{"id":1593,"date":"2025-03-12T20:11:38","date_gmt":"2025-03-12T19:11:38","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=1593"},"modified":"2025-03-12T20:11:38","modified_gmt":"2025-03-12T19:11:38","slug":"offshore-windparks-strabag-gewinnt-schiedsverfahren-gegen-bundesrepublik-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2025\/03\/12\/offshore-windparks-strabag-gewinnt-schiedsverfahren-gegen-bundesrepublik-deutschland\/","title":{"rendered":"Offshore-Windparks: Strabag gewinnt Schiedsverfahren gegen Bundesrepublik Deutschland"},"content":{"rendered":"<p>Der europ\u00e4ische Baukonzern Strabag ist mit einer Schiedsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland rund um Investments in Nordsee-Offshore-Windparks erfolgreich gewesen. Der Schiedsspruch verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland zu einer Zahlung an den Baukonzern. Ob Deutschland das Schiedsurteil akzeptiert, ist derzeit unklar, weil es auf Basis des umstrittenen Energiecharta-Vertrags erwirkt wurde.<\/p>\n<p>Hintergrund des Rechtsstreits sind Offshore-Windparks in der Nordsee. Die Strabag und zwei weitere Gesellschaften hatten im Vertrauen auf stabile gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen in Offshore-Wind-Projekte in der deutschen Nordsee sowie in die Entwicklung neuer Technologien f\u00fcr derartige Windparks investiert. Ab 2012 haben sich die regulatorischen Bedingungen allerdings zum Nachteil des Projekts entwickelt. Anfang 2017 stellte Strabag die Investitionsvorhaben g\u00e4nzlich ein. Der Energiecharta-Vertrag wurde 1994 von mehr als 50 Staaten unterzeichnet. Das Abkommen sch\u00fctzt Unternehmen, die in einem der Vertragsstaaten investieren. Aus Sicht von Rechtsanwalt Florian Stangl ist es fraglich, ob Schiedsspr\u00fcche auf Basis des Vertrags tats\u00e4chlich durchsetzbar sind. 2021 entschied der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) n\u00e4mlich, dass die Energiecharta f\u00fcr Streitigkeiten zwischen EU-Mitgliedern nicht anwendbar ist.<\/p>\n<p>Die Vollstreckung des Schiedsspruchs w\u00e4re f\u00fcr Strabag wohl schwierig, erkl\u00e4rt August Reinisch, Rechtsprofessor an der Universit\u00e4t Wien, gegen\u00fcber der \u00f6sterreichischen Zeitung ,Der Standard\u00b4. EU-Mitgliedstaaten d\u00fcrfen laut EuGH Investitionsschiedsspr\u00fcche, die aus Rechtsstreitigkeiten innerhalb der EU resultieren, n\u00e4mlich nicht mehr akzeptieren. Zuletzt haben Unternehmen deshalb versucht, ihre Anspr\u00fcche durchzusetzen, indem sie auf Staatsverm\u00f6gen au\u00dferhalb der EU zugreifen. Das w\u00e4re laut Reinisch im aktuellen Fall etwa dann m\u00f6glich, wenn Deutschland zum Beispiel Verm\u00f6gen in den USA hat, auf das die Strabag zugreifen k\u00f6nnte, wenn es nicht durch die staatliche Immunit\u00e4t gesch\u00fctzt ist. Auch das schwedische Energieunternehmen Vattenfall hatte einst ein Schiedsverfahren auf Basis des Energiecharta-Vertrags gegen Deutschland angestrebt. Damals ging es um den Ausstieg Deutschlands aus der Atomkraft. Der Staat verpflichtete sich 2021 in einem Vergleich zu einer Entsch\u00e4digungszahlung von rund 1,4 Milliarden Euro.<\/p>\n<p><em>Quelle: www.derstandard.de v. 14.2.2025<\/em><\/p>\n<p>Bild: fokke baarssen \/ shutterstock.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der europ\u00e4ische Baukonzern Strabag ist mit einer Schiedsklage gegen die Bundesrepublik Deutschland rund um Investments in Nordsee-Offshore-Windparks erfolgreich gewesen. 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Aus Sicht von Rechtsanwalt Florian Stangl ist es fraglich, ob Schiedsspr\u00fcche auf Basis des Vertrags tats\u00e4chlich durchsetzbar sind. 2021 entschied der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) n\u00e4mlich, dass die Energiecharta f\u00fcr Streitigkeiten zwischen EU-Mitgliedern nicht anwendbar ist. Die Vollstreckung des Schiedsspruchs w\u00e4re f\u00fcr Strabag wohl schwierig, erkl\u00e4rt August Reinisch, Rechtsprofessor an der Universit\u00e4t Wien, gegen\u00fcber der \u00f6sterreichischen Zeitung ,Der Standard\u00b4. 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