{"id":191,"date":"2019-03-20T10:31:18","date_gmt":"2019-03-20T09:31:18","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/?p=191"},"modified":"2019-03-20T13:09:14","modified_gmt":"2019-03-20T12:09:14","slug":"rechtsanwalt-dr-klaus-luetzenkirchen-im-interview-zum-mietrechtsanpassungsgesetz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/2019\/03\/20\/rechtsanwalt-dr-klaus-luetzenkirchen-im-interview-zum-mietrechtsanpassungsgesetz\/","title":{"rendered":"Rechtsanwalt Dr. Klaus L\u00fctzenkirchen im Interview zum Mietrechtsanpassungsgesetz"},"content":{"rendered":"<p>&nbsp;<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\"><em>Die Schnelllebigkeit des Mietrechts stellt Fachautoren und Verlage vor das Problem, mit \u00fcberraschender Rechtsprechung und gesetzgeberische Reformen so umzugehen, dass dem Rechtsanwender rechtzeitig die f\u00fcr seine Tagesarbeit notwendigen Informationen zur Verf\u00fcgung stehen. Zu diesem Thema am Beispiel des Mietrechtsanpassungsgesetzes ein Interview mit <\/em><a href=\"https:\/\/ld-ra.de\/\" target=\"_blank\"><em>Rechtsanwalt Dr. Klaus L\u00fctzenkirchen<\/em><\/a><a href=\"#_ftn1\" name=\"_ftnref1\"><strong><em>[1]<\/em><\/strong><\/a><em>:<\/em><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\"><strong>Donnerbauer:<\/strong> Lieber Herr Dr. L\u00fctzenkirchen, Sie stehen mit Ihren mietrechtlichen Publikationen, insbesondere Ihrem Anwalts-Handbuch Mietrecht und einem gro\u00dfen einschl\u00e4gigen Kommentar f\u00fcr Expertise im Mietrecht. Wie sch\u00e4tzen Sie das ein, ist das Mietrechtsanpassungsgesetz 2019 eine ernstzunehmende Novelle? Zum Mietrechtsnovellierungsgesetz 2015, vulgo \u201eMietpreisbremse\u201c, gab es ja gro\u00dfe Bedenken aus der Fachwelt, die allerdings kaum Eingang in das Gesetzgebungsverfahren gefunden haben.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\"><strong>L\u00fctzenkirchen:<\/strong> Nun ja, die Reform 2015 war ganz stark auf die Frage der zul\u00e4ssigen Mieth\u00f6he bei der Neuvermietung fokussiert. Und trotz dieses scheinbar \u00fcberschaubaren Umfangs haben sich in der t\u00e4glichen Praxis dann an vielen Stellen gro\u00dfe Probleme bei der Anwendung des neuen Rechts ergeben, die der Gesetzgeber vorab nicht bedacht hatte und die zum Teil immer noch nicht abschlie\u00dfend gekl\u00e4rt sind. Mit dem Mietrechtsanpassungsgesetz 2019 hat der Gesetzgeber die \u201eMietpreisbremse\u201c durch die Auskunftspflicht des Vermieters zwar m\u00f6glicherweise effektiver gemacht. Die zus\u00e4tzliche Regeln, die sich thematisch mit der Modernisierung besch\u00e4ftigen, spielen aber in die \u201eMietpreisbremse\u201c hinein und werfen viele Fragen auf, zu denen die Begr\u00fcndung des Gesetzes keine Antwort bietet. Gleichzeitig wurde noch eine neue Ordnungswidrigkeit eingef\u00fchrt. Bei einer drohenden Geldbu\u00dfe bis zu 100.000 \u20ac w\u00fcrde ich das durchaus als ernstzunehmend bezeichnen. Da die Neuregelungen ab dem 1.1.2019 geltendes Recht sind, besteht tats\u00e4chlich aktuell ein enormer Informationsbedarf bei Anw\u00e4lten, Gerichten und in der Wohnungswirtschaft.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\"><strong>Donnerbauer:<\/strong> Wie gehen Sie als Fachautor mit dieser besonderen Situation um?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\"><strong>L\u00fctzenkirchen:<\/strong> Der klassische Weg zur schnellen Erstinformation ist sicherlich nach wie vor der (Fach-)Zeitschriftenaufsatz. Die einschl\u00e4gigen Periodika wie MietRB, Das Grundeigentum, WuM, ZMR oder NZM sind in der Lage, einigerma\u00dfen zeitnah \u00fcber eine solche Reform zu informieren. Durch den in Zeitschriften naturgem\u00e4\u00df stark begrenzten Platz ist es aber h\u00e4ufig schwierig, dort Probleme vertieft darzustellen und konkrete Hinweise zum Umgang mit neuen Entwicklungen zu geben. Und meist stecken die kritischen Umsetzungsfragen ja gerade im Detail. Das kann man nat\u00fcrlich in Seminaren darstellen, f\u00fcr den Nutzer ist dieser Weg aber naturgem\u00e4\u00df zeitlich sehr aufw\u00e4ndig.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\"><a href=\"https:\/\/www.otto-schmidt.de\/online\/mietrecht\/beratermodul-miet-und-weg-recht.html\" target=\"_blank\"><img loading=\"lazy\" class=\"wp-image-199 size-full alignnone\" src=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/wp-content\/uploads\/sites\/9\/2019\/03\/MietR_BM-e1553083535557.png\" alt=\"MietR_BM\" width=\"443\" height=\"151\" \/><\/a><\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\"><strong>Donnerbauer:<\/strong> Stellt sich dieses Problem nicht ganz allgemein bei Printmedien?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\"><strong>L\u00fctzenkirchen:<\/strong> Ja, in der Tat. Das Recht ist ja nicht statisch, sondern wird vor allem durch die Gerichte immer schneller fortgeschrieben. Und der BGH hat schon immer mit einzelnen Entscheidungen, z.B. zum Thema Sch\u00f6nheitsreparaturen, f\u00fcr \u00e4hnliche Disruptionen gesorgt, wie das sonst eigentlich nur der Gesetzgeber mit einer mehr oder weniger gehaltvollen Reform schafft. Gedruckte Kommentare oder Handb\u00fccher mit ihren jahrelangen Auflagenfrequenzen kommen da kaum noch hinterher. Gerade deshalb ist f\u00fcr mich als Autor, aber auch f\u00fcr den Nutzer, das Medium \u201eOnline-Datenbank\u201c eine \u00fcberaus sinnvolle Alternative oder zumindest eine gute Erg\u00e4nzung zu klassischen Darstellungsformen. Tats\u00e4chlich wird der Mietrechtskommentar, den ich mit den Kollegen Dickersbach und Abramenko verantworte, in seiner Datenbankversion auch schon seit 2017 mit kurzen Online-Erg\u00e4nzungen bei Rechtsprechungs\u00e4nderungen aktualisiert. Und das Anwalts-Handbuch Mietrecht bietet Online schon seit einigen Wochen ein brandneues Kapitel zum Mietrechtsanpassungsgesetz 2019 an, wenn man so will, just in time.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\"><strong>Donnerbauer:<\/strong> W\u00fcrden Sie sagen, das Print stirbt aus?<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\"><strong>L\u00fctzenkirchen:<\/strong> Ich glaube, dass Print und Datenbanken noch l\u00e4ngere Zeit koexistieren werden, vor allem, soweit es Kommentare und Handb\u00fccher betrifft. Ich halte mich durchaus f\u00fcr datenbankaffin, es gibt aber Werke, die ich unbedingt auch als Print im B\u00fcro stehen haben m\u00f6chte. Ich merke aber auch, dass j\u00fcngere Kollegen zunehmend fast ausschlie\u00dflich mit Datenbanken arbeiten, das hat einerseits sicherlich etwas mit dem Schlagwort \u201edigital natives\u201c zu tun, ist also partiell eine Generationenfrage. Auf der anderen Seite bieten die elektronischen Varianten aber tats\u00e4chlich massive Vorteile bei Aktualit\u00e4t, Verlinkung und, ehrlich gesagt, auch beim Preis. Mit einem kleinen, feinen Datenbankmodul zum Miet- und WEG-Recht hat man zum Bruchteil des Printpreises eine \u00fcberaus solide Bibliothek im R\u00fccken. Nur die Haptik fehlt halt, und, wer es braucht, die dekorative Funktion.<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\"><strong>Donnerbauer:<\/strong> Lieber Herr Dr. L\u00fctzenkirchen, ich danke Ihnen f\u00fcr das aufschlussreiche Gespr\u00e4ch!<\/p>\n<p style=\"padding-left: 30px\"><a href=\"#_ftnref1\" name=\"_ftn1\">[1]<\/a>\u00a0<em>Dr. Klaus L\u00fctzenkirchen ist Fachautor und Herausgeber diverser mietrechtlicher Werke, u.a. des <a href=\"https:\/\/www.otto-schmidt.de\/anwalts-handbuch-mietrecht-9783504180676.html\" target=\"_blank\">Anwalts-Handbuch Mietrecht<\/a> und des <a href=\"https:\/\/www.otto-schmidt.de\/mietrecht-9783504450786.html\" target=\"_blank\">Kommentars zum Mietrecht <\/a>bei Otto Schmidt, und spezialisierter Anwalt in K\u00f6ln. Das Interview wurde gef\u00fchrt von R. Donnerbauer, Leiter des mietrechtlichen Lektorates im Verlag Dr. Otto Schmidt.<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Die Schnelllebigkeit des Mietrechts stellt Fachautoren und Verlage vor das Problem, mit \u00fcberraschender Rechtsprechung und gesetzgeberische Reformen so umzugehen, dass dem Rechtsanwender rechtzeitig die f\u00fcr seine Tagesarbeit notwendigen Informationen zur Verf\u00fcgung stehen. 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