{"id":1041,"date":"2023-11-14T17:29:19","date_gmt":"2023-11-14T16:29:19","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=1041"},"modified":"2023-11-14T17:29:19","modified_gmt":"2023-11-14T16:29:19","slug":"bundesregierung-legt-gesetzesentwurf-zu-commercial-courts-vor","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2023\/11\/14\/bundesregierung-legt-gesetzesentwurf-zu-commercial-courts-vor\/","title":{"rendered":"Bundesregierung legt Gesetzesentwurf zu Commercial Courts vor"},"content":{"rendered":"<p>Mit der Einf\u00fchrung sogenannter \u201eCommercial Courts\u201c will die Bundesregierung den Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland st\u00e4rken. An den von den L\u00e4ndern einzurichtenden Spruchkammern sollen bedeutende zivilrechtliche Wirtschaftsstreitigkeiten verhandelt werden k\u00f6nnen und das auch in englischer Sprache. Dazu hat die Bundesregierung den \u201eEntwurf eines Gesetzes zur St\u00e4rkung des Justizstandortes Deutschland durch Einf\u00fchrung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (Justizstandort-St\u00e4rkungsgesetz)\u201c (20\/8649) vorgelegt, die gerade in erster Lesung im Bundestag beraten wurde.<\/p>\n<p>Nach Auffassung der Bundesregierung bietet die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland insgesamt \u201enur eingeschr\u00e4nkt zeitgem\u00e4\u00dfe Verfahrensm\u00f6glichkeiten\u201c f\u00fcr solche Streitigkeiten an. \u201eIn der Folge werden solche Streitigkeiten vermehrt in anderen Rechtsordnungen oder innerhalb der privaten Schiedsgerichtsbarkeit gef\u00fchrt\u201c, hei\u00dft es in der Begr\u00fcndung. Um dies zu \u00e4ndern, soll es den L\u00e4ndern durch \u00c4nderungen unter anderem im Gerichtsverfassungsgesetz sowie in der Zivilprozessordnung erm\u00f6glicht werden, die Zivilverfahren im Bereich der Wirtschaftszivilsachen f\u00fcr die Gerichtssprache Englisch zu \u00f6ffnen. Au\u00dferdem sollen die L\u00e4nder die Befugnis erhalten, an einem Oberlandesgericht beziehungsweise an einem Obersten Landesgericht sogenannte Commercial Courts zu etablieren. \u201eDabei handelt es sich um einen oder mehrere Zivilsenate, vor dem bzw. denen Wirtschaftszivilsachen ab einem Streitwert von einer Million Euro erstinstanzlich gef\u00fchrt werden k\u00f6nnen, sofern sich die Parteien auf die erstinstanzliche Anrufung des Commercial Courts verst\u00e4ndigt haben\u201c, hei\u00dft es in den Entwurf. Als Verfahrenssprache sollen die Parteien zwischen Deutsch und Englisch w\u00e4hlen k\u00f6nnen. Vorgesehen ist, dass gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen der Commercial Courts eine Revision beim Bundesgerichtshof m\u00f6glich sein soll. Auch dort soll \u2013 im Einvernehmen mit dem zust\u00e4ndigen Senat \u2013 eine \u201eumfassende Verfahrensf\u00fchrung in der englischen Sprache\u201c m\u00f6glich sein. Weitere vorgeschlagene Regelungen betreffen den Ausschluss der \u00d6ffentlichkeit zum Schutz von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen. Der Bundesrat mahnt in seiner Stellungnahme an, diverse Einschr\u00e4nkungen in den Zust\u00e4ndigkeiten der Commercial Courts zu streichen.<\/p>\n<p><em>Quelle: www.bundestag.de v. 11.10.2023<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit der Einf\u00fchrung sogenannter \u201eCommercial Courts\u201c will die Bundesregierung den Justiz- und Wirtschaftsstandort Deutschland st\u00e4rken. 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