{"id":1663,"date":"2025-07-14T13:51:28","date_gmt":"2025-07-14T11:51:28","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=1663"},"modified":"2025-07-14T13:51:28","modified_gmt":"2025-07-14T11:51:28","slug":"streit-mit-jobcenter-schlichtungsverfahren-wird-kaum-genutzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2025\/07\/14\/streit-mit-jobcenter-schlichtungsverfahren-wird-kaum-genutzt\/","title":{"rendered":"Streit mit Jobcenter: Schlichtungsverfahren wird kaum genutzt"},"content":{"rendered":"<p>Seit der B\u00fcrgergeldreform im Juli 2023 gibt es ein neues Instrument zur Konfliktl\u00f6sung zwischen Jobcentern und Leistungsberechtigten: das Schlichtungsverfahren (ausf\u00fchrlich ZKM <em><a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=zkm.2024.03.i.0082.01.a\">Janda, ZKM 2024, 82\u00a0ff.<\/a><\/em>). Es soll Auseinandersetzungen rund um den Kooperationsplan deeskalieren und L\u00f6sungen erm\u00f6glichen. Doch obwohl das Verfahren gesetzlich verankert ist, wird es bislang kaum genutzt. Eine erste Bilanz zeigt: Die Erwartungen an das Instrument sind gro\u00df, die Realit\u00e4t jedoch ern\u00fcchternd. Mit dem B\u00fcrgergeld wurde der fr\u00fchere Zwangscharakter der Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan ersetzt \u2013 ein freiwilliges, nicht rechtsverbindliches Dokument, das Vereinbarungen \u00fcber Leistungen und Pflichten zwischen Jobcenter und B\u00fcrgergeldbeziehenden festh\u00e4lt. Kommt es bei der Erstellung dieses Plans zu Meinungsverschiedenheiten \u2013 etwa \u00fcber zumutbare Eigenbem\u00fchungen \u2013, kann ein Schlichtungsverfahren nach \u00a7 15a SGB II eingeleitet werden.<\/p>\n<p>Laut dem Institut f\u00fcr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist das Ziel, eine \u201ekooperative Beratung auf Augenh\u00f6he\u201c zu f\u00f6rdern. Der entscheidende Unterschied zur fr\u00fcheren Praxis: Die Eingliederungsvereinbarung enthielt stets eine Rechtsfolgenbelehrung, bei deren Missachtung Leistungsk\u00fcrzungen drohten. Der Kooperationsplan hingegen hat keine rechtliche Verbindlichkeit \u2013 und die Schlichtung bietet neue Spielr\u00e4ume zur Einigung, ohne sofort Sanktionen nach sich zu ziehen. Das Gesetz sieht keine einheitliche Umsetzung vor. Jedes Jobcenter organisiert das Verfahren selbst. Laut der Online-Jobcenter-Befragung OnJoB, durchgef\u00fchrt im Fr\u00fchjahr 2024, geben 70 Prozent der befragten Gesch\u00e4ftsf\u00fchrungen an, das Schlichtungsverfahren intern durchzuf\u00fchren \u2013 meist mit eigenem Personal. Nur elf Prozent setzen auf externe Stellen, etwa Beratungsstellen oder andere Beh\u00f6rden. Diese k\u00f6nnten laut IAB Bedenken hinsichtlich der Unparteilichkeit entgegenwirken, so <em>Sarah Bernhard<\/em>, eine der Autorinnen des IAB-Forschungsberichts 17\/2024.<\/p>\n<p>Die Einf\u00fchrung des Schlichtungsverfahrens war ein klarer Schritt hin zu mehr Mitbestimmung und Fairness im Hartz-IV-Nachfolgesystem. Doch nach knapp zwei Jahren zeigt sich: Theorie und Praxis klaffen auseinander. Trotz rechtlicher Verankerung bleibt die Nutzung des Schlichtungsverfahrens bisher gering. Zwischen Juli 2023 und Januar 2025 wurden bundesweit lediglich rund 200 F\u00e4lle dokumentiert \u2013 und das in nur 87 von 300 Jobcentern mit gemeinsamer Tr\u00e4gerschaft. Das Verfahren scheint vielen B\u00fcrgergeld-Empf\u00e4ngern unbekannt zu sein oder wird als zu b\u00fcrokratisch wahrgenommen. Viele Leistungsberechtigte wissen nicht einmal, dass es das Verfahren gebe, so die Kritik im IAB-Forschungsbericht 4\/2025. Auch wenn Jobcenter verpflichtet sind, \u00fcber die Schlichtung aufzukl\u00e4ren, ist fraglich, ob diese Informationen bei den Betroffenen ankommen \u2013 insbesondere bei Menschen mit geringem Regelwissen oder Sprachbarrieren. Ein weiteres Hindernis: Das Verfahren ist auf Konflikte beim Erstellen des Kooperationsplans beschr\u00e4nkt. Fragen zur Umsetzung oder zu Leistungen sind ausgeschlossen \u2013 was das Einsatzfeld erheblich einschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p><em>Quelle: www.come-on.de v. 2.6.2025<\/em><\/p>\n<p>Bild: DesignRage \/shutterstock.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Seit der B\u00fcrgergeldreform im Juli 2023 gibt es ein neues Instrument zur Konfliktl\u00f6sung zwischen Jobcentern und Leistungsberechtigten: das Schlichtungsverfahren (ausf\u00fchrlich ZKM Janda, ZKM 2024, 82\u00a0ff.). Es soll Auseinandersetzungen rund um den Kooperationsplan deeskalieren und L\u00f6sungen erm\u00f6glichen. Doch obwohl das Verfahren gesetzlich verankert ist, wird es bislang kaum genutzt. Eine erste Bilanz zeigt: Die Erwartungen an das Instrument sind gro\u00df, die Realit\u00e4t jedoch ern\u00fcchternd. Mit dem B\u00fcrgergeld wurde der fr\u00fchere Zwangscharakter der Eingliederungsvereinbarung durch den Kooperationsplan ersetzt \u2013 ein freiwilliges, nicht rechtsverbindliches Dokument, das Vereinbarungen \u00fcber Leistungen und Pflichten zwischen Jobcenter und B\u00fcrgergeldbeziehenden festh\u00e4lt. Kommt es bei der Erstellung dieses Plans zu Meinungsverschiedenheiten \u2013 etwa \u00fcber zumutbare Eigenbem\u00fchungen \u2013, kann ein Schlichtungsverfahren nach \u00a7 15a SGB II eingeleitet werden. Laut dem Institut f\u00fcr Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ist das Ziel, eine \u201ekooperative Beratung auf Augenh\u00f6he\u201c zu f\u00f6rdern. 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