{"id":248,"date":"2020-03-30T17:18:58","date_gmt":"2020-03-30T15:18:58","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/?p=248"},"modified":"2020-03-30T17:23:13","modified_gmt":"2020-03-30T15:23:13","slug":"das-corona-moratorium-im-mietrecht-steine-statt-brot","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/2020\/03\/30\/das-corona-moratorium-im-mietrecht-steine-statt-brot\/","title":{"rendered":"Das Corona-Moratorium im Mietrecht \u2013 Steine statt Brot?"},"content":{"rendered":"<p>Beherzt und entschlossen haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein Ma\u00dfnahmenpaket zur Abmilderung der katastrophalen Folgen der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht. Die Regeln treten am 1. April 2020 in Kraft. Enthalten ist auch ein Mietk\u00fcndigungsmoratorium: wer coronabedingt seine Miete in dem Zeitraum vom 1.4.2020 bis zum 30.6.2020 nicht zahlen kann, muss deswegen zahlungsverzugsbedingte K\u00fcndigungen bis zum 30. Juni 2022 nicht f\u00fcrchten.<\/p>\n<p>Dem Corona-Notpaket werden bereits handwerkliche Fehler attestiert (vgl. Spiegel Online Wirtschaft vom 27.3.2020 &#8211; <a href=\"https:\/\/www.spiegel.de\/wirtschaft\/service\/corona-notmassnahmen-fuer-mieter-paket-kann-verheerende-auswirkungen-haben-a-e58a256e-32d1-4fb6-ac09-d2ccbea0d507\">Interview mit Professor Dr. Markus Artz<\/a>).<\/p>\n<p>Dass der Gesetzgeber schnell reagiert hat, ist so gut wie notwendig. Denn coronabedingt soll kein Wohnungsmieter seine Wohnung verlieren m\u00fcssen und kein Gewerbemieter bei \u201eNullumsatz\u201c wegen erdr\u00fcckender Mietforderungen in Insolvenz gehen. Dass bei einem einmalig schnellen Handeln durch s\u00e4mtliche Instanzen des Gesetzgebungsverfahrens in nur einer Woche dogmatische Schw\u00e4chen auftreten, ist sicher nachvollziehbar \u2013 und verzeihlich. Der Gesetzgeber hat aber etwas v\u00f6llig <strong>\u00fcberfl\u00fcssiges<\/strong> und <strong>im Ergebnis wirkungsloses<\/strong> geschaffen, dass in den Medien zu allem Ungl\u00fcck auch noch zu der Aussage verballhornt wird, Mieter m\u00fcssten nun ab April \u00fcberhaupt keine Miete mehr bezahlen. Das ist v\u00f6lliger Unsinn und vom Gesetzgeber auch keinesfalls gewollt.<\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich werden Mieten auch in dieser Zeit wie gewohnt f\u00e4llig und sind zu bedienen, im Verzugsfalle auch mit Verzugszinsen. Auch <strong>Zahlungsklagen<\/strong> bleiben <strong>uneingeschr\u00e4nkt<\/strong> m\u00f6glich, wenn man von den coronabedingten Behinderungen der Justiz einmal absieht. Nur die <strong>K\u00fcndigung<\/strong> wegen der Mietau\u00dfenst\u00e4nde wird <strong>um zwei Jahre \u201evertagt\u201c<\/strong>, damit auch eine darauf gegr\u00fcndete R\u00e4umungsklage. Dabei w\u00e4re all das \u00fcberhaupt nicht n\u00f6tig gewesen: Denn bekanntlich setzt ein Zahlungsverzug im Gegensatz zum eingetretenen Zahlungsr\u00fcckstand ein <strong>Verschulden<\/strong> des Schuldners daran voraus. Dem steht es gleich, wenn ihm ein Verschulden Dritter zugeordnet werden muss (vertreten m\u00fcssen; \u00a7 286 Abs. 4 BGB).<\/p>\n<p>Kann der Gewerbemieter daf\u00fcr, dass coronabedingt zwingend notwendige beh\u00f6rdliche Betriebsverbote mit Nutzungsuntersagung der Mietr\u00e4ume erlassen werden m\u00fcssen? Tr\u00e4gt er ein Verschulden daran, wenn ihm seine Kunden wegen beh\u00f6rdlicher Ausgangsbeschr\u00e4nkungen und Kontaktverbote mit entsprechendem Umsatzr\u00fcckgang ausbleiben? Kann er daf\u00fcr, wenn Zulieferbetriebe nicht mehr funktionieren? Und vor allem: ist es ihm abgesehen von der nur zu gei\u00dfelnden Teilnahme an \u201eCorona Partys\u201c anzulasten, wenn er selbst infiziert wird und erkrankt? Nat\u00fcrlich nicht! Von einem verzugsbegr\u00fcndenden \u201eVertretenm\u00fcssen\u201c kann dann aber auch keine Rede sein. Eine K\u00fcndigung h\u00e4tte in Coronaf\u00e4llen also schon deshalb \u00fcberhaupt nicht mit Erfolg ausgesprochen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Alle anderen Konstellationen thematisiert das neue gesetzliche Moratorium nicht (vgl. hierzu den<em><a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=mietrb.2020.03.o.s001.01.a\"> Beitrag von L\u00fctzenkirchen<\/a><\/em> im Beratermodul Miet- und WEG-Recht). Zu Recht nicht! Wer also ohnehin schon bei den Mietverbindlichkeiten \u201eauf lau machte\u201c und \/oder \u201eauf Zeit spielte\u201c, der soll jetzt gerade nicht belohnt werden &#8211; und wird es auch nicht! Denn in all diesen F\u00e4llen bleiben zahlungsverzugsbedingte K\u00fcndigungen nat\u00fcrlich m\u00f6glich. Nur muss eben nicht nur ein <strong>Mietau\u00dfenstand<\/strong>, sondern eben ein <strong>Mietzahlungsverzug<\/strong> eingetreten sein. \u201eCorona\u201c im Mietrecht w\u00e4re\u00a0 also durchaus ohne gesetzgeberische Bem\u00fchungen im Griff zu halten gewesen. Dogmatisch h\u00e4tte es eines K\u00fcndigungsmoratoriums nicht bedurft.<\/p>\n<p>Also nur Aktionismus? Soweit sollte man in seiner eigenen Bewertung in Zeiten der Ausnahmesituation auch nicht gehen. Der Gesetzgeber beabsichtigt vor allem eine <strong>Appellfunktion<\/strong>. Und die hat er erhalten &#8211; allerdings durch bisweilen verantwortungslos handelnde einzelne Medien in die v\u00f6llig falsche Richtung!<\/p>\n<p>Zumindest die Medien m\u00fcssen sich sehr viel verantwortungsvoller verhalten und sich mit rei\u00dferischen \u00dcberschriften zur\u00fccknehmen. Fake News sind wirklich das allerletzte, was wir jetzt noch brauchen k\u00f6nnen. Als ob die Menschen nicht genug verunsichert w\u00e4ren! Als ob wir alle nicht schon genug Probleme h\u00e4tten! Dieses ewige gegeneinander hetzen gesellschaftlicher Gruppen &#8211; diese schon vor \u201eCorona\u201c mit immer st\u00e4rkerer ideologischer Wucht betriebene Lagerbildung zwischen Vermietern und Mietern muss endlich ein Ende finden! Denn daf\u00fcr ist jetzt wirklich nicht mehr die Zeit!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Beherzt und entschlossen haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein Ma\u00dfnahmenpaket zur Abmilderung der katastrophalen Folgen der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht. Die Regeln treten am 1. April 2020 in Kraft. 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