{"id":1705,"date":"2025-09-11T19:34:30","date_gmt":"2025-09-11T17:34:30","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=1705"},"modified":"2025-09-11T19:34:30","modified_gmt":"2025-09-11T17:34:30","slug":"ki-einsatz-in-der-schiedsgerichtsbarkeit-chancen-und-grenzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2025\/09\/11\/ki-einsatz-in-der-schiedsgerichtsbarkeit-chancen-und-grenzen\/","title":{"rendered":"KI-Einsatz in der Schiedsgerichtsbarkeit \u2013 Chancen und Grenzen"},"content":{"rendered":"<p>Goldman Sachs hat im Jahr 2023 in einer Studie prognostiziert, dass 44 % der Arbeitsaufgaben im Rechtssektor durch KI automatisiert werden k\u00f6nnten. Der Bereich der Streitbeilegung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten wird von einer solchen Entwicklung nicht unber\u00fchrt bleiben. Fraglich ist, ob und inwieweit ein KI-Einsatz in der Streitbeilegung nach aktueller Rechtslage m\u00f6glich w\u00e4re und wo die Grenzen liegen. K\u00f6nnte KI zuk\u00fcnftig Rechtsstreitigkeiten entscheiden? Kann sie Schiedsrichter im Sinne der \u00a7\u00a7 1025 ff. ZPO sein? Diese Fragen stellt Dr. Daniel Schnabl, LL.M. (Univ. of Miami), Rechtsanwalt und Partner bei Freshfields in Frankfurt a.M. im Bereich Dispute Resolution, in einem Gastbeitrag f\u00fcr LTO.de.<\/p>\n<p>Das Thema wurde auch auf der Fr\u00fchjahrskonferenz der Deutschen Institution f\u00fcr Schiedsgerichtsbarkeit diskutiert. Die Veranstaltung war, unter dem Titel &#8222;Revolution der Schiedsgerichtsbarkeit: K\u00fcnstliche Intelligenz als Gamechanger?&#8220; vollst\u00e4ndig dem Thema KI gewidmet. F\u00fcr die staatliche Gerichtsbarkeit ist weitgehend unstreitig, dass Zivilprozesse nicht vollautomatisiert durch eine KI anstelle eines menschlichen Richters entschieden werden d\u00fcrfen. Dem stehen sowohl das Grundgesetz (z.B. Art. 92 GG) als auch die KI-Verordnung (vgl. Erw\u00e4gungsgrund 61) entgegen.<\/p>\n<p>Auf der Fr\u00fchjahrstagung der Deutschen Institution f\u00fcr Schiedsgerichtsbarkeit wurde der Gedanke aufgegriffen und als kreative Gestaltungsm\u00f6glichkeit vorgeschlagen, dass sich die Streitparteien in einem Restaurant treffen und ihre Streitigkeit durch eine KI entscheiden lassen k\u00f6nnten, um sie dann durch einen anwesenden Kellner als ad hoc eingesetzten Einzelschiedsrichter als Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut ausfertigen zu lassen. Dazu wurde die Frage aufgeworfen, ob das dann \u00fcberhaupt noch ein Schiedsverfahren im herk\u00f6mmlichen Sinne des 10. Buchs der ZPO sei und eine solche Vorgehensweise zu einem wirksamen Schiedsspruch f\u00fchren k\u00f6nne.<\/p>\n<p>Funktionierende Technik, die Effizienz steigert und Kosten reduziert, wird sich zwangsl\u00e4ufig durchsetzen und durch rechtliche Bedenken kaum aufgehalten werden. Insofern stellt sich nicht die Frage, ob k\u00fcnstliche Intelligenz zuk\u00fcnftig in Schiedsverfahren eine gr\u00f6\u00dfere Rolle spielen wird, sondern lediglich die Frage, wie schnell und wie weitreichend diese Entwicklung sein wird.<\/p>\n<p>Wie schnell es gehen kann, zeigt anschaulich der Bereich der \u00dcbersetzungst\u00e4tigkeit, in dem DeepL binnen weniger Jahre \u00dcbersetzungen durch Menschen weitgehend verdr\u00e4ngt hat. Noch vor 10 Jahren haben nicht viele eine solche Entwicklung f\u00fcr m\u00f6glich gehalten. Eine \u00e4hnliche Entwicklung k\u00f6nnte sich auch in Bereichen des Rechts vollziehen.<\/p>\n<p><em>Quelle: www.lto.de v. 6.8.2025<\/em><\/p>\n<p>Bild: shutterstock.com \/ CHIEW<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Goldman Sachs hat im Jahr 2023 in einer Studie prognostiziert, dass 44 % der Arbeitsaufgaben im Rechtssektor durch KI automatisiert werden k\u00f6nnten. Der Bereich der Streitbeilegung vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten wird von einer solchen Entwicklung nicht unber\u00fchrt bleiben. Fraglich ist, ob und inwieweit ein KI-Einsatz in der Streitbeilegung nach aktueller Rechtslage m\u00f6glich w\u00e4re und wo die Grenzen liegen. K\u00f6nnte KI zuk\u00fcnftig Rechtsstreitigkeiten entscheiden? Kann sie Schiedsrichter im Sinne der \u00a7\u00a7 1025 ff. ZPO sein? Diese Fragen stellt Dr. Daniel Schnabl, LL.M. (Univ. of Miami), Rechtsanwalt und Partner bei Freshfields in Frankfurt a.M. im Bereich Dispute Resolution, in einem Gastbeitrag f\u00fcr LTO.de. Das Thema wurde auch auf der Fr\u00fchjahrskonferenz der Deutschen Institution f\u00fcr Schiedsgerichtsbarkeit diskutiert. Die Veranstaltung war, unter dem Titel &#8222;Revolution der Schiedsgerichtsbarkeit: K\u00fcnstliche Intelligenz als Gamechanger?&#8220; vollst\u00e4ndig dem Thema KI gewidmet. F\u00fcr die staatliche Gerichtsbarkeit ist weitgehend unstreitig, dass Zivilprozesse nicht vollautomatisiert durch eine KI anstelle eines menschlichen Richters entschieden werden d\u00fcrfen. Dem stehen sowohl das Grundgesetz (z.B. Art. 92 GG) als auch die KI-Verordnung (vgl. Erw\u00e4gungsgrund 61) entgegen. 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