Zur Notwendigkeit, eine Sprinkleranlage zu beheizen, meint das OLG Frankfurt, dass das Wasser stets zur Verfügung stehen müsse (OLG Frankfurt M. v. 10.01.2019 ‒ 2 U 109/17, juris, dort: Randnr. 256):
„Feuer ist gefährlich. Da Wasser, dies ist eine gerichtsbekannte Tatsache, die spezifisch physikalische Eigenschaft aufweist, ab einer Temperatur von 0 °C zu frieren, sich gefrorenes Wasser ausdehnt, muss verhindert werden, dass das Wasser im Tank … friert.“
Wer hätte das gedacht: Wasser friert ab Null Grad und sich dehnt sich dann auch noch aus.