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Mrz 12

China: Erster landesweiter Rechtsrahmen für die Wirtschaftsmediation

  • 12. März 2026
  • Ausgabe 2/2026

Am 31. Dezember 2025 hat der Staatsrat der Volksrepublik China die neuen Bestimmungen zur Wirtschaftsmediation („Bestimmungen“) veröffentlicht, die am 1. Mai 2026 in Kraft treten. Dabei handelt es sich um den ersten landesweiten Rechtsrahmen, der sich ausschließlich mit der Wirtschaftsmediation befasst. Für Unternehmen und Institutionen – einschließlich ausländisch investierter bzw. ausländischer Unternehmen und Institutionen (gemeinsam „Unternehmen“) – bietet die Mediation neben Schieds- und Gerichtsverfahren eine zusätzliche Möglichkeit der Streitbeilegung.

In einem Artikel für den kanzleieigenen Newsletter Insights analysiere die Partner der Nürnberger Wirtschaftskanzlei Rödl Sebastian Wiendieck und Ralph Koppitz die neu erlassenen Bestimmungen zur Wirtschaftsmediation in China. Diese schaffen den ersten einheitlichen nationalen Rechtsrahmen des Landes für die Wirtschaftsmediation unter der Aufsicht des Justizministeriums als Regulierungsbehörde. In dem Beitrag wird zudem erläutert, wie die Bestimmungen die Rechtssicherheit, die institutionelle Glaubwürdigkeit und die Verfahrensgarantien verbessert werden. Die Mediation kann sich nach Ansicht der Autoren zu einer verlässlichen Option der Streitbeilegung für in oder mit China tätige Unternehmen und Institutionen entwickeln.

Bis zum Inkrafttreten der Bestimmungen gab es keine landesweit einheitlichen Regelungen zur Mediation, sondern lediglich lokale Regelungen in Pilotgebieten oder brancheninterne Regeln. Die neuen Bestimmungen erkennen die Mediation als Mechanismus zur Beilegung von Rechtsstreitigkeiten an und regeln gemeinnützige Wirtschaftsmediationsinstitutionen als juristische Personen, die einer Zulassung, Aufsicht und Rechenschaftspflicht unterliegen.

Bemerkenswert an den Bestimmungen ist die Einbeziehung der Justizbehörden als Aufsichtsbehörde. Als Pilotprojekt schrieb Shanghai Anfang 2025 Geschichte, indem es mit dem Shanghai Eastern International Commercial Mediation Center (SICMC) die erste Mediationsinstitution des Landes unter der Aufsicht des Justizministeriums gründete. Im September 2025 gründeten die Deutsche Handelskammer in China und das SICMC ein weiteres Pilotprojekt: das „Sino-German International Mediation Center” als virtuelle Plattform innerhalb des SICMC.

Die Bestimmungen decken ein breites Spektrum wirtschaftlicher Bereiche ab, in denen bei Streitfällen eine Mediation infrage kommen kann. Dazu zählen beispielsweise Streitigkeiten in den Bereichen Handel, Investitionen, Finanzen, Transport (einschließlich Logistik), Immobilien, Bauwesen und Infrastruktur sowie geistiges Eigentum (einschließlich technologiebezogener Transaktionen). Der Anwendungsbereich entspricht somit weitgehend den typischen Geschäftsaktivitäten von Unternehmen. Vorteile: Unternehmen können künftig Klauseln zur Wirtschaftsmediation in ihre Verträge aufnehmen, da sie sich darauf verlassen können, dass diese rechtlich abgesichert und durchsetzbar sind.

Die Bestimmungen erlauben es Organisationen für Wirtschaftsmediation ausdrücklich, ausländische Mediatoren, die über berufliches Ansehen und Glaubwürdigkeit verfügen, für die Teilnahme an Mediationsverfahren zu engagieren. Damit nähert sich der Rahmen für Mediationen den von internationalen Institutionen verwendeten Modellen an. SICMC hat am 18. Januar 2026 die erste Gruppe an Mediatoren benannt: darunter sind auch die beiden Autoren Sebastian Wiendieck und Ralph Koppitz von RÖDL China.

Quelle: roedl.com v. 20.1.2026

Foto: shutterstock.com / Tom Korcak

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Redaktion ZKM

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