraulichkeit.<\/li>\n<li>Die sog. <em>c\u00e9sure du proc\u00e8s<\/em> erm\u00f6glicht es, einzelne Streitgegenst\u00e4nde oder Teile derselben abzutrennen und vorab zu entscheiden. Dies soll, nach dem Willen des Gesetzgebers, erm\u00f6glichen, den verbleibenden Rechtsstreit dann in Verfahren der alternativen Konfliktl\u00f6sung beizulegen. So kann z. B., wie im Fall eines Grundurteils nach \u00a7 304 ZPO, zun\u00e4chst per Urteil \u00fcber die Haftungsbegr\u00fcndung entschieden werden. Ist dies gekl\u00e4rt, k\u00f6nnen die Parteien alle weiteren Fragen der Haftungsausf\u00fcllung einvernehmlich regeln. Vorgesehen ist diese sog. <em>c\u00e9sure<\/em> <em>du proc\u00e8s<\/em> in <a href=\"https:\/\/www.legifrance.gouv.fr\/codes\/article_lc\/LEGIARTI000047906159\"> 807-1 ff. CPC<\/a>.<\/li>\n<\/ul>\n<p><em>Diese beiden neuen Instrumente werden in <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=zkm.2023.00.o.s003.01.a\">Zwickel ZKM0060654<\/a> (ZKM 6\/2023) ausf\u00fchrlich vorgestellt und bewertet. <\/em><\/p>\n<ol>\n<li><strong> Neue Kostenanreize der einvernehmlichen Streitbeilegung im Wirtschaftsrecht<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00dcber die Zurverf\u00fcgungstellung neuer Instrumente der einvernehmlichen Streitbeilegung hinaus wird in Frankreich aktuell versucht, die einvernehmliche Streitbeilegung durch Kostenanreize zu f\u00f6rdern. Ein Gesetz vom 20. November 2023 (<a href=\"https:\/\/www.legifrance.gouv.fr\/jorf\/id\/JORFTEXT000048430512\"><em>Loi n\u00b0 2023-1059 du 20 novembre 2023 d&#8217;orientation et de programmation du minist\u00e8re de la justice 2023-2027<\/em><\/a>) sieht einen vierj\u00e4hrigen Test sog. \u201eWirtschaftsgerichte\u201c (<em>tribunaux des activit\u00e9s \u00e9conomiques<\/em>) vor, die als umfassend zust\u00e4ndige Gerichte f\u00fcr das Wirtschaftsleben perspektivisch die Handelsgerichte abl\u00f6sen k\u00f6nnten.<\/p>\n<p>In Abweichung vom in Frankreich grunds\u00e4tzlich g\u00fcltigen Prinzip der Kostenfreiheit der Justiz (<em>principe de gratuit\u00e9 de la justice<\/em>) ist in Verfahren vor diesen Gerichten eine sog. <em>contribution financi\u00e8re<\/em> vorgesehen, die zu Verfahrensbeginn von der Klagepartei zu entrichten ist. Dieser Gerichtskosten-Pauschalbetrag betr\u00e4gt maximal 5 % des Streitwerts und ist auf 100.000 \u20ac gedeckelt. Er wird aber zur\u00fcckerstattet, wenn es in einem Verfahren der einvernehmlichen Streitbeilegung zur Erledigung des Rechtsstreits kommt (<a href=\"https:\/\/www.legifrance.gouv.fr\/jorf\/article_jo\/JORFARTI000048430545\">Art. 27 Loi n\u00b0 2023-1059<\/a>). Die Parteien profitieren dadurch vor bestimmten Gerichten finanziell von ihrem Bem\u00fchen um eine einvernehmliche L\u00f6sung.<\/p>\n<ol>\n<li><strong> Ausblick: Weitere Planungen zur F\u00f6rderung der einvernehmlichen Streitbeilegung<\/strong><\/li>\n<\/ol>\n<p>Flankiert werden diese gesetzgeberischen Interventionen durch diverse <a href=\"https:\/\/www.actu-juridique.fr\/international\/marl\/amiable-eric-dupond-moretti-annonce-une-nouvelle-salve-de-mesures\/#:~:text=Des%20mesures%20pour%20favoriser%20l,r%C3%A9sout%20par%20un%20mode%20amiable.\">Begleitma\u00dfnahmen<\/a>, die allesamt zum Ziel haben, die einvernehmliche Streitbeilegung im Zivilprozess nachhaltiger als bisher zu etablieren:<\/p>\n<ul>\n<li>Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Integration der Kultur der einvernehmlichen Streitbeilegung in die universit\u00e4re <em>Juristenausbildung<\/em>.<\/li>\n<li>Aufstockung der bei Gew\u00e4hrung von <em>Prozesskostenhilfe<\/em> gezahlten Anwaltshonorare bei einer einvernehmlichen Streitbeilegung (vorgesehen f\u00fcr das im Gesetzgebungsverfahren befindliche <em>Loi de finances<\/em> <em>2024<\/em>).<\/li>\n<li>Diskussion \u00fcber die Einrichtung einer anwaltlichen Spezialisierung auf einvernehmliche Streitbeilegung <em>(\u201eFachanwaltschaft einvernehmliche Streitbeilegung\u201c<\/em>).<\/li>\n<li>Pilotierung einer Plattform zur <em>Vermittlung<\/em> <em>von Schlichtern<\/em> an Rechtssuchende unter <a href=\"http:\/\/www.justice.fr\">justice.fr<\/a>.<\/li>\n<li>Zusammenfassung und Vereinheitlichung aller Regeln zur einvernehmlichen Streitbeilegung im Zivilprozess in einem neuen Buch des <em>Code de proc\u00e9dure civile<\/em> (CPC).<\/li>\n<li>Einbeziehung besonderer Bem\u00fchungen um die einvernehmliche Streitbeilegung in die <em>Beurteilung<\/em> von Richterinnen und Richtern und in die Gew\u00e4hrung von <em>Pr\u00e4mien<\/em> (<em>primes modulables<\/em>).<\/li>\n<li>Kampagnen zur <em>\u00d6ffentlichkeitsarbeit<\/em> in sozialen Medien und Zeitungen in Kooperation mit Schlichtern (<em>conciliateurs de justice)<\/em> und franz\u00f6sischer Anwaltschaft (<a href=\"https:\/\/www.cours-appel.justice.fr\/fort-de-france\/ne-restez-pas-sans-solution-pensez-conciliation\">Beispiel 1<\/a>, <a href=\"https:\/\/www.cours-appel.justice.fr\/toulouse\/ne-restez-pas-sans-solution-pensez-conciliation\">Beispiel 2<\/a>).<\/li>\n<\/ul>\n<p>Alle vorgestellten Ma\u00dfnahmen zeigen, dass das franz\u00f6sische Justizministerium mit der Etablierung einer Kultur der einvernehmlichen Streitbeilegung Ernst macht. Die Bem\u00fchungen um die intensivere Nutzung von Alternativen zur staatlichen Gerichtsbarkeit durchziehen alle Bereiche von der Juristenausbildung \u00fcber das Richterstatusrecht, die Anwaltsverg\u00fctung und das Zivilprozessrecht bis hin zur Justiz-\u00d6ffentlichkeitsarbeit.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In so genannten Etats G\u00e9n\u00e9raux (Generalst\u00e4nden) wurde in Frankreich in den Jahren 2021 und 2022 intensiv \u00fcber die Zukunftsf\u00e4higkeit der Justiz diskutiert. Fast 50.000 B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger sowie Akteure und Partner der Justiz brachten ihre Vorschl\u00e4ge ein. 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