{"id":1504,"date":"2025-01-14T14:25:36","date_gmt":"2025-01-14T13:25:36","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=1504"},"modified":"2025-01-14T14:25:36","modified_gmt":"2025-01-14T13:25:36","slug":"dihk-mit-schiedsgerichtshof-gestartet","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2025\/01\/14\/dihk-mit-schiedsgerichtshof-gestartet\/","title":{"rendered":"DIHK mit Schiedsgerichtshof gestartet"},"content":{"rendered":"<p><strong>DIHK mit Schiedsgerichtshof gestartet<\/strong><\/p>\n<p>Die schnelle, sichere und effiziente L\u00f6sung von Wirtschaftskonflikten verspricht die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) selbstbewusst bei der Vorstellung des von ihr initiierten Schiedsgerichtshofs (SGH). Unternehmen k\u00f6nnen den Gerichtshof ab sofort anrufen, sofern sie sich zuvor auf die Streitentscheidung nach den Regeln des SGH verst\u00e4ndigt haben. Auf Wunsch der Parteien kann dem Verfahren auch eine Mediation vorgeschaltet werden, die oft zu besonders schnellen, tragf\u00e4higen und kosteng\u00fcnstigen Ergebnissen f\u00fchrt.<\/p>\n<p>Der SGH setzt bei der Konfliktl\u00f6sung auch auf innovative digitale Anwendungen. Er stellt Unternehmen ein umfassendes Angebot im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit zur Verf\u00fcgung, darunter eine digitale Verfahrensmanagementplattform, die effiziente Verwaltung der Verfahren, Unterst\u00fctzung bei der Auswahl der Schiedsrichter sowie eine umfassende Qualit\u00e4tskontrolle. Neben Schiedsverfahren nach den SGH-Schiedsregeln k\u00f6nnen Firmen auch auf weitere Streitbeilegungsverfahren der Industrie- und Handelskammern und der Au\u00dfenhandelskammern zur\u00fcckgreifen, die auf die individuellen Bed\u00fcrfnisse der Konfliktparteien zugeschnitten sind \u2013 etwa Mediation, Schiedsgutachten auch durch \u00f6ffentlich bestellte und vereidigte Sachverst\u00e4ndige, Schlichtung oder die Einigungsstellen f\u00fcr wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten.<\/p>\n<p>Der DIHK bietet auf den Internetseiten des SGH viele hilfreiche Informationen rund um das von ihm betriebene Schiedsverfahren an. Dazu geh\u00f6rt etwa ein Schiedsverfahrenskostenrechner und Klausel-Vorschl\u00e4ge, mit deren Hilfe Unternehmen das Schiedsverfahren in ihre (Handels-)vertr\u00e4ge einbeziehen k\u00f6nnen. Dar\u00fcber hinaus findet sich ein eigener Konfliktnavigator, der Unternehmen zum geeigneten Rechtsverfahren und Sachverst\u00e4ndigen leitet. Unter der Rubrik \u201eDokumente\u201c k\u00f6nnen Interessierte schlie\u00dflich die Schiedsregeln in Form einer Schiedsgerichtsordnung des SGH herunterladen. Dort wird gleich zu Beginn eine Mediations- und Schiedsgerichtsklausel folgenden Inhalts vorgeschlagen:<\/p>\n<blockquote>\n<p style=\"text-align: left\">\u201eDie Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus dem vorliegenden Vertrag oder \u00fcber seine G\u00fcltigkeit ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit zun\u00e4chst eine Mediation nach den Bestimmungen der Industrie- und Handelskammer\u2026 [bitte gew\u00fcnschte IHK angeben, die Mediation anbietet] durchzuf\u00fchren. Sollten die Parteien innerhalb von 6 Wochen nach Einleitung des Mediationsverfahrens keine Einigung erzielt haben, kann jede Partei eine Schiedsklage nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer erheben. \u00dcber alle noch verbleibenden Streitigkeiten, wird dann unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer endg\u00fcltig entschieden.\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n<p>Auch w\u00e4hrend des Schiedsverfahrens kann eine Mediation aufgenommen werden. Dazu hei\u00dft es in \u00a7\u00a023 der Schiedsgerichtsordnung:<\/p>\n<blockquote><p>\u201e(1) Das Schiedsgericht kann das Schiedsverfahren f\u00fcr bis zu 2 Monate aussetzen, wenn die Parteien einen Mediationsversuch unternehmen wollen. Diese Zeit wird bei der Berechnung der Verfahrensdauer nach \u00a7 2 Absatz 2 nicht angerechnet.<\/p>\n<p>(2) Der Mediator wird durch den SGH bestimmt, sofern die Parteien sich nicht sp\u00e4testens binnen 10 Kalendertagen ab Zugang der Aufforderung durch den SGH auf einen Mediator geeinigt haben. Ein Schiedsrichter darf in demselben Schiedsverfahren nicht als Mediator t\u00e4tig sein.<\/p>\n<p>(3) Einigen sich die Parteien in der Mediation, kann das Schiedsverfahren auf Antrag einer Partei mit einem Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut beendet werden.<\/p><\/blockquote>\n<p><em>Quelle: www.schiedsgerichtshof.de<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>DIHK mit Schiedsgerichtshof gestartet Die schnelle, sichere und effiziente L\u00f6sung von Wirtschaftskonflikten verspricht die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) selbstbewusst bei der Vorstellung des von ihr initiierten Schiedsgerichtshofs (SGH). Unternehmen k\u00f6nnen den Gerichtshof ab sofort anrufen, sofern sie sich zuvor auf die Streitentscheidung nach den Regeln des SGH verst\u00e4ndigt haben. Auf Wunsch der Parteien kann dem Verfahren auch eine Mediation vorgeschaltet werden, die oft zu besonders schnellen, tragf\u00e4higen und kosteng\u00fcnstigen Ergebnissen f\u00fchrt. Der SGH setzt bei der Konfliktl\u00f6sung auch auf innovative digitale Anwendungen. Er stellt Unternehmen ein umfassendes Angebot im Bereich der Schiedsgerichtsbarkeit zur Verf\u00fcgung, darunter eine digitale Verfahrensmanagementplattform, die effiziente Verwaltung der Verfahren, Unterst\u00fctzung bei der Auswahl der Schiedsrichter sowie eine umfassende Qualit\u00e4tskontrolle. Neben Schiedsverfahren nach den SGH-Schiedsregeln k\u00f6nnen Firmen auch auf weitere Streitbeilegungsverfahren der Industrie- und Handelskammern und der Au\u00dfenhandelskammern zur\u00fcckgreifen, die auf die individuellen Bed\u00fcrfnisse der Konfliktparteien zugeschnitten sind \u2013 etwa Mediation, Schiedsgutachten auch durch \u00f6ffentlich bestellte und vereidigte Sachverst\u00e4ndige, Schlichtung oder die Einigungsstellen f\u00fcr wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten. Der DIHK bietet auf den Internetseiten des SGH viele hilfreiche Informationen rund um das von ihm betriebene Schiedsverfahren an. Dazu geh\u00f6rt etwa ein Schiedsverfahrenskostenrechner und Klausel-Vorschl\u00e4ge, mit deren Hilfe Unternehmen das Schiedsverfahren in ihre (Handels-)vertr\u00e4ge einbeziehen k\u00f6nnen. 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