{"id":1710,"date":"2025-09-11T19:49:39","date_gmt":"2025-09-11T17:49:39","guid":{"rendered":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/?p=1710"},"modified":"2025-09-11T19:49:39","modified_gmt":"2025-09-11T17:49:39","slug":"eugh-knackt-monopol-des-internationalen-sportgerichtshofs-cas","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blog.otto-schmidt.de\/zkm-report\/2025\/09\/11\/eugh-knackt-monopol-des-internationalen-sportgerichtshofs-cas\/","title":{"rendered":"EuGH knackt Monopol des internationalen Sportgerichtshofs CAS"},"content":{"rendered":"<p>Gegen ein Urteil des Sportgerichtshofs CAS konnten Sportler bisher kaum vorgehen. Das \u00e4ndert sich nach einer Klage des Fu\u00dfballklubs Seraing. Denn laut <a href=\"https:\/\/online.otto-schmidt.de\/db\/dokument?id=rs.eugh.20250801.c-600\/23\">EuGH &#8211; <em>Urt. v. 1.8.2025 \u00a0&#8211; C-600\/23 &#8211; <\/em><\/a>muss ein Einspruch vor einem staatlichen Gericht m\u00f6glich sein. Der belgische Fu\u00dfballklub RFC Seraing geriet in Streit mit dem Fu\u00dfball-Weltverband FIFA. Denn er hatte 2015 einen Teil der wirtschaftlichen Rechte seiner Spieler an eine maltesische Gesellschaft abgetreten. Laut FIFA-Statuten war das untersagt &#8211; der Weltverband bestrafte den belgischen Klub. \u00a0Ein belgischer Fu\u00dfballklub k\u00e4mpft sich durch alle Instanzen. Gegen die Strafe der FIFA ging der Klub vor, er wandte sich an den Internationalen Sportgerichtshof CAS mit Sitz in der Schweiz. Der entscheidet n\u00e4mlich zwingend bei Streit mit der FIFA. Und er entscheidet auch abschlie\u00dfend. Nur Schweizer Gerichte k\u00f6nnen die CAS-Entscheidungen noch einmal \u00fcberpr\u00fcfen &#8211; allerdings nur in sehr begrenztem Umfang. An die inhaltliche Entscheidung des CAS d\u00fcrfen auch die Schweizer Gerichte nicht mehr ran. Vor dem CAS scheiterte der belgische Fu\u00dfballklub. Die Strafe der FIFA wurde best\u00e4tigt. Auch das Schweizer Bundesgericht best\u00e4tigte die Entscheidung, und damit w\u00e4ren die rechtlichen M\u00f6glichkeiten dann eigentlich ersch\u00f6pft gewesen. Der belgische Klub gab aber nicht auf und zog vor die belgischen Gerichte. Die sahen sich jedoch durch belgisches Recht gehindert, in der Sache \u00fcberhaupt noch zu entscheiden. Die Entscheidung des CAS war aus Sicht der belgischen Gerichte abschlie\u00dfend und bindend.<\/p>\n<p>Der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) bewertet das nun anders: Zumindest ob solche internationalen Entscheidungen von Schiedsgerichten mit den grundlegenden Bestimmungen zur \u00f6ffentlichen Ordnung in der EU vereinbar sind, m\u00fcssten eben auch Gerichte der EU-Staaten \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen &#8211; und im Zweifel dann auch der EuGH. Darum sollten die Gerichte in den EU-Staaten Vorgaben ignorieren, die ihnen untersagen, so eine \u00dcberpr\u00fcfung vorzunehmen. So ein Ausschluss sei nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Das gelte auch deshalb, weil gro\u00dfe Sportverb\u00e4nde wie die FIFA mit ihrer Macht den Sportlern und Vereinen meist einseitig solche Schiedsgerichtsvereinbarungen auferlegen k\u00f6nnten. Der EuGH findet dazu in seinem Urteil klare Worte: Es k\u00f6nne nicht sein, so das Gericht, \u201edass sich Einzelne&#8220; &#8211; hier die FIFA \u2013 \u201edurch die Inanspruchnahme eines Schiedsverfahrens \u00fcber Grunds\u00e4tze und Bestimmungen des Prim\u00e4r- oder Sekund\u00e4rrechts der Union hinwegsetzen k\u00f6nnen&#8220;.<\/p>\n<p><em>Quelle: Pressemitteilung des Gerichtshofs in der Rechtssache C-600\/23 | Royal Football Club Seraing v. 1.8.2025<\/em><\/p>\n<p>Bild: shutterstock.com \/ Stanislau Palaukou<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gegen ein Urteil des Sportgerichtshofs CAS konnten Sportler bisher kaum vorgehen. Das \u00e4ndert sich nach einer Klage des Fu\u00dfballklubs Seraing. 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