{"id":1114,"date":"2024-01-14T10:46:27","date_gmt":"2024-01-14T09:46:27","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=1114"},"modified":"2024-01-21T12:32:23","modified_gmt":"2024-01-21T11:32:23","slug":"gleichbehandlungsgesetz-statt-klagewelle-hofft-baden-wuerttemberg-auf-mediation","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2024\/01\/14\/gleichbehandlungsgesetz-statt-klagewelle-hofft-baden-wuerttemberg-auf-mediation\/","title":{"rendered":"Gleichbehandlungsgesetz: Statt Klagewelle hofft Baden-W\u00fcrttemberg auf Mediation"},"content":{"rendered":"<p>Nach jahrelangen Debatten um ein von den Gr\u00fcnen gewolltes und im Koalitionsvertrag von 2021 verankertes Antidiskriminierungsgesetz hat nun das zust\u00e4ndige Innenministerium nach Medieninformationen einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Er soll demn\u00e4chst vom Kabinett verabschiedet werden und voraussichtlich im ersten Quartal 2024 noch in den Landtag kommen.<\/p>\n<p>Das \u201eAllgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)\u201c des Bundes hat Privatrechtsverh\u00e4ltnisse im Blick, etwa beispielsweise bei Konflikten von Wohnungssuchenden mit Vermietern oder Arbeitnehmern mit Arbeitgebern. Das geplante \u201eGleichbehandlungsgesetz\u201c des Landes, so der aktuell favorisierte Name, gilt nur im Umgang des B\u00fcrgers mit der Landesverwaltung, Kreisen und Kommunen. Es soll der \u201eBenachteiligung bei \u00f6ffentlich-rechtlichen Verwaltungst\u00e4tigkeiten\u201c entgegenwirken.<\/p>\n<p>Im Prinzip m\u00fcssen die B\u00fcrger erst einmal den Rechtsweg beschreiten, um eine Diskriminierung feststellen zu lassen und einen Entsch\u00e4digungsanspruch geltend zu machen. Also bei einem Konflikt mit einer Verwaltungsbeh\u00f6rde Widerspruch einlegen und im Ablehnungsfalle vors Verwaltungsgericht ziehen. Aber: Die Initiatoren des Gesetzes sehen das Gesetz eigentlich so angelegt, dass die B\u00fcrger im Falle eines Falles bei einer noch einzurichtenden Ombudsstelle, vermutlich im Sozialministerium, Rat einholen k\u00f6nnen. Diese soll den Fall zun\u00e4chst in einer Art Mediation mit der betroffenen Verwaltungsebene kl\u00e4ren. Beispielsweise k\u00f6nnte es damit ohne Gerichtsverfahren zu einer Entschuldigung oder auch zu einer Entsch\u00e4digung kommen. Schadenersatzpflichtig ist die betroffene Verwaltungsebene, irgendwelche Summen sind im Gesetzesentwurf nicht genannt. Sollte diese Mediation nicht funktionieren, dann m\u00fcsste der Betroffene den Klageweg beschreiten.<\/p>\n<p><em>Quelle: www.bnn.de v. 28.11.2023<\/em><\/p>\n<p>Foto: Landtag Baden-W\u00fcrttemberg, ARK NEYMAN\/shutterstock.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Nach jahrelangen Debatten um ein von den Gr\u00fcnen gewolltes und im Koalitionsvertrag von 2021 verankertes Antidiskriminierungsgesetz hat nun das zust\u00e4ndige Innenministerium nach Medieninformationen einen Gesetzesentwurf vorgelegt. Er soll demn\u00e4chst vom Kabinett verabschiedet werden und voraussichtlich im ersten Quartal 2024 noch in den Landtag kommen. Das \u201eAllgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)\u201c des Bundes hat Privatrechtsverh\u00e4ltnisse im Blick, etwa beispielsweise bei Konflikten von Wohnungssuchenden mit Vermietern oder Arbeitnehmern mit Arbeitgebern. Das geplante \u201eGleichbehandlungsgesetz\u201c des Landes, so der aktuell favorisierte Name, gilt nur im Umgang des B\u00fcrgers mit der Landesverwaltung, Kreisen und Kommunen. Es soll der \u201eBenachteiligung bei \u00f6ffentlich-rechtlichen Verwaltungst\u00e4tigkeiten\u201c entgegenwirken. Im Prinzip m\u00fcssen die B\u00fcrger erst einmal den Rechtsweg beschreiten, um eine Diskriminierung feststellen zu lassen und einen Entsch\u00e4digungsanspruch geltend zu machen. Also bei einem Konflikt mit einer Verwaltungsbeh\u00f6rde Widerspruch einlegen und im Ablehnungsfalle vors Verwaltungsgericht ziehen. Aber: Die Initiatoren des Gesetzes sehen das Gesetz eigentlich so angelegt, dass die B\u00fcrger im Falle eines Falles bei einer noch einzurichtenden Ombudsstelle, vermutlich im Sozialministerium, Rat einholen k\u00f6nnen. Diese soll den Fall zun\u00e4chst in einer Art Mediation mit der betroffenen Verwaltungsebene kl\u00e4ren. 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