{"id":1038,"date":"2023-11-14T17:28:41","date_gmt":"2023-11-14T16:28:41","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=1038"},"modified":"2023-11-14T17:28:41","modified_gmt":"2023-11-14T16:28:41","slug":"umfrage-zum-fremdbesitzverbot-das-bmj-bittet-die-anwaelte-um-ihre-meinung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2023\/11\/14\/umfrage-zum-fremdbesitzverbot-das-bmj-bittet-die-anwaelte-um-ihre-meinung\/","title":{"rendered":"Umfrage zum Fremdbesitzverbot: Das BMJ bittet die Anw\u00e4lte um ihre Meinung"},"content":{"rendered":"<p>Mit einem Sondernewsletter hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) im Oktober auf eine Umfrage innerhalb der Anwaltschaft aufmerksam gemacht. Mit Hilfe der Dachorganisation der Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte will das Bundesjustizministerium (BMJ) demnach wissen, was die Anwaltschaft von \u00dcberlegungen h\u00e4lt, das Fremdbesitzverbot zu lockern.<\/p>\n<p>Mit dem etwas framenden Begriff des &#8222;Fremdbesitzverbots&#8220; ist gemeint, dass Anwalts- und Patentanwaltskanzleien derzeit kein Kapital von branchenfremden Gesellschaftern beschaffen k\u00f6nnen. Davon betroffen sind auch Mediatorinnen und Mediatoren, die in einer Anwaltssoziet\u00e4t t\u00e4tig sind. Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) gestattet nur eine gemeinsame Berufsaus\u00fcbung mit bestimmten, abschlie\u00dfend festgelegten Berufsgruppen und wer in einer Berufsaus\u00fcbungsgemeinschaft t\u00e4tig sein will, muss dort auch aktiv mitarbeiten. Eine blo\u00dfe Kapitalbeteiligung ohne Berufsaus\u00fcbung gibt es nach geltendem Recht bei reinen Anwaltskanzleien also nicht.<\/p>\n<p>Der Anwaltsgerichtshof in M\u00fcnchen bezweifelt, ob das Verbot europarechtskonform ist und hat es mit Blick auf die Dienstleistungsfreiheit, die Freiheit des Warenverkehrs und die Niederlassungsfreiheit dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof vorgelegt (AGH Bayern,\u00a0Vorlagebeschluss\u00a0vom\u00a020.04.2023\u00a0\u2013 III-4-20\/21). Und auch auf der Ebene des Gesetzgebers scheint sich etwas zu bewegen. Nach Ank\u00fcndigungen, Lockerungen des Verbots zu \u00fcberdenken, steigt das Bundesjustizministerium von Marco Buschmann (FDP) offenbar jetzt mit Hilfe der BRAK in die Vorpr\u00fcfungen ein. Branchenexperten bef\u00fcrchten, dass Anwaltskanzleien beim Digitalisierungsprozess gegen\u00fcber Legal Tech Unternehmen ins Hintertreffen geraten und so Marktanteile verlieren k\u00f6nnten.<\/p>\n<p><em>Quelle: www.rsw.beck.de v. 19.10.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit einem Sondernewsletter hat die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) im Oktober auf eine Umfrage innerhalb der Anwaltschaft aufmerksam gemacht. Mit Hilfe der Dachorganisation der Rechtsanw\u00e4ltinnen und Rechtsanw\u00e4lte will das Bundesjustizministerium (BMJ) demnach wissen, was die Anwaltschaft von \u00dcberlegungen h\u00e4lt, das Fremdbesitzverbot zu lockern. Mit dem etwas framenden Begriff des &#8222;Fremdbesitzverbots&#8220; ist gemeint, dass Anwalts- und Patentanwaltskanzleien derzeit kein Kapital von branchenfremden Gesellschaftern beschaffen k\u00f6nnen. Davon betroffen sind auch Mediatorinnen und Mediatoren, die in einer Anwaltssoziet\u00e4t t\u00e4tig sind. Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) gestattet nur eine gemeinsame Berufsaus\u00fcbung mit bestimmten, abschlie\u00dfend festgelegten Berufsgruppen und wer in einer Berufsaus\u00fcbungsgemeinschaft t\u00e4tig sein will, muss dort auch aktiv mitarbeiten. Eine blo\u00dfe Kapitalbeteiligung ohne Berufsaus\u00fcbung gibt es nach geltendem Recht bei reinen Anwaltskanzleien also nicht. Der Anwaltsgerichtshof in M\u00fcnchen bezweifelt, ob das Verbot europarechtskonform ist und hat es mit Blick auf die Dienstleistungsfreiheit, die Freiheit des Warenverkehrs und die Niederlassungsfreiheit dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof vorgelegt (AGH Bayern,\u00a0Vorlagebeschluss\u00a0vom\u00a020.04.2023\u00a0\u2013 III-4-20\/21). Und auch auf der Ebene des Gesetzgebers scheint sich etwas zu bewegen. Nach Ank\u00fcndigungen, Lockerungen des Verbots zu \u00fcberdenken, steigt das Bundesjustizministerium von Marco Buschmann (FDP) offenbar jetzt mit Hilfe der BRAK in die Vorpr\u00fcfungen ein. 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