{"id":1179,"date":"2024-03-14T16:03:58","date_gmt":"2024-03-14T15:03:58","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=1179"},"modified":"2024-03-14T16:03:58","modified_gmt":"2024-03-14T15:03:58","slug":"rettungsanker-schiedsverfahren-bei-massnahmen-durch-die-russische-foederation","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2024\/03\/14\/rettungsanker-schiedsverfahren-bei-massnahmen-durch-die-russische-foederation\/","title":{"rendered":"Rettungsanker Schiedsverfahren bei Ma\u00dfnahmen durch die Russische F\u00f6deration"},"content":{"rendered":"<p>In den vergangenen Monaten h\u00e4uften sich die F\u00e4lle, in denen die Russische F\u00f6deration Ma\u00dfnahmen gegen westliche Unternehmen ergreift. Dazu geh\u00f6ren Beschlagnahme, Beschr\u00e4nkungen beim Transfer von Gesellschaftsanteilen oder Geldern, Zwangsverwaltung, Begleitung oder Austausch des Managements, Verkauf von Gesch\u00e4ftsanteilen unter Wert u.a. Russland hat \u2013 oft als Rechtsnachfolger der Sowjetunion \u2013 mehr als 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen (BITs) abgeschlossen, darunter auch eines mit der Bundesrepublik Deutschland. Die BITs bieten betroffenen Unternehmen Rechtsschutz. In der Regel sch\u00fctzen BITs Investitionen aller Art und f\u00fcr alle Sektoren, so auch der Deutsch-Sowjetische Investitionsschutzvertrag. F\u00fcr energiebezogene Investitionen, die vor dem 19. Oktober 2009 get\u00e4tigt wurden, besteht au\u00dferdem die M\u00f6glichkeit eines internationalen Schiedsverfahrens nach dem Vertrag \u00fcber die Energiecharta (ECT).<\/p>\n<p>Viele russische Ma\u00dfnahmen d\u00fcrften Verst\u00f6\u00dfe gegen den Schutz aus den BITs oder dem ECT darstellen, wie z. B. des Grundsatzes des freien Transfers von Investitionen und Investitionsertr\u00e4gen oder des Grundsatzes einer fairen und gerechten Behandlung durch den Staat. Unter letzteres d\u00fcrfte auch eine ungerechtfertigte Bereicherung fallen. In der Praxis spielt auch die in jedem BIT und dem ECT enthaltene Regelung zu Enteignungen eine gro\u00dfe Rolle. Auch nur vor\u00fcbergehende Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen dabei als Enteignung zu qualifizieren sein. Nach Art. 4 des Deutsch-Sowjetischen Investitionsschutzvertrages d\u00fcrfen Verm\u00f6genswerte von Investoren einer Enteignung oder vergleichbaren Ma\u00dfnahmen nur gegen Entsch\u00e4digung unterworfen werden. Die Entsch\u00e4digung muss dabei dem tats\u00e4chlichen Wert des Verm\u00f6genswertes zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens der tats\u00e4chlichen oder drohenden Enteignung entsprechen. Dies ist in der aktuellen Praxis der Russischen F\u00f6deration oft nicht der Fall.<\/p>\n<p>Anspr\u00fcche auf Schadenersatz wegen Versto\u00dfes gegen Investitionsschutzrecht k\u00f6nnen in der Regel im Wege eines Schiedsverfahrens durchgesetzt werden. Wird gegen die Russische F\u00f6deration ein Schiedsspruch erlassen, ist dieser nach dem auch f\u00fcr die Russische F\u00f6deration geltenden New Yorker \u00dcbereinkommen \u00fcber die Anerkennung und Vollstreckung ausl\u00e4ndischer Schiedsspr\u00fcche grunds\u00e4tzlich verbindlich und vollstreckbar. Durch die gro\u00dfe Akzeptanz dieses \u00dcbereinkommens kann ein Schiedsspruch praktisch \u00fcberall auf der Welt und damit auch au\u00dferhalb Russlands vollstreckt werden. Eine Vollstreckung ist dabei je nach anwendbarem nationalen Verj\u00e4hrungsrecht auch noch viele Jahre nach Erlass des Schiedsspruchs m\u00f6glich. Wie lange der Gl\u00e4ubiger eines Schiedsspruchs im Einzelfall die Vollstreckung aufschieben kann, bevor Verj\u00e4hrung eintritt, ist in den einzelnen Vollstreckungsjurisdiktionen h\u00f6chst unterschiedlich geregelt. Das deutsche Recht l\u00e4sst Verj\u00e4hrung nach 30 Jahren eintreten.<\/p>\n<p><em>Quelle: www.noerr.com v. 6.2.2024<\/em><\/p>\n<p>Foto: Sergii Gnatiuk\/shutterstock.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In den vergangenen Monaten h\u00e4uften sich die F\u00e4lle, in denen die Russische F\u00f6deration Ma\u00dfnahmen gegen westliche Unternehmen ergreift. Dazu geh\u00f6ren Beschlagnahme, Beschr\u00e4nkungen beim Transfer von Gesellschaftsanteilen oder Geldern, Zwangsverwaltung, Begleitung oder Austausch des Managements, Verkauf von Gesch\u00e4ftsanteilen unter Wert u.a. Russland hat \u2013 oft als Rechtsnachfolger der Sowjetunion \u2013 mehr als 60 bilaterale Investitionsschutzabkommen (BITs) abgeschlossen, darunter auch eines mit der Bundesrepublik Deutschland. Die BITs bieten betroffenen Unternehmen Rechtsschutz. In der Regel sch\u00fctzen BITs Investitionen aller Art und f\u00fcr alle Sektoren, so auch der Deutsch-Sowjetische Investitionsschutzvertrag. F\u00fcr energiebezogene Investitionen, die vor dem 19. Oktober 2009 get\u00e4tigt wurden, besteht au\u00dferdem die M\u00f6glichkeit eines internationalen Schiedsverfahrens nach dem Vertrag \u00fcber die Energiecharta (ECT). Viele russische Ma\u00dfnahmen d\u00fcrften Verst\u00f6\u00dfe gegen den Schutz aus den BITs oder dem ECT darstellen, wie z. B. des Grundsatzes des freien Transfers von Investitionen und Investitionsertr\u00e4gen oder des Grundsatzes einer fairen und gerechten Behandlung durch den Staat. Unter letzteres d\u00fcrfte auch eine ungerechtfertigte Bereicherung fallen. In der Praxis spielt auch die in jedem BIT und dem ECT enthaltene Regelung zu Enteignungen eine gro\u00dfe Rolle. Auch nur vor\u00fcbergehende Ma\u00dfnahmen k\u00f6nnen dabei als Enteignung zu qualifizieren sein. 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