{"id":56,"date":"2016-06-07T19:41:26","date_gmt":"2016-06-07T17:41:26","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/?p=56"},"modified":"2016-06-07T19:41:26","modified_gmt":"2016-06-07T17:41:26","slug":"furor-zitandi-oder-was","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/2016\/06\/07\/furor-zitandi-oder-was\/","title":{"rendered":"furor zitandi &#8211; oder was?"},"content":{"rendered":"<p>In einer Leitsatzentscheidung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom\u00a07. April 2016, VII\u00a0ZR\u00a056\/15, finden sich zur Frage, ob \u00a7 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 VOB\/B (2009) wegen Versto\u00dfes gegen \u00a7\u00a7 103, 119 InsO unwirksam ist, im Abdruck bei Rz. 19 und Rz. 21 <strong>jeweils eine<\/strong> ganze Seite Zitate. Ich selbst fand das beim ersten Lesen \u00fcbertrieben. Das sehe ich eigentlich immer noch so. Unter anderem fragt sich, wer zitiert wird und wer \u2013 trotz der F\u00fclle \u2013 nicht, wer diese Auswahl trifft und was wohl die Pr\u00fcfsteine sind? Und ist es richtig, wenn sich Richter selbst zitieren? Oder ihnen nahe stehende Autoren?<\/p>\n<p>Indes: der VII. Zivilsenats zeigt Lesefr\u00fcchte, nennt Argumente und begr\u00fcndet, wie er selbst die Sache sieht. Also: alles richtig gemacht \u2013 auch wenn man die gefundene L\u00f6sung nicht teilt (ich selbst habe da keine Meinung). Denn dieses Vorgehen ist meines Erachtens besser als die &#8222;Politik&#8220; anderer Senate. Etwa in einer j\u00fcngeren Leitsatzentscheidung des VIII. Zivilsenats\u00a0 vom\u00a027. April 2016, VIII\u00a0ZR\u00a0323\/14, findet sich Rz.\u00a016 zur Frage, wer nach einer Umwandlung eines Mietshauses <strong>Vermieter<\/strong> ist, wenn Mietsache ein Sondereigentum, aber auch das gemeinschaftliche Eigentum ist und das gemeinschaftliche Eigentum einem Sondernutzungsrecht unterliegt, genau <strong>ein<\/strong> Zitat. Und auf wen verweist der Senat? Richtig, er verweist auf sich selbst. Dabei d\u00fcrfte ihm kaum entgangen sein, dass die zitierte Entscheidung vom 28. September 2005, VIII ZR 399\/03, hoch streitig ist (ist verzichte mit Vergn\u00fcgen auf Belege \u2013 sie sind \u00fcberall leicht zu finden). Ferner d\u00fcrfte dem Senat kaum entgangen sein, dass die Entscheidung vielfach abgelehnt wird (dass die folgende Rz. 26, wo <strong>apodiktisch<\/strong> behauptet wird, der K\u00e4ufer eines Wohnungseigentumsrechts k\u00f6nne sich, soweit keine abweichenden Nutzungs- und Gebrauchsabreden getroffen sind, gegen\u00fcber den anderen Wohnungseigent\u00fcmern nicht auf fortbestehende Nutzungsbefugnisse aus dem ehemaligen Mietverh\u00e4ltnis berufen, die mit der Teilungserkl\u00e4rung und der Gemeinschaftsordnung nicht in Deckung zu bringen sind, so nicht haltbar ist, wird da fast zur Petitesse).<\/p>\n<p>Ich selbst w\u00fcnschte mir angesichts dieses Befunds, dass jeder Senat, jede Kammer und jede Abteilung stets die Kraft hat, zu sagen, warum man trotz an ihm ge\u00fcbter Kritik Recht hat. Und ich w\u00fcnsche mir, dass nicht zu vergessen, wenn ich selbst richte.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In einer Leitsatzentscheidung des VII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom\u00a07. April 2016, VII\u00a0ZR\u00a056\/15, finden sich zur Frage, ob \u00a7 8 Abs. 2 Nr. 1 Fall 2 VOB\/B (2009) wegen Versto\u00dfes gegen \u00a7\u00a7 103, 119 InsO unwirksam ist, im Abdruck bei Rz. 19 und Rz. 21 jeweils eine ganze Seite Zitate. Ich selbst fand das beim ersten [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":31,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/56"}],"collection":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/wp-json\/wp\/v2\/users\/31"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=56"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/56\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":57,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/56\/revisions\/57"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=56"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=56"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/mietrb\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=56"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}