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Mrz 12

Regierung will keine Pflicht zur Schlichtung bei Reisen

  • 12. März 2026
  • Ausgabe 2/2026

Die Bundesregierung will Reiseveranstalter und -vermittler nicht zur Teilnahme an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren verpflichten. Sie setzt weiter auf Freiwilligkeit und verweist auf branchenspezifische Besonderheiten. Hohe Einigungsquoten bei der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr sieht die Regierung positiv, plant aber keine gesetzlichen Vorgaben.

Hintergrund: Für Fluggesellschaften gilt seit 2013 das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr. Darauf bezieht sich die Bundesregierung ausdrücklich, wenn sie die stark gestiegenen Schlichtungszahlen seit 2013 nennt. Für die übrige Reisewirtschaft – also Reiseveranstalter, Reisevermittler und Anbieter von Reiseeinzelleistungen – setzt die Bundesregierung hingegen auf freiwillige Beteiligung. Die Bundesregierung hält an ihrer Linie fest, die außergerichtliche Streitbeilegung im Tourismus nicht gesetzlich auszuweiten. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen (BT-Drucksache 21/3984 v. 4.2.2026) betont sie zwar die Vorteile von Schlichtungsverfahren, leitet daraus jedoch keinen gesetzlichen Handlungsauftrag ab (BT-Drucksache 21/4247 vom 19.02.2026)

Außergerichtliche Einigungen seien für Verbraucher in der Regel kostenfrei und für Unternehmen schneller sowie weniger belastend als Gerichtsverfahren. Grundsätzlich sei es wünschenswert, wenn sich mehr Reiseunternehmen freiwillig beteiligten, heißt es weiter. Bei allen Überlegungen müssten auch branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden. Ziel sei ein angemessener Ausgleich zwischen Verbraucherschutz und Interessen der Reisebranche, ohne zusätzliche Bürokratie zu schaffen.

Stefan Schmidt, tourismuspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, wirft der Regierung vor, das Potenzial außergerichtlicher Streitbeilegung ungenutzt zu lassen. „Verbraucherschutz hat in dieser Koalition leider keinerlei Priorität“, erklärte er. Die Bundesregierung verstecke sich hinter Kosten- und Komplexitätsargumenten. Angesichts der hohen Einigungsquote sei es unverständlich, dass die Teilnahme nicht stärker gefördert werde. Ohne politischen Willen bleibe auch der digitale Vorab-Check für Fluggastrechte ein Einzelfall.

Quelle: reisevor9.de v. 25.2.2026

Foto: shutterstock.com / hydebrink

 

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Redaktion ZKM

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