Die Schlichtung als außergerichtliche Streitbeilegung ist unbürokratisch und kostenlos. Allerdings ist sie unter Verbraucherinnen und Verbrauchern noch viel zu unbekannt und es nehmen zu wenige Unternehmen teil. Es braucht Maßnahmen, um Schlichtung bekannter zu machen. Und weitere Unternehmen, zum Beispiel im Bereich Online-Handel, sollten zur Teilnahme an Schlichtungsverfahren verpflichtet werden, fordert Meret Sophie Noll, Expertin für Schlichtung beim Verbraucherzentrale Bundesverband.
Zwischen Januar und Oktober 2025 wurden in den Verbraucherzentralen bundesweit über 35.000 Beschwerden zu Problemen mit der Gewährleistung oder dem Widerruf erfasst. Das zeigt, dass Verbraucher immer wieder Schwierigkeiten haben, ihre Rechte durchzusetzen – insbesondere bei Alltagsverträgen.
Immer wieder scheitern Schlichtungsverfahren daran, dass sich Unternehmen nicht beteiligen. Gesetzlich verpflichtend ist die Schlichtung bisher lediglich in den Bereichen Energie, Flugverkehr und Post; zusätzlich verpflichten sich Unternehmen etwa über Verbandsmitgliedschaften, zum Beispiel in der Versicherungsbranche. Laut einer aktuellen Befragung sprechen sich fast drei Viertel der Befragten (73 Prozent) dafür aus, dass eine Teilnahme an Schlichtungsverfahren für alle Unternehmen verpflichtend sein sollte – wissend, dass das Ergebnis nicht zu ihren Gunsten ausfallen muss.
Quelle: vzbv.de v. 19.1.2026
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