{"id":394,"date":"2022-02-14T18:42:35","date_gmt":"2022-02-14T17:42:35","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/?p=394"},"modified":"2022-02-14T18:42:35","modified_gmt":"2022-02-14T17:42:35","slug":"banana-republic","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/2022\/02\/14\/banana-republic\/","title":{"rendered":"banana republic?"},"content":{"rendered":"<p>Der Coronavirus \u201eSARS-CoV-2\u201c scheint unser Rechtsempfinden aus der Bahn zu bringen. So t\u00f6nt es beispielsweise aus Sachsen, es sei kein \u201eguter Stil des Umgangs miteinander\u201c, jetzt zu sagen, das \u201esei ein Gesetz und das gelte jetzt\u201c. What? Und ein bayerischer Politiker, jetzt \u201eImpfpflicht-Rebell\u201c?, will das n\u00e4mliche Bundesgesetz, das vor knapp drei Monaten beschlossen wurde, aussetzen. What? Und ein Virologe, also ein Gesetzesexperte,\u00a0 findet das alles \u201epragmatisch\u201c. Diesen dreien ist offensichtlich gemein, dass sie Gesetze Gesetze sein lassen wollen. Motto: mir san mir!<\/p>\n<p>Umgekehrt \u201eideenreich\u201c handeln die, die Gesetze uneingeschr\u00e4nkt ernst nehmen, aber meinen, wer dem Gesetzesbefehl folge, verletze dann doch \u201eKernrechte\u201c. Keine Narretei! So konnte man in Pressemitteilungen und kann in Aufs\u00e4tzen lesen, wenn eine aktuelle Corona-Verordnung ungeimpften und nicht genesenen Wohnungseigent\u00fcmern die Teilnahme an einer Versammlung untersage, stelle dies einen \u201eunzul\u00e4ssigen Eingriff in deren Mitgliedschafts- und Teilhaberechte\u201c und damit in den \u201eKernbereich des Eigentums\u201c dar. Die Folge sei, dass sich Wohnungseigent\u00fcmer nicht versammeln d\u00fcrften, gefasste Beschl\u00fcsse nichtig seien und Versammlungen abzusagen seien. What? Da bleiben wir lieber auf dem Teppich und lesen zun\u00e4chst zu anderen \u201e<a href=\"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/2018\/01\/29\/weg-terranauten\/\">WEG-Terranauten<\/a>\u201c. Dort wurde bereits \u00fcber den Kernbereich r\u00e4soniert\u00a0 und f\u00fcr die \u201eKernbereichslehre\u201c, die gegen Beschl\u00fcsse, aber auch gegen Vereinbarungen greifen soll, gefordert, zu suchen, bei welchen Weichteilen und welchen Schalen Vereinbarungen einer Inhaltskontrolle standhalten und wo das Unantastbare, also der wahre Kern beginnen soll.<\/p>\n<p>Aber \u201eKernbereichslehre\u201c und Gesetze? Da wird man da nicht f\u00fcndig werden! Die \u201eKernbereichslehre\u201c hat keine Funktion gegen Bundes- oder Landesgesetze. Wer Bundes- oder Landesgesetze befolgt, wird selbst die Rechte der Wohnungseigent\u00fcmer und Wohnungseigent\u00fcmerinnen nicht verletzen k\u00f6nnen. So hat es jetzt erstmals auch ein Amtsgericht ausgesprochen, n\u00e4mlich das in der bayerischen Hauptstadt\u00a0 (AG M\u00fcnchen v. 6.12.2021 \u2013 1293 C 19127\/21 EVWEG). Es hei\u00dft dort unter anderem, der Umstand, dass an einer Versammlung nur geimpfte oder genesene Wohnungseigent\u00fcmer unter der zus\u00e4tzlichen Voraussetzung eines negativen Testergebnisses h\u00e4tten teilnehmen k\u00f6nnen, stelle keinen unzul\u00e4ssigen vors\u00e4tzlichen Ausschluss Ungeimpfter und\/oder Infizierter dar, sondern sei Folge der Gesetzeslage und der eigenverantwortlich getroffenen Entscheidung derjenigen Wohnungseigent\u00fcmer, die sich gegen eine Impfung entscheiden haben. Stimmt. Punkt.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich k\u00f6nnte man das Gesetz, n\u00e4mlich die Coronaverordnung, auf seine Rechtm\u00e4\u00dfigkeit pr\u00fcfen (das hat man im M\u00fcnchener Amtsgericht nicht getan). Aber wird man f\u00fcndig werden? These: never ever! Jedenfalls beim BVerfG findet man auf dessen <a href=\"https:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/DE\/Das-Gericht\/Anordnung-des-Praesidenten\/Anordnung-des-Praesidenten_node.html\">Internetseiten<\/a>, wer dort eigentlich vorstellig werden darf. Da k\u00f6nnen Wohnungseigentumsrechtler nur mit den Ohren schlackern. Beispiele? Gern: \u201eGerichtsfremden Personen ist im Wege der Einlasskontrolle beim Betreten des Bundesverfassungsgerichts der Zugang in das Gerichtsgeb\u00e4ude zu verwehren, wenn diese weder einen <strong>Impfnachweis<\/strong>, einen<strong> Genesenen-Nachweis<\/strong>, noch einen Testnachweis im Sinne des \u00a7 2 Nr. 3, Nr. 5, oder Nr. 7 der COVID-19 Schutzma\u00dfnahmenverordnung vorzeigen k\u00f6nnen. <strong>Testnachweise in Form eines Antigen-Schnelltests d\u00fcrfen maximal 24 Stunden alt, beim PCR-Test maximal 48 Stunden sein\u201c.<\/strong> Basta! Oder \u201eDer Einlass ist gerichtsfremden Personen auch zu verwehren, wenn sie erkennbare Anzeichen von Symptomen zeigen, welche einen Verdacht auf eine m\u00f6gliche Infektion begr\u00fcnden (insbesondere Atemwegsbeschwerden oder Grippesymptome, Fieber, Schnupfen, Heiserkeit und Husten).\u201c Oh Ha! Schnupfen? Heiserkeit?<\/p>\n<p>Anders stellt sich die Rechtslage allerdings dar, wenn die Wohnungseigent\u00fcmer selbst sich Regeln geben. Hier meine beispielsweise ich, es sei nicht m\u00f6glich, sich 2G (gar \u201e+\u201c oder \u201e++\u201c) selbst zu verordnen. Soweit geht das Hausrecht nicht und das erlaubt auch \u00a7 19 Abs. 1 WEG nicht. Hier werden Rechte verletzt! Anders ist es aber wohl bei 3G, wenn die Gemeinschaft der Wohnungseigent\u00fcmer den Test stellt und man sich gem\u00fctlich vor der Teilnahme in Anwesenheit der Verwaltung pr\u00fcfen kann. Wer das nicht will, bleibt halt fern und nimmt sich einen Vertreter.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Coronavirus \u201eSARS-CoV-2\u201c scheint unser Rechtsempfinden aus der Bahn zu bringen. So t\u00f6nt es beispielsweise aus Sachsen, es sei kein \u201eguter Stil des Umgangs miteinander\u201c, jetzt zu sagen, das \u201esei ein Gesetz und das gelte jetzt\u201c. What? Und ein bayerischer Politiker, jetzt \u201eImpfpflicht-Rebell\u201c?, will das n\u00e4mliche Bundesgesetz, das vor knapp drei Monaten beschlossen wurde, aussetzen. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":31,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/394"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/31"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=394"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/394\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":395,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/394\/revisions\/395"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=394"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=394"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=394"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}