{"id":1217,"date":"2024-03-14T15:59:16","date_gmt":"2024-03-14T14:59:16","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=1217"},"modified":"2024-03-14T15:59:16","modified_gmt":"2024-03-14T14:59:16","slug":"licht-und-schatten-bei-der-schlichtung-im-luftverkehr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2024\/03\/14\/licht-und-schatten-bei-der-schlichtung-im-luftverkehr\/","title":{"rendered":"Licht und Schatten bei der Schlichtung im Luftverkehr"},"content":{"rendered":"<p>Schlichtungsantr\u00e4ge von Flugg\u00e4sten haben sich im vergangenen Jahr geradezu boomartig vermehrt. Dies gilt sowohl f\u00fcr die privatrechtlich organisierte Schlichtungsstelle f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Personenverkehr (<em>s\u00f6p<\/em>), der sich rund 40 Luftfahrtunternehmen freiwillig angeschlossen haben, als auch f\u00fcr das obligatorische Verfahren bei der beh\u00f6rdlichen Schlichtungsstelle des Bundesamts f\u00fcr Justiz (BfJ).<\/p>\n<p>Von den rund 40.000 Schlichtungsantr\u00e4gen, die 2023 bei der <em>s\u00f6p<\/em> eingegangen sind, entfielen 84\u00a0Prozent auf den Flugverkehr. Gegen\u00fcber dem Vorjahr ist die Zahl der Neuantr\u00e4ge um rund 31\u00a0Prozent gestiegen. Mit dem erh\u00f6hten Gesch\u00e4ftsanfall ist die <em>s\u00f6p<\/em> ihrem T\u00e4tigkeitsbericht zufolge aber gut fertig geworden. Insbesondere sei dies auf die neue, verst\u00e4rkt auf fr\u00fchzeitige Einigungen ausgerichtete Verfahrensordnung zur\u00fcckzuf\u00fchren. Die dort gebotenen M\u00f6glichkeiten w\u00fcrden von vielen Unternehmen pragmatisch und kulant genutzt, sodass in 54 Prozent aller F\u00e4lle fr\u00fchzeitige Einigungen erreicht werden konnten. Insgesamt bel\u00e4uft sich der Anteil der Verfahren, bei denen die Beteiligten einer Konfliktl\u00f6sung zustimmen, auf 89 Prozent. Der Zeitraum zwischen Antragseingang und endg\u00fcltigem Abschluss des Verfahrens betrug 2023 durchschnittlich 129 Tage.<\/p>\n<p>Bei der beh\u00f6rdlichen Schlichtungsstelle des BfJ sind 5.024 Antr\u00e4ge eingegangen, was einem Plus von 32\u00a0Prozent gegen\u00fcber dem Vorjahr und 92\u00a0Prozent gegen\u00fcber dem \u201eVor-Corona-Jahr\u201c 2019 entspricht. Die Schlichtungsstelle f\u00fchrt dies auf die vermehrte Reiset\u00e4tigkeit, aber auch auf die zunehmende Bekanntheit der Luftverkehrsschlichtung zur\u00fcck.<\/p>\n<p>Im Jahr 2023 unterbreitete die beh\u00f6rdliche Schlichtungsstelle insgesamt in 2.118 Verfahren Schlichtungsvorschl\u00e4ge, wobei diese in 1.429 F\u00e4llen nur auf Grundlage des Fluggastvortrags ergingen, weil seitens des Luftfahrtunternehmens keine Stellungnahme erfolgt ist. 153 Schlichtungsvorschl\u00e4ge wurden sowohl von den Luftfahrtunternehmen als auch von den Flugg\u00e4sten angenommen, 1.119 ausschlie\u00dflich durch die Flugg\u00e4ste und 30 ausschlie\u00dflich durch das Luftfahrtunternehmen. Da zahlreiche Einigungen dadurch zustande kamen, dass das Luftfahrtunternehmen die Forderung des Passagiers nach Zuleitung der Beschwerde sogleich anerkannt oder der Fluggast einen von der Airline unterbreiteten L\u00f6sungsvorschlag angenommen hat, k\u00f6nnen insgesamt 32 Prozent der abgeschlossenen Verfahren als mit Einigung beendet verbucht werden.<\/p>\n<p>Da die beh\u00f6rdliche Schlichtungsstelle des BfJ nur f\u00fcr solche Airlines zust\u00e4ndig ist, die sich nicht der freiwilligen Schlichtung bei der <em>s\u00f6p<\/em> angeschlossen haben, gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Unternehmen deutlich schwieriger. Viele Unternehmen reagieren dem Bericht zufolge auf die Antr\u00e4ge nicht, sodass ein Schlichtungsvorschlag nach Lage der Akten ergeht \u2013 mit geringer Aussicht auf Akzeptanz. Die Korrespondenz mit den Airlines gestalte sich mitunter schwierig. Von den 130 betroffenen Unternehmen hatten bis auf drei ihren Sitz im \u2013 gr\u00f6\u00dftenteils au\u00dfereurop\u00e4ischen \u2013 Ausland. Weitere Erschwernisse folgten aus der schlechten Wirtschaftslage vieler Unternehmen bis hin zur Insolvenz. Die Verfahren dauern \u2013 vom Eingang des Antrags bis zum Schlichtungsvorschlag \u2013 im Durchschnitt 219 Tage.<\/p>\n<p>Ausf\u00fchrlich geht der T\u00e4tigkeitsbericht des Bundesamts auf die Kostensituation ein. Die Verfahrensgeb\u00fchr von 330 Euro ist, unabh\u00e4ngig vom Streitwert und von der rechtlichen Beurteilung, stets vom Unternehmen zu tragen. Wenn das Unternehmen die Forderung des Reisenden sogleich anerkennt, erm\u00e4\u00dfigt sie sich auf 75 Euro. Insbesondere anwaltlich vertretene Unternehmen richteten ihr Verhalten danach aus.<\/p>\n<p>Bei der <em>s\u00f6p<\/em> wird die Schlichtungsarbeit durch den Tr\u00e4gerverein sowie durch monatlich den Mitgliedern in Rechnung gestellte Fallpauschalen f\u00fcr die abgeschlossenen F\u00e4lle finanziert.<\/p>\n<p>T\u00e4tigkeitsbericht 2023 der s\u00f6p: https:\/\/ottosc.hm\/hSWLK<br \/>\nJahresbericht 2023 des BfJ: https:\/\/ottosc.hm\/GYwXY<\/p>\n<p>Foto: Roman Korotkov\/shutterstock.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Schlichtungsantr\u00e4ge von Flugg\u00e4sten haben sich im vergangenen Jahr geradezu boomartig vermehrt. Dies gilt sowohl f\u00fcr die privatrechtlich organisierte Schlichtungsstelle f\u00fcr den \u00f6ffentlichen Personenverkehr (s\u00f6p), der sich rund 40 Luftfahrtunternehmen freiwillig angeschlossen haben, als auch f\u00fcr das obligatorische Verfahren bei der beh\u00f6rdlichen Schlichtungsstelle des Bundesamts f\u00fcr Justiz (BfJ). Von den rund 40.000 Schlichtungsantr\u00e4gen, die 2023 bei der s\u00f6p eingegangen sind, entfielen 84\u00a0Prozent auf den Flugverkehr. Gegen\u00fcber dem Vorjahr ist die Zahl der Neuantr\u00e4ge um rund 31\u00a0Prozent gestiegen. Mit dem erh\u00f6hten Gesch\u00e4ftsanfall ist die s\u00f6p ihrem T\u00e4tigkeitsbericht zufolge aber gut fertig geworden. Insbesondere sei dies auf die neue, verst\u00e4rkt auf fr\u00fchzeitige Einigungen ausgerichtete Verfahrensordnung zur\u00fcckzuf\u00fchren. Die dort gebotenen M\u00f6glichkeiten w\u00fcrden von vielen Unternehmen pragmatisch und kulant genutzt, sodass in 54 Prozent aller F\u00e4lle fr\u00fchzeitige Einigungen erreicht werden konnten. Insgesamt bel\u00e4uft sich der Anteil der Verfahren, bei denen die Beteiligten einer Konfliktl\u00f6sung zustimmen, auf 89 Prozent. Der Zeitraum zwischen Antragseingang und endg\u00fcltigem Abschluss des Verfahrens betrug 2023 durchschnittlich 129 Tage. 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