{"id":143,"date":"2017-05-29T15:00:19","date_gmt":"2017-05-29T13:00:19","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.otto-schmidt.de\/erbschaftsteuerrecht\/?p=143"},"modified":"2017-05-29T15:00:19","modified_gmt":"2017-05-29T13:00:19","slug":"druckfrisch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/steuerrecht\/2017\/05\/29\/druckfrisch\/","title":{"rendered":"Druckfrisch &#8230;"},"content":{"rendered":"<p>&#8230; liegt der neue Kommentar zum reformierten Erbschaftsteuerrecht, herausgegeben von Dr. Christian von Oertzen (Flick Gocke Schaumburg) und Prof. Dr. Matthias Loose (BFH), auf meinem Schreibtisch, was Anlass dieses kleinen Beitrags ist.<\/p>\n<p>Neben der Kommentierung des neuen <strong>ErbStG<\/strong> sind die einschl\u00e4gigen Vorschriften des <strong>BewG<\/strong> und die <strong>Doppelbesteuerungsabkommen<\/strong> zur Erbschaftsteuer gleichfalls kommentiert. Das gef\u00e4llt, weil dadurch ein rasches Nachschlagen erm\u00f6glicht wird.<\/p>\n<p>Die einzelnen Kommentierungen folgen im <strong>Aufbau<\/strong> einem bestimmten <strong>Schema<\/strong>: Vorangestellt sind Grundaussagen der Vorschrift, daran schlie\u00dfen die jeweiligen Kommentierungen in der Reihenfolge der Gesetzesgliederung, also nach Abs\u00e4tzen etc., an. Diese Systematik in einem Werk von \u00fcber 1.500 Seiten durchzuhalten, ist eine Herausforderung, der man sich hier erfolgreich gestellt hat. Dem Systematik liebenden Leser wird dies <strong>sehr wohltuend<\/strong> auffallen.<\/p>\n<p>Hervorzuheben ist m.E. auch, dass <strong>Einzel- und Detailfragen <\/strong>in ihrer Essenz dargestellt sind. Will sagen, keine ausufernden Sachverhalts- und Rechtsprechungsschilderungen verstellen dem Leser den Blick auf das Wichtige. In der oft von Zeitdruck gepr\u00e4gten Praxis ein Vorteil. Dennoch sind die Kommentierungen, wo dies erforderlich ist, von Tiefgang und dogmatischer Herleitung gepr\u00e4gt. Nat\u00fcrlich erm\u00f6glichen die ausgew\u00e4hlten Rechtsprechungs- und Literaturnachweise ein wissenschaftliches Arbeiten.<\/p>\n<p>Zum besseren Verst\u00e4ndnis problematischer F\u00e4lle sind <strong>Beispiele<\/strong> aufgenommen worden, die eing\u00e4ngig die jeweilige Problematik verdeutlichen und L\u00f6sungen er\u00f6ffnen. Hier und da kann man in Gestaltungs- und Praxishinweise f\u00fcndig werden.<\/p>\n<p>Dem Vorwort ist zu entnehmen, dass der Schwerpunkt des Kommentars u.a. auf dem <strong>Unternehmens-Erbschaftsteuerrecht<\/strong> liegt. Dies \u00fcberrascht nicht, da sich die Reform auf die Neuregelung der Steuerbeg\u00fcnstigung von Betriebsverm\u00f6gen beschr\u00e4nkt hat und hier die gr\u00f6\u00dften Schwierigkeiten in der Praxis in Verst\u00e4ndnis und Handhabung liegen. Hierzu geh\u00f6rt auch die <strong>Darstellung internationaler Bez\u00fcge<\/strong>, wo diese Relevanz erlangen. Das ist zu begr\u00fc\u00dfen, nicht nur hinsichtlich des naheliegenden Unternehmenssteuerrechts, sondern tut auch Not im \u201eprivat\u201c-erbschaftsteuerlichen Bereich, der gleicherma\u00dfen immer h\u00e4ufiger Auslandsbezug aufweist.<\/p>\n<p>Zu erw\u00e4hnen ist noch, dass Einsatz und Gestaltung mittels <strong>Stiftungen<\/strong> als weiterer Schwerpunkt des Werks benannt ist.<\/p>\n<p><strong>Erstes Fazit:<\/strong> Die werbliche Aussage: \u201eMit besonderer Klarheit\u201c trifft es auf den Punkt \u2013 erfreulich. Das Werk kommt mit Rechtsstand 1.1.2017 zur rechten Zeit. Dass die L\u00e4ndererlasse der Finanzverwaltung, die allseits gespannt erwartet werden, hier noch nicht ber\u00fccksichtigt werden konnten, liegt auf der Hand. Hier ist sicher mit einer baldigen Aktualisierung zu rechnen. Derweil lohnt es wirklich, sich mit den Neuregelungen und dem Werk vertraut zu machen.<\/p>\n<p>Die Autoren:<\/p>\n<p>Herausgegeben von RA\/FAStR Dr. Christian von Oertzen, RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose. Bearbeitet von RA\/StB Dr. Johannes Ba\u00dfler, VorsRiFG Klaus Deimel, RA\/FAStR Prof. Dr. Manzur Esskandari, RiBFH Dr. Horst-Dieter Fumi, Dipl.-Finw. (FH)\/StAR Mathias Grootens, RA\/StB Dr. Jochen Kotzenberg, LL.M, RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose, Dipl.-Finw.\/RR Wilfried Mannek, RA\/FAStR Dr. Christian von Oertzen, RA\/FAErbR\/StB Dr. Manfred Reich, RAin\/StBin Dr. Tanja Schienke-Ohletz, RA\/FAStR\/StB\/Dipl.-Finw. Nico Schley, RA\/StB\/Dipl.-Finw. Dr. J\u00f6rg Stalleiken, RA\/StB Dr. Thomas Stein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&#8230; liegt der neue Kommentar zum reformierten Erbschaftsteuerrecht, herausgegeben von Dr. Christian von Oertzen (Flick Gocke Schaumburg) und Prof. Dr. Matthias Loose (BFH), auf meinem Schreibtisch, was Anlass dieses kleinen Beitrags ist. Neben der Kommentierung des neuen ErbStG sind die einschl\u00e4gigen Vorschriften des BewG und die Doppelbesteuerungsabkommen zur Erbschaftsteuer gleichfalls kommentiert. 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