{"id":1673,"date":"2025-07-14T13:50:30","date_gmt":"2025-07-14T11:50:30","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=1673"},"modified":"2025-07-14T13:50:30","modified_gmt":"2025-07-14T11:50:30","slug":"verbraucherrechte-eu-staerkt-aussergerichtliche-streitbeilegung-fuer-verbraucher-und-unternehmen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2025\/07\/14\/verbraucherrechte-eu-staerkt-aussergerichtliche-streitbeilegung-fuer-verbraucher-und-unternehmen\/","title":{"rendered":"Verbraucherrechte: EU st\u00e4rkt au\u00dfergerichtliche Streitbeilegung f\u00fcr Verbraucher und Unternehmen"},"content":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat die politische Einigung begr\u00fc\u00dft, die das Europ\u00e4ische Parlament und der Rat \u00fcber den Vorschlag der Kommission f\u00fcr eine \u00fcberarbeitete Richtlinie \u00fcber die alternative Streitbeilegung (ADR) erzielt haben. Die neuen Rechtsvorschriften vereinfachen und modernisieren die au\u00dfergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern in der Europ\u00e4ischen Union, passen sie an die digitalen M\u00e4rkte an und st\u00e4rken den Verbraucherschutz in der EU weiter, hei\u00dft es in einer Pressemitteilung der Kommission.<\/p>\n<p>Bisher war die Richtlinie auf vertragliche Streitigkeiten zwischen EU-Verbrauchern und EU-H\u00e4ndlern beschr\u00e4nkt. Nun wird ihr Anwendungsbereich auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit vorvertraglichen Schuldverh\u00e4ltnissen, digitalen Inhalten und Dienstleistungen sowie nicht monet\u00e4ren Vertr\u00e4gen erweitert. Er umfasst nun auch Nicht-EU-H\u00e4ndler, die bereit sind, sich an ADR-Verfahren zu beteiligen. Die neue Vorschrift, wonach Gewerbetreibende ADR-Anfragen innerhalb von 20 Tagen beantworten m\u00fcssen, wird den Unternehmen einen Anreiz bieten, sich mit den Verbrauchern auf au\u00dfergerichtliche Schlichtungsverfahren einzulassen, erwartet die EU-Kommission. Die neuen, in allen Mitgliedstaaten eingerichteten ADR-Kontaktstellen w\u00fcrden den Verbrauchern bei der grenz\u00fcberschreitenden Streitbeilegung weiterhelfen.<\/p>\n<p>Als n\u00e4chster Schritt m\u00fcssen das Europ\u00e4ische Parlament und der Rat die Richtlinie f\u00f6rmlich verabschieden. 32 Monate nach ihrem Inkrafttreten ist die Richtlinie anwendbar.<\/p>\n<p><em>Quelle: Pressemitteilung der Europ\u00e4ischen Kommission v. 27.6.2025<\/em><\/p>\n<p>Bild: Christophe Licoppe \/ shutterstock.com<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Europ\u00e4ische Kommission hat die politische Einigung begr\u00fc\u00dft, die das Europ\u00e4ische Parlament und der Rat \u00fcber den Vorschlag der Kommission f\u00fcr eine \u00fcberarbeitete Richtlinie \u00fcber die alternative Streitbeilegung (ADR) erzielt haben. Die neuen Rechtsvorschriften vereinfachen und modernisieren die au\u00dfergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern in der Europ\u00e4ischen Union, passen sie an die digitalen M\u00e4rkte an und st\u00e4rken den Verbraucherschutz in der EU weiter, hei\u00dft es in einer Pressemitteilung der Kommission. Bisher war die Richtlinie auf vertragliche Streitigkeiten zwischen EU-Verbrauchern und EU-H\u00e4ndlern beschr\u00e4nkt. Nun wird ihr Anwendungsbereich auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit vorvertraglichen Schuldverh\u00e4ltnissen, digitalen Inhalten und Dienstleistungen sowie nicht monet\u00e4ren Vertr\u00e4gen erweitert. Er umfasst nun auch Nicht-EU-H\u00e4ndler, die bereit sind, sich an ADR-Verfahren zu beteiligen. Die neue Vorschrift, wonach Gewerbetreibende ADR-Anfragen innerhalb von 20 Tagen beantworten m\u00fcssen, wird den Unternehmen einen Anreiz bieten, sich mit den Verbrauchern auf au\u00dfergerichtliche Schlichtungsverfahren einzulassen, erwartet die EU-Kommission. Die neuen, in allen Mitgliedstaaten eingerichteten ADR-Kontaktstellen w\u00fcrden den Verbrauchern bei der grenz\u00fcberschreitenden Streitbeilegung weiterhelfen. Als n\u00e4chster Schritt m\u00fcssen das Europ\u00e4ische Parlament und der Rat die Richtlinie f\u00f6rmlich verabschieden. 32 Monate nach ihrem Inkrafttreten ist die Richtlinie anwendbar. 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